“Zwecks Klärung eines Sachverhalts !” : Der PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES verhindert die Überprüfung der VERDIENSTE des Joachim Gauck und seiner Gauck Behörde bei der Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen -Straftaten gegen das Leben der STAZIS in 40 Jahren ihrer Angst-und Terrorherrschaft

Stand: 9. Mai 2014   – Generalstaatsanwalt von Berlin  hat es auf dem Tisch:

Unterdrückung der Petition des Bundestagspräsidenten Lammert( Behördenvorgang)

http://adamlauks.com/2014/04/06/dies-ist-eine-offene-strafanzeige-und-strafantrag-an-den-generalbundesanwalt-herr-runge-walten-sie-ihres-amtes-oder-fur-immer-schweigen-wer-herrscht-uber-dem-bundestagsprasidenten-lammert/

143 AR 284/14 : DIES IST EINE OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT : Herr Runge, walten Sie ihres Amtes! – oder für immer schweigen !? WER herrscht über dem Bundestagspräsidenten Lammert !??

aber auch:

http://adamlauks.com/2014/04/07/strafanzeige-und-strafantrag-gegen-den-herrn-roland-jahn-vor-dem-gesetz-verantwortlichen-leiter-als-bundesbeauftragten-fur-personenbezogenen-unterlagen-dess-sicherheitsdienstes-der-ehemaligen-ddr/

143 AR 269/14 = OFFENE Strafanzeige und Strafantrag gegen den Herrn Roland Jahn, vor dem Gesetz verantwortlichen Leiter als Bundesbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen dess Sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR § 272 Urkundenunterdrückung

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Nach dem Eingang der Post aus dem Deutschen Bundestag: Petitionsausschuss, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Gemischte Ausschuss Bundestag/Bundesrat und indirekt als Anlage vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und nicht beantworteten Schreiben an den Bundespräsidenten Joachim Gauck und auch an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, noch bevor ich die Briefe beantworte, natürlich in einem OFFENEN BRIEF erfolgt hier für die Bundestagsabgeordneten – Altgedienten und Neugewählten- diese Klärung eines Sachverhaltes.
Es ist für die alten Bundestagsabgeordneten nichts Neues; eigentlich ist das ein Öffentlich vertuschtes Geheimnis sowohl von Bundestag und Bundesrat als aber auch von der gesamten Presse und Medien, das, aus welchen Gründen auch immer, nicht in die Öffentlichkeit darf.
Mit der Klärung dieses Sachverhaltes gedenke ich niemanden anzugreifen, zumal die Akteure durch die Verjährung oder Immunität geschützt sind.
Es geht mir als ungesühntes Folteropfer der STAZIS – bis jetzt ohne Status- um die Wahrheit über die Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der Angehörigen des MfS und der DDR Exekutive, mit der gesetzlich die Gauck Behörde gesetzlich betraut und erstrangig dazu ins Leben gerufen wurde, und am 3.10.1990 ihre geheimdienstliche und außenparlamentarische Arbeit aufgenommen hatte.

Seit der Stellung meines ersten Antrages auf die Rehabilitierung der Rechtsbeugung und des Strafantrages wegen Folter und Misshandlungen,schwere Körperverletzungen und Verkeüppelungen und Übergriffe der Ärzte – IM Ärzte aus  dem Zivilen und Bereich der Exekutive, irrte ich  herum als juristische Tabula rasa herum. Mir wurde  zusätzlich zur unverhältnismäßigen und drakonischen Strafe zusätzlich mörderisches angetan, dass man unter Straftaten gegen das Leben  bezeichnet oder abtut, weil der StGB der DDR und der BRD  den Strafbestand der Folter im Amt und Anstiftung zu Folter im Amt nie hatte und 2002  es  absichtlich versäumt hatte  mit der Unterzeichnung des Völkerstrafgesetzbuches in das Nationale StGB von Deutschland zu implementieren, aufzunehmen. Auf die Frage WARUM das nicht geschehen war,  gibt es  keine Antwort. Dies ist  nicht nachvollziehbar zumal  die Folter als solche erstrangig  gegen die Verletzung und Vernichtung der Menschenwürde gerichtet ist, Angriff auf die  seelische Integrität eines Menschen. Deshalb kommen die Menschen die einer Folter unterzogen wurden nie mehr in dieser Welt an.

