Zur Enführung und Selbstdarstellung:
Herr Papier, waren Sie sich dessen bewusst, was für neues Unrecht entsteht, als Sie sich entschlossen hatten oder mit beschlossen hatten, die juristische Aufarbeitung der STASI-Justiz und ihrer Exekutive über StGB des Unrechtsstaates DDR und unter dem Wegfall der Rechtswidrigkeit begangen durch die STASI bei den Operativen Vorgängen !??? Fühlen Sie sich für das neu entstandene Unrecht schuldig und mitverantwortlich?
Als ich mich als mangels § FOLTER in unserem StGB ( im StGB der DDR gab es den § 91a FOLTER ) ungesühntes Folteropfer bei der Wortmeldung outete, griffen Sie mich zu dritt -mit Hans Lochen und Richard Schröder – an !?? Gott möge Euch dafür bezahlen!

TIEGERKÄFIG – das effizienteste und übelste Werkzeug der 40 Jahre Repression der STASI-Justiz und ihrer Exekutive – war in ausnahmslos allen Arrestzellen der Knästen der DDR mehrfach vorhanden und wurden fast ständig ausgebucht bzw. mit zur sozialistischen Persönlichkeit umzuformenden Elementen belegt. Dieser stammt aus der Rummeline – StVE Berlin Rummelsburg wo nur im Haus 3 und Haus 6 18 Stück den Vollstreckern der Zersetzung zur Verfügung standen.

Tigerkäfig in der Gedenkstätte “Lindenhotel” in der U-Haft Lindenstrasse von Potsdam. Die Arrestzelle mit diesem Tigerkäfig ist absichtlich von “Kuratoren” umgetauft worden in “Strafzelle” – den Begriff gab und gibt es weder in der DDR noch in der Gesamtdeutschen Justiz. Wer nach Tigerkäfig fragt im Limndenhotel – wird abgewiesen, belogen mit: “Gibt es hier nicht!”
Nach Strafzelle fragt KEINER der Besucher. Korrektur der Geschichtsfälschung umgehend notwendig, sonst sagt noch der Oberaufklärer von Merkels Gnaden Dr. Hubertus Knabe dass die Angst- und Gewaltherrschaft der STASI und deren Justiz, Repression und Zersetzung ein “Vogelschiss” der jüngsten DDR bzw. Deutschen Geschichte war.

Professor Dr. Jörg Arnold – erörtete die Rechtslage der Folter betreffend
SOKO Deutsche Einheit = DIE WAHRHEIT über den (Un)Rechtsstaat: DOKUMENTARFILM mit Beweiskraft : Deutsche Regierung hat das ganze Folk verarscht-“Juristische Aufarbeitung” war und ist Vergauckelung – seit 25.5.16 Vermerkelung – Placebo, ABM für Ostjuristen und ZERV – Überhangermittler aus dem Westen mit Buschzulage die in ihrer Arbeit an die Vorgaben aus der Politik – Kabinett Kohl´s gebunden waren!
SOKO Deutsche Einheit – ZERV musste nach den Vorgaben aus der Politik- Kabinett Kohl´s “ermitteln”

Petitionsausschuss > Beauftragte für Kultur und Medien – Gauck/Birrthlert und Jahn Behörde -BStU

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
Gesendet: Samstag, 04. Juni 2016 um 10:06 Uhr
Von: “Adam Lauks” <lauksde@gmx.de>
An: “hans-juergen@prof-papier.de” <hans-juergen@prof-papier.de>
Betreff: Geschichtsfälschung der Repression in der DDR- folge IHRER juristischen Aufarbeitung !?
DIES IST EINE OFFENE E-Mail an den ehemaligen VORSITZENDEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES
blieb natürlich unbeantwortet – wie das bei den ELITEN üblich ist und bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages genauso.
Sehr geehrter Prof. Dr. Papier !
Erinnerlich hatten Sie mich im Grimm Zentrum bei meiner Wortmeldung angegriffen mit zwei weiteren Podiumsmitgliedern, als ich vortrug, dass ich seit 25 Jahren versuche die Folterungen im Strafvollzug Berlin Rummelsburg zu rehabilitieren – vergeblich.
Im Anhang haben Sie sogar den verschriftlichten Beweis für vollstreckte FOLTER, die als solche nichtrehabilitierbar ist in Deutschland, weder nach dem StGB der DDR – wonach die Aufarbeitung erfolgte – noch nach dem StGB des Rechtsstaates.
Bitte um Ihre Stellungnahme?
Könnte sein dass das auch Ergebnis davon ist, dass Bundesgerichtshof auch für den Wegfall von Rechtswidrigkeiten und Menschenrechtsverletzungen bei einer anschließenden Verurteilung in der DDR, gewesen ist?
Oder ist das Ergebnis der Vorgaben aus der Politik an die die ZERV und Gerichte bei der juristischen Aufarbeitung der STASI-Justiz und ihrer Exekutive gebunden waren?
Wie das auch die Gaucksche Zuarbeit zu IHRER juristischen Aufarbeitung. offensichtlich gewesen ist!?
Siehe die Unterdrückung von Augenscheinobjekten ( HA VII/8 ZMA Nr. 577/85) und durch die BStU bis heute unterdrückte Prozessakte aus dem Jahre 1983, die nach dem StUG eindeutig KEINE Akte der BStU sind!
Ihren Kommentar können Sie unter meinem Blogbeitrag abgeben !?
Meine Würde und Ehre wurde dadurch verunglimpft und nie wieder hergestellt. Die Strafverfolgung im Ermittlungsverfahtren 76 Js 16792/93 und auch die beab-sichtigte Rehabilitierung wurden verhindert, ausgebremst, vereitelt.. nach Vorgaben aus der Politik – von WEM?
PS. Können SIE das als letzter Anhang hochgeladen das Verwirklichungsersuchen des Stadtbezirksgerichtes Berlin Mitte für mich deuten? Ich habe Germanistik studiert und habe damit kein Problem; die Historikerin Mechthild Günther tat es bereits. Ihre Deutung wäre dann aus dem kompetentesten Munde !? SAPERE AUDE!
Mit angemessener Verachtung
Adam Lauks
auch Ihretwegen (?) ungesühntes Folteropfer der STASI
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IHR LEBENSWERK, Professor Dr. Papier ist hier enthalten:
SAPERE AUDE ! eingebildeter Oberster Richter auf Erden, als Vorsitzender des Verfassungsgerichtes eines Landes das gar kein Verfassung hat und besetzt ist.
Natürlich hat der Herr Papier nicht drauf gehabt frei zu sprechen – wer hat die Rede für ihn nach Vorgaben aus der Politik geschrieben? ER selbst auf keinen Fall- wetten!??
Gescheitert?- Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts Hans Jürgen Papier
War die juristische Aufarbeitung DESWEGEN gescheitert worden, damit die verbrüderten Geheimdienste – Volkmar Näder taufte sie 2009 in STAZIS um- im übernommenen Deutschland die gleiche Arbeitsbedingungen haben wie in der DDR !? DAS hat man mit der Gründung der verfassungswidrigen ABM Maßnahme für treusten Altjkader – Gauck´s Behörde 10 Jahre lang angetestet, und es funktieoniert bis heute.
Aus dem 2015 gedrehten Dokumentarfilm “SOKO Deutsche Einheit” des Regisseurs Andreas Wolter geht eine deutlichere Aussage hervor von den Ermittlern der ZERV die aus dem Westen kamen juristische Aufarbeitung nach dem StGB der DDR (!???) aufzuarbeiten.
Deutlich und klar ist die Aussage eines der Ermittler: “In unseren Ermittlungen waren wir an die Vorgabemn aus der Politik gebunden.” Ich hätte diesen Film der nach Mitternacht lief und bereits nach einer Woche aus der Mediathek verschwand 1991 gesehen haben sollen, oder wenigstens vor diesem Vortrag der staatlich geprüften Vergangenheits- und Geschichtsbewältiger an jenem Abend im Grimm Zentrum. Mein Plakat vom 18.3.2012 hing an der Wandals ich nicht mehr stehen konnte, später setzte ich mich vor Referenten und Papir und die anderen mussten und konnten es aus der nächsten Nähe genau lesen.
Hat sich der ehemalige Vorsitzender des Verfassungsgerichtes dadurch angesprochen und irritiert gefühlt und die Message auf dem Transparent begriffen. Hat er sich überführt gefühlt. Eigentlich müsste es ihm peinlich gewesen sein – wenn er ein Gewissen gehabt hätte, den ER und Bundesgerichtshof haben diese Vorgabe aus der Politik, erpresst durch längst vereinig6en und verbrüderten Geheimdienste, die am 18.9.1990 im Haus 49 des Mielke Ministeriums Gottlinde Ecke Rusche Strasse die Forderungen aus dem Fragenkatalog der STASI-Generalität abgearbeitet bzw weitgehend bestätigt hatten, und als ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG unterzeichnet hatten und für 50 Jahren als GVS verschwinden ließen.
Diese Entscheidung die juristische Aufarbeitung nach StGB der DDR und westlichen Ermittlern wurde zu einem getarnten Placebo, bzw. wurde zur zweitgrößten Arbeits-beschaffungsmaßnahme des Vereinten Deutschlands.
Somit haben die Juristen der DDR nicht über nacht nach dem Gesetz-StGB des Rechtsstaa-tes Recht und Gerechtigkeit als völlige Leien verzapfen müsssen, bzw. mussten nicht arbeitslos gekündigt werden. Die meisten blieben auf ihren alten Positionen – manche bis heute. Da es in der DDR in einem Urteil nach einem vorangegangenem Operativ Vorgang der STASI KEINE Rechtswidrigkeit so auch keine Rechtsbeugung war für die Justiz mit den Regimegegnern und Wahren Opfern der STASI-Justiz und ihrer Exekutive ein leichtes Spiel, ihre eigenen Urteile aus der DDR für Rechtens zu erklären mit Adler-Stempel zu versehen. Gewissen hatten die schon in der DDR nicht gehabt und mussten ihre Urteile den Befehlen und Forderungen des MfS unterwerfen. Wie aus dem Film hervorgeht in Sache juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts wurde sowohl das Recht des Rechts-staates als auch Unabhängigkeit seiner Justiz auf Weisung von Oben ausgesetzt. Von Ihnen Herr Papier. Den Willen oder die Vorgabe der Politik musste jemand der Justiz verklicken, bzw. Weisungen und Richtlinien erteilen!?? Waren Sie der Jenige der die Vorgabe aus dem Kohl´s Kabinett nun in der gesamtdeutschen Justiz durchsetzen sich bereit erklärt hatte. Bei der verbrüdernden Umarmung der Justiz des Rechtsstaates der BRD und des Untrecht-staates DDR ist das entstanden das Sie nun ruhigen Gewissens in Ihrem Zitat anprangern. Das klingt wie ein Hohn und verhöhnung der Opfer die sie durch die “Aufarbeitung” wieder zu Opfern und zu Regimegegner werden ließen!? Rührt sich ihr Gewissen dabei, oder haben Sie gar keins wie Ihr Bundespräsident Gauch der bei der Vollstreckung der “Aufarbeitung” vergauckeln und strafverfolgungverhindernd in Ihre und STAZIS Kerbe einschlug als wertvoller Begünstigter des MfS!?
Wir haben gehofft in der Podiumsdiskussion Chance zu bekommen ihnen die Larve der Rechtsschaffenheit aus dem Gesicht zu reißen. Sie und die staatlich geprüften Aufarbeiter haben für die Fragen aus dem zahlreich erschinenen Volkes lediglich 10 Minuten Zeit zugeteilt und wir wurden praktisch aus angeblichen Zeitdruck, das Auditorium recjhtzeitig zu verlassen, praktisch rausgeschmissen.
Dafür hatten wir einiges vorbereitet Ihnen auf den Kopf zu werfen, ins Gesicht zu sagen. So werden Sie es hier als Scripta manent zur Kenntnis nehmen müssen.
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AUDIATUR ET ALTERA PARS: http://www.mfs-insider.de/Erkl/Gescheitert.htm
Gescheitert? – Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts
(Zu einer diesem Thema gewidmeten Veranstaltung der Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Forums Recht und Kultur im Kammergericht e.V. am 18.11.2015 im Grimm-Zentrum der Humboldt-Universität Berlin)
Wer von dieser Veranstaltung mehr als die hundertfach strapazierten, gebetsmühlenartig wiederholten Propagandaklischees oder gar einen Erkenntniszugewinn erwartet hatte, sah sich am Ende enttäuscht.
Auch Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, blieb mit seinen einleitenden Ausführungen in den ausgelatschten Gleisen. Wieder einmal wurde z.B. gerechtfertigt, dass bei Einhaltung des rechtsstaatlichen Prinzips „Keine Strafe ohne Gesetz“ die Grenzsoldaten der DDR und ihre Vorgesetzten hätten nicht verurteilt werden können, weshalb in diesen Fällen auf das sog. Naturrecht zurückgegriffen wurde.
So war vor allem interessant, was auf dieser Veranstaltung nicht ausgesprochen oder vertuscht wurde.
Übereinstimmend wurde konstatiert, dass die juristische Aufarbeitung des Nazi-Unrechts (der Begriff Faschismus wurde gemieden wie vom Teufel das Weihwasser) nicht gelungen sei. So sei z.B. kein einziger Nazi-Blutrichter wegen Rechtsbeugung verfolgt worden. Dr. Falco Werkenthin, Landesbeauftragter der BStU, suchte das noch zu relativieren. Es wären 6 Verfahren gegen Angehörige von Standgerichten, darunter allerdings auch juristische Laien, bekannt.
Bei der Aufarbeitung des Unrechts der „DDR-Diktatur“ wollte man besser agieren. Die Aufarbeitung mit juristischen Mitteln sei in den vom Rechtsstaat gesetzten Grenzen nicht immer perfekt, im Ganzen wohl doch gelungen. Prof. Papier betonte, dass die juristische Aufarbeitung durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Entlassungen von Personal im Haftvollzug, Vermögensentscheidungen, Rehabilitierungen, Entschädigungen u.a. flankiert worden sei. Dass etwa eine Million Staatsangestellte der DDR, darunter nahezu alle Diplomaten, ein Viertel der Lehrer und mehr als die Hälfte der Hochschullehrer ihre Arbeit verloren, wurde an diesem Abend nicht erwähnt.
Mit der immer wiederkehrenden Gleichsetzung der im Westen nicht ernsthaft gewollten und mit großem Eifer in der DDR betriebenen Aufarbeitung des Unrechts „beider Diktaturen“ wurde in unerträglicher Weise das Nazi-Regime verharmlost und die Gleichsetzung der DDR mit Hitlerdeutschland faktisch als Prämisse allen Aussagen unterstellt. Prof. Papier wies zwar darauf hin, dass in der DDR „Führerbefehle“ im Gegensatz zu Nazi-Deutschland kein geltendes Recht darstellten, er räumte auch ein, dass es für die Zeit von 1933 bis 1945 weit mehr Gründe für eine juristische Aufarbeitung gegeben hätte, sah aber ansonsten keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem „Unrecht in der DDR“ und Hitlerdeutschland. So scherte sich an diesem Abend niemand an solchen Nazi-Verbrechen, wie
- Errichtung und Unterhaltung von Konzentrationslagern (7,2 Millionen Opfer, von denen 500.000 überlebt haben),
- Holocaust mit 6 Millionen Opfern unter den europäischen Juden,
- Euthanasieprogramm mit der Tötung von 200.000 Geisteskranken,
- Verbrechen an 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen 3,2 Millionen nicht überlebt haben,
- 30.000 Terrorurteile des Reichskriegsgerichtes, von denen 20.000 vollstreckt wurden,
- Verbrechen der faschistischen Wehrmacht, dargestellt in der bekannten Wanderausstellung
- Verbrechen der nazistischen Blut- und Rachejustiz, durch die mehr als 40.000 Todesurteile gegen antifaschistische Widerstandskämpfer gefällt wurden.
Und die Verbrechen der DDR?
Wer neues und aussagekräftigeres Zahlenmaterial erwartet hatte, wurde enttäuscht. Genannt wurden die bekannten Zahlen für Verurteilungen für „Gewalttaten an der Grenze“ (247, davon 30 mit Haft) und Rechtsbeugung (181, davon 7 mit Haft). Insgesamt hätte es 920 Anklagen gegeben, von denen 54 % zu Verurteilungen geführt hätten. Verschwiegen wurden die insgesamt 20 Verurteilungen von MfS-Mitarbeitern, darunter nur eine Haftstrafe.
Verurteilungen zu Haft bedeuteten immer Freiheitsentzug ab 2 Jahren und nur diese sind nach der geltenden Definition als Verbrechen anzusehen. Alle anderen Verurteilungen waren zur Bewährung ausgesetzte geringere Strafen, Geldstrafen, oder gar nur Verwarnungen. Bei einer Hochrechnung aus den genannten Zahlen ergibt sich, dass in der fragwürdigen Aufarbeitung des DDR-Unrechts insgesamt nur etwa 45 angebliche Verbrechen aufgedeckt und abgeurteilt wurden.
Die große Diskrepanz der ursprünglich ca. 100.000 Ermittlungsverfahren zu den Verurteilungen wurde damit erklärt, dass jeder Antrag auf Rehabilitierung automatisch mit einem Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung verbunden wurde, dass rechtsstaatliche Bedenken den Verfolgungseifer dämpften und man vielfach relativ geringfügigen Beschuldigungen nachgegangen sei.
Nach Ansicht von Prof. Papier hätte man allerdings bei Rechtsbeugungen härter durchgreifen müssen, die Beschränkung auf offenkundige Rechtswidrigkeit, schwere Menschenrechtsverletzungen und Willkür erschien ihm zu großzügig.
Dr. Werkenthin vertrat die Auffassung, dass die Waldheim-Richter überhaupt nicht nach Rechtsbeugung zu verurteilen waren, sondern gleich nach Mord, Freiheitsberaubung usw., da die Waldheim-Prozesse keine rechtlichen Verfahren gewesen seien. Dass in Waldheim gegen schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelt wurde, spielte in solchen Überlegungen keine Rolle. Immerhin wurde erwähnt, dass in Waldheim nur ca. 30 Todesurteile gefällt worden waren. Alle ca. 3.000 dort Verurteilten wurden rehabilitiert und gelten heute als unschuldig.
Im Text der Einladung ist nachzulesen: Die Bilanz der Strafverfolgung falle in einigen Bereichen unbefriedigend aus. So seien Verbrechen im DDR-Strafvollzug kaum geahndet worden, auch Verfahren gegen die „Stasi“ seien Ausnahme geblieben. „Wegen Zersetzung wurde nicht einmal Anklage erhoben, obwohl sie als schwere Körperverletzung zu qualifizieren ist.“
Zahlen zur Verfolgung von „MfS-Straftaten“ wurden nicht genannt, sie wären wohl doch angesichts der „Stasi“-Hysterie zu entlarvend gewesen. Staatsanwalt Dr. Matthias Bath (in der DDR als „Fluchthelfer“ verurteilt), der aus dem Publikum heraus an seine Zugehörigkeit zu den „Republikanern“ erinnert wurde und maßgeblich an den Ermittlungen zum „DDR-Unrecht“ beteiligt war, erklärte hierzu, dass man „mit kleiner Münze“ gehandelt hätte. So wäre z.B. Hausfriedensbruch in der DDR nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen, zu Antragsdelikten habe es keine Anträge gegeben und Post- und Telefonkontrolle wären letztlich ebenso wie „Postdiebsstähle“ – in Wirklichkeit die Konfiszierung unerlaubt zur Einfuhr gekommener Sachen – am Ende nicht strafbar gewesen. Was er nicht sagte war, dass die westlichen Geheimdienste dann auch hätten bestraft werden müssen.
Prof. Dr. Rainer Schröder (Humboldt-Universität) bemerkte, dass „Zersetzung“ schwer fassbar sei. Man sei mehreren tausend Fällen nachgegangen mit einem sehr differenzierten Ergebnis. Viele hätten die Zersetzungsmaßnahmen des MfS gar nicht bemerkt, andere hätten berufliche Nachteile erlitten, wieder andere Eheprobleme bekommen. Das alles sei zwar moralisch verwerflich, rechtlich aber nicht fassbar.
Inwiefern „Zersetzung“ als Körperverletzung geahndet werden könnte, legte er allerdings nicht dar.
Dabei sind mehrere tausend Fälle von „Zersetzungs-Opfern“ ohnehin maßlos übertrieben und vermutlich Ergebnis einer ausufernden Verwendung des Begriffes Zersetzung. Danach wäre dann z.B. auch ein vom MfS veranlasstes Gespräch mit einem Ausreiseantragsteller, das mit dem Ziel geführt wurde, ihm zum Verbleiben in der DDR zu bewegen, eine Zersetzungsmaßnahme.
Die inflationäre Verwendung des Begriffes Zersetzung geht u.a. auf Frau Sandra Pingel-Schliemann zurück, die zu diesem Thema promoviert und auch publiziert hat.
Sie stellte sich im Juli 2003 einer Diskussion im Insiderkomitee und vertritt die These, dass Zersetzungsmethoden das Wesen der „subtilen totalitären Diktatur“ in der Ära Erich Honeckers ausgemacht hätten. Ihre Dissertation gründete sie nach eigenen Aussagen in dieser Diskussion auf das Studium von ca. 60 Operativ-Vorgängen des MfS. Sie war in der mit ihr geführten Diskussion trotz hartnäckiger Nachfragen aber weder willens noch bereit, darüber Auskunft zu geben, in wie vielen dieser Vorgänge sie denn überhaupt Zersetzungsmaßnahmen gefunden habe.
Am Ende der Diskussion wurden Fragen zugelassen. Das nutzte sofort jemand, der sich schon in der gesamten Veranstaltung mit einem großen Plakat als „Folteropfer der Stasi“ präsentiert hatte. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, sei er nach 1989 in der Haftanstalt Moabit von der „Stasi“ gefoltert worden. Damit war ich dann doch überfordert und habe die Veranstaltung verlassen.
Übrigens stand die Veranstaltung unter dem Motto „25 Jahre deutsche Einheit, 25 Jahre Beendigung des Kalten Krieges“. „25 Jahre Unterwerfung der DDR“ wäre ein zutreffenderer Titel gewesen.
W.S. 22.11.2015
Dass der Berichterstatter das so falsch verstanden hatte liegt vermutlich daran ” dass im humanen Strafvollzug der DDR niemand gefoltert oder mißhandelt wurde” wie der Hausanwalt der ISOR – und mein Strafverteidiger Dr. Friedrich Wolff – IMS “Jura”- seit der Wende trompetet.
HIER IIST DER DOKUMENTARFILM derdie Deutsche Justiz entlarvt hat beim begehen eines unübersehbaren Verbrechen an der WAHRHEIT und Gerechtigkeit.
SOKO Deutsche Einheit – DIE WAHRHEIT über die juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts: Es war eine ABM und Verarsche des Deutschen Volkes und der Weltöffentlichkeit http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_filme/Geschichte_im_Ersten_SoKo_Deutsche_Einheit_Video_zu_Reportag.mp4
200 AR 1287/15 StA Chemnitz und 24 AR 407/15 Gensta Dresden – ein Jahr Vorermittlungen!? – Findet das Grab von Jutta Kraftscheck !!! Die Spezielle Strafvollzugsabteilung – Waldheim : die Endstation der Strafvollzugskunst der STAZIS – da brach man Menschen ..und meinen Unterkiefer, am 23.6.85 ich habe Jesus im Spiegel blutüberströmt gesehen…