
Zollfahnder Schröter präsentiert die “Erfolge” der eingesetzten MfS Hauptabteilungen VI und IX und unterdrückt den Operativ Vorgang “Merkur” deutlich. Nebenbei bemerkt es handelt sich um erste Verhaftungen die nach dem 12.8.81 passierten (!) am 14.4. und am 17.4.82.
Am 18.4.1982 reiste das Objekt “Merkur” Alias meine Wenihgkeit mit der Ex-Spionin von Markus Wolf unf meiner damaligen Gattin Marlies Lauks und zwei Kindern nach Ljubljana, mit dem Tatfahrzeug VOLVO 244 GLT. Wir warteten ewig bei der Ausreise am Grenzübergang. Erst musste die Fahndung aufgehoben werden. Tagebuch Nr. 24/83 blieb für mich reserviert nach der Verhaftung vion Nr.1 Karlo Budimir am 17.4.82. WARUM läßt man mich ausreisen, auch zum Risiko dass ich nicht wieder zurückkehre! Es gibt dafür nur eine einzige Erklärung: Frau Lauks Mar5lies hätte ansonsten nicht5 wohin mit den Kindern nach meiner Verhaftung – die Eigentumswohnung musste erst übernommen werden. Am 4.5.1982 kehrte das Objekt “Merkur” aus Jugoslawien zurück. Am 19.5.82 dann schlägt Oberrat Wunderlich zu. 7 Monate nach der letzten Übergabe von Quarzuhren an die Nr.1. Karlo Budimir wurde ich zwecks Klärung eines Sachverhaltes – zur Befragung in die Grellstrasse – Zollfahndung der DDR von 29 “Beamten” mitgenommen – verhaftet, wegen Verdachts auf Zoll- und Devisenvergehen!.
Was der eine meiner Jäger hier serviert bekommt ist der Höhepunkt in der Aufklärung des nichtgenehmigten ambulanten Handel mit Quarzarmbanduhren westlicher Prägung. Ein Jahr später wurde der Operativ Vorgang “Merkur” und als “gesperrt” archiviert.
Auf Spuren eines Berichtes des Oberst Mattern vom 14.01.1981
131147 – 95;45;00 – MATTERN, JOACHIM – 30.000,- HA VI – OpD Berlin

Die engsten Mitarbeiter von Minister Mielke die Stellvertreter Neiber und Mittig verarschten ihren Minister in Puncto Wirtschaftsdiversion gegen den Außenhandel der DDR bis Februar 1983.. und das DDR Volk, ZK und Politbüro gleich mit.

Somit besteht für eine Verwertung nur die Möglichkeit, diese Uhren entweder der Vernichtung zuzuführen oder im Rahmen einer Veräußerung gemäß § 118 StPO an Mitarbeiter des MfS zu einem herabgesetzten Preis von ca. 70,- je Uhr zu verkaufen.
Dass ein Staatsanwalt in der STASI-Justiz und ihrer Exekutive nichts zu bemelden hatte ist der folgenden Akte zu entnehmen.