“Die ratio legis, also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Professor. Dr. Winnfried Hassemer 2003 – Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D.

Auf 56 handgeschriebenen Seiten umfassende  Anzeige  leitete die Staatsanwaltschaft II ein Ermittlungsverfahren ein unter dem AZ 76 Js 1792/93 ein, und betraute mit  den Ermittlungen den Polizeipräsidenten in Berlin- ZERV 214.

Die Kopie  des gesamten Ermittlungsverfahrens, das nach 5,5 Jahren angestellt wurde, angeblich Mangels an Beweisen, bekam ich  nach 21  Jahren, Mitte Januar 2013 in die Hände. Ich laß darin jeden einzelnen Blatt lernte sehen und lernte  verstehen was mit meiner erlittenen Folterungen und Mißhandlungen – nun Bundespräsident – Gauck spricht von Folter und Mißhandlungen in Leipzig 2011- geschehen war. Ohne dass  Gerechtigkeit hergestellt wurde und ohne dass meine Würde und Ehre wieder hergestellt wurden, wurden die  in das Fundament des Vereinigten Deutschland eingemauert und sollten wie  die Wahrheiten über Folterungen und Misshandlunge und zigtausendfaches erlittenes Unrecht und Leid für immer unter´s Teppich .. in die Fundamente von Neuem Deutschland eingebaut werden, samt allen womöglichen Ansprüchen und Entschädigungen die  im Rahmen eines gerechten Umgangs mit der Wahrheit hätte erfolgen müssen.

Statt dessen müssen sich opfer  mit der unausgesprochenen Erklärung eines Dr.Werthebach abspeisen und abfinden, dass dies zwecks Wahrung des Sozialen Friedens  ungesühnt und begraben lassen musste, und keine Endstasiierung durchgeführt werden sollte. Der  war auch einer der Berater des Innenminister Diestel, der für die Aktenvernichtung zeichnet und der war auch der der mit dem Wolfgang Schäuble auf EFEhl von Kohl  mit der STASI-Generalität unter Hochdruck am 18.9.1990 die  von der STASI diktierte ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG  mit ausgearbeiztet hatte, wobei   die Wessis den Forderungen der STAZIS weitgehend entgegen gekommen sind

Statt dessen bleibt  den Opfern der  opferreichen STAZI-Terror-und Angstherrschaft nur die Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages und die lächerliche Ehrenpension für die Jenig, die noch rehabilitiert wurden.

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Den Menschen, die unter der kommunistischen Gewaltherrschaft gelitten haben, ist in vielfältiger Weise Unrecht oder Willkür widerfahren.

Sie wurden ihrer Freiheit beraubt und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert.
Viele sind in unmenschlichen Haftanstalten umgekommen.

Sie wurden gefoltertgequält und getötet.
Sie wurden in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, schikaniert und diskriminiert.
Sie wurden verschleppt.
Sie wurden unter Missachtung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit aus ihrer Heimat, von Haus und Hof und aus ihren Wohnungen vertrieben.
Sie wurden an Eigentum und Vermögen geschädigt.

Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor allen Opfern kommunistischer Unrechtsmaßnahmen.
Er bezeugt all’ jenen tiefen Respekt und Dank, die durch ihr persönliches Opfer dazu beigetragen haben,
nach über 40 Jahren das geteilte Deutschland in Freiheit wieder zu einen.

Deutscher Bundestag, 17.06.1992
(BR-Drucksache 431/92)

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Betr.: Straftaten gegen das Leben

Betr. : Folter und Medizinische Folter wäre treffender, der Wahrheit näher.

Dank un d Ehre dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Professor Dr.  Lammert , der  die Not des ungesühnten Folteropfer erkannt hat und  mein Schreiben wohlwollend und zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet hat. Die Ablehnung der Vorsitzenden SED > PDS > LINKE Genössin  Kersten Steinke, hat  das Verfahren abgeschlossen auch ohne  im Betreff zu erwähnen dass es sich um die Sztraftaten gegen das Leben  handelte, wenn sie schon nicht reinschreiben durfte  dass es um die Beschwerde  wegen Folter im Amt und Übergriffe der Ärzte in StVE und zuvilen Einrichtungen  an Adam Lauks 1982-1985 ging.

Damit war meine Beschwerde  eingestampft… Folter gibt es nicht im StGB der BRD und auch nicht in der DDR… und  damit  hat sich die Sache erledigt.. für den Petitionsausschuss und für die Kersten Steinke. Über welche Gefolterten  die Rede war in der Ehrenerklärung des  Deutschen Bundestages wird  der Deutschen und Internationalen Öffentlichkeit  vorläufig verborgen bleiben: ” Sie wurden gefoltertgequält und getötet” –Deutscher Bundestag, 17.06.1992
(BR-Drucksache 431/92)

PETITION FOLTER  abgelehnt

… deshalb die Widerholung, wegem Handlungsbedarf !!!:

“Die ratio legis, also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Professor. Dr. Winnfried Hassemer 2003 – Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D.

DESHALB  bitte ich im Namen aller gefolterten, gequälten und getöteten um EURE Unterschrift !:

https://secure.avaaz.org/de/petition/SS_Folter_und_SS_Anstiftung_zur_Folter_in_das_Deutsche_StGB_ENDLICH/?fHJUjeb&pv=9

Veröffentlichung einer Petition  für die Implementierung des § Folter ff in das nationale StGB wurde  nicht veröffentlicht

Die Implementierung des § Folter im Amt und § Anstiftung zur Folter im Amt wird eingestampft.

2002 wurde Völkerstrafgesetzbuch unterzeichnet - § Folter ausgeklammert

Würde des Menschen ist unantastbar Art.1 des GG aber vor Folter ist die nicht geschützt durch Gesetz !?

Petitionsausschus unter Druck des Bundestagspräsidenten 003

Die Implementierung  des § Folter im Amt ist von universäller Bedeutung für das vereinte Deutschland und  müsste im Interesse  der Bürger  unseres Rechtsstaates sein. Die  Weigerung seitens des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages  ist  nicht  nachvollziehbar.

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Generalbundesanwalt  22.4.1992

Wegen offensichtlicher Rechtsstaatswidrigkeit der Verurteilung ist die Eintragung nicht in das Bundeszentralregister übernommen worden.

Das komplette Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93  –  1992-1997 der Berliner Justiz und  die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der Verbrechen der STAZIS  und Ärzte in ihren Diensten findet der interessierte Leser  unter:

http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

Bundestagspräsident leitete die Akte 76 Js 1792/93 zuständigkeitshalber in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Bundestagspräsident leitete die Akte 76 Js 1792/93 zuständigkeitshalber in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

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Ausschuss für Menschenrechte kann Folteropfer nicht helfen 001

Ausschuss für Menschenrechte kann Folteropfer nicht helfen 002*******

Der Ausschuss ist nicht dazu befugt, einzelne Strafverfahren und deren Ablauf auf ihre Rechtsmäßigkeit zu überprüfen

“Aufarbeitung von DDR-Unrecht ” das Thema verkannt.. es ist Aufarbeitung des Gesamtdeutschen Unrecht

Rechtausschuss swa Swutschen Bundestages 18.10.13 001

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Antwort an den  Petitionsausschuss Steinke Dierig Liebig 18.8.13

Deutscher Bundestag - Ausschuss f. Menschenrechte  Sntw.Eingangs

Anmaaßung des Joachim Gauck bei der Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

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SO schnell iost noch keine Beschwerde abgefertigt worden vom Petitionsausschuss ..

Nach der Wahl hat sich nicht geändert.

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Es war eindeutig eine Beschwerde gegen die Strafvereitelung im Amt des Sonmderbeauftragten der Bundesregierung f.STASI-Unterlagen

Schon die Berschriftung der Petition wurde vom Petitionsausschuss manipuliert

Wieviel Falschheit und Verlogenheit gehört dazu ein solches Schreiben zu verfassen !??

Wieviel Falschheit und Verlogenheit gehört dazu ein solches Schreiben zu verfassen