Anspruch auf die ganze Wahrheit soll die Abzocke von 300 Millionen € unter dem Vorwand der Digitalisierung, gerechtfertigen. Wieviel von 110 laufende Kilometer Akten sind eigentlich “aufgearbeitet” in vergangenen 28 Jahren? Sind das die etwa o,2 %. !??
Nach der Erpressung der Bunbdesregierung Kohl und Schäuble bei den Verhandlungen mit der STASI-Generalität im Haus 49 ( Gottlinde-Ecke Riusche Strasse ) am 18.9.90 die sdie als Ergebnis die ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG brachte, ging die Verbrüpderung der OIst und West Geheimdienste rasend schnell. Die STASI setzte die bereits in der ersten “Freigewählten” Volkskammer beschlossene Gründung der Behörde eines Sonderbeauftragen für die Restbestände ( 110 laufende Kilometer STASI-Unterlagen). Die STASI – Generäle setzten durch, dass die verfassungsgemäß bereits vorgesehene Übernahme der 50% übriuggebliebenen Akten in des Bundesarchiv nicht stattfindet.
ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIUGUNGSVERTRAG vom 18.9.90 /Schäuble-STASI
Bereits am 25.9.1990 wird Joachim Gauck ( IMS “Larve”?) – Leiter des Komitees für die Auflösung des MfS/AfNS zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Verwah-rung der Akten und Dateien des ehemaligen MfS/AfNS.
Bekanntlich war die wiedervereinigung am 4.10.1990; das heißt die STASI hatte schon in der DDR in der Volkskammer beschlossen, bzw. ultimativ bestimmt was mit den Akten passiert und wer sie verwalten wird. Bundesarchiv wurde fortan nie wieder erwähnt. Ausgerechnet ein IM – Lothar de Maiziere schlug den Joachim Gauck zum Sonderbeauftragten vor am 25.9.1990. In der letzten Sitzung der Volkskammer – die keinen auflösenden Charakter hatte, wurde Gauck als Sonderbeauftragter der Bundesregierung noch in der DDR bestätigt?!? Das beweist schon an sich wie die Kohlregierung von der STASI-Generalität erpresst wurde und das ist sie bis 2018 auch weiter geblieben.
Nach der Gründung der Behörde des Sonderbeauftragten, bestimmte das MfS auch die Zusammensetzung des Gauckschen Personalrates aus vorwiegend MfS-Offizieren, die die dem Gauck das Personal nach der “überprüfung” bereitstellte, an die 3600 Mann zählte die Behörde sehr bald. Nur 5% davon waren Angehörige der Westdienste angeführt mit dem Direktor Dr. Geiger der vom Bayrischen Datenschutzbeauftzragten in das Lügenimperium aufgenommen wurde.
Der künftige Umgang mit dem Archivrest wurde auch in der Volkskammer der DDR präzise beschlossen. Diesen Beschluss schnappte sich Dr. Geiger und legte als seinen Entwurf für den STASI-Unterlagen Gesetz , das man durch den Bundestag befehlsmäßig durchgeboxt hatte. StUG ist der sogenannten SONDERSITUATION geschuldet, die man auf die ersten 10, bzw. 15 Jahren begrenzen kann; bis zum Zeitpunkt – Ablauf der verlän-gerten Verjährungsfrist für mittlere und schwere Straftaten in der DDR im Jahre 2005.
Darinund deshalb wurde den Opfern und den Gewrichten und der Kassationskammer des Landgerichtes undanderen Ämtern nur eingeschränkter zugang gewährt.
Nach dem Ablauf der Sondersituation hat der Gesetzgeber ( nicht zufällig ) versäumt das StUG der veränderten Situation anzupassen und der Zugang zur ganzen Wahrheit blieb für alle beträchtlich eingeschränkt. Das heißt auch weiterhin sind Opfer und Gerichte und Behörden den Geheimdienstlern der BStU auf Gnade und Ungnade überlassen; irgendein Aktivist der ersten Stunde des Joachimn Gauck entscheidet was im Fall eines Ersuchens eines Gerichtes oder Amtes als strafrechtlich- oder rehabilitierungs-relevant ist ?!? Damit ist die JETZT nach 28 Jahren versprochene angebliche Ganze Wahrheit gemeint. Eigentlich ist diese Formulierung dafür gedacht die Bundestagsabge-ordnete von der Notwendigkeit der Digitalisierung der Restbestände der STASI-Akte, ohne vorher zu wissen, wieviel von 110 Kilometern Akte gelkten als Aufgearbeitet, wieviele Säcke mit Schnippseln wurden bis jetzt zusammengefügt. Man weiß auch nicht wie lange diese Digitalisierung in Anspruch nehmen soll? 10-20 oder weitere 28 Jahre?
Das einzige was die BStU weiß das das an die 300 Millionen € zusätzlich kosten soll, zusätzlich zu 100-108 Mio die den verbrüderten Geheimdiensten jährlich ins Maul geworfen wird. Bekanntlich sind von 1600 Mitarbeitern 1000 mit der Aufarbeitung der Aklte und 600 als Objektschützer im Einsatz.. zu 88.000 € pro Angestellten ?!?
Die Behörde funktioniert seit der Gründung ohne Sachaufsicht und ohne Dienstaufsicht und die Herrschaften vom Bundesrechnungshof haben auch keinen uneingeschränkten Zugang.
Icvh sage voraus dass wieder ein Befehl der Kanzlerin auch diesbezüglich kommen wird, der dem BStU wieder ermöglichen wird die Kanüle an die Ader des Ministerium für Finanzen anzulegen und Geld fließen zu lassen, wie das schon bei der Erpressung der Kanzlerin Merkel am 25.5.2016 in Meseberg geschah. Erinnern wir uns daran! Nach zweijähriger Tätigkeit der Kommission meinte Merkel zu Nahles und Gabriel: ” Aus der Verlegung der STASI-Akte und Auflösung deS BStU wird nichts werden, es bleibt alles wie es ist ( wie STAS-Generäle am 18.9.90 erpresst hatten ) und der Roland Jahn wird wieder eingestellt. oder Ihr (SPD) könnt EUER Integrationsgesetz vergessen!” – so in etwa war es doch!(?) Aus dem Integrationsgesetz wurde nichts und die Akte blieb in der STASI-Hand, Jahn durfte wiuedergewqählt werden entsprechend dem Befehl der Kanzlerin. Auch der zweite Lieblingsauzfarbeiter und Historiker Dr. Hubertus Knabe darf weiter die Geschichte der Repression im Strafvollzug der DDR leugnen, die in den Tigerkäfigen der Arrestzellen republikweit vollstreckt wurde zwecks enntwürdigung und Zersetzung, bzw. Umformung der Gefangenen und U-Häftlingen zu einer Sozialistischen Persönlichkeit.
Um die (Un)zugänglichkeit der STASI-Akte für Opfer,Betrossene, Presse und Medien und vor allem für die Gerichte und Ämter zu dokumentieren und zu beweisen:
Ausa dem Bunbdesarchiv 2018/ Akte des Generalstaatsanwalt der DDR und die Akte des Obersten Gerichtes der DDR auf den Adam Lauks und das Urteil vom 26.4.1983 betreffend.
Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH-2.pdf
Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH.pdf
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Zusammenfassung und Empfehlungen der Gutachter 2007 einen Klick entfernt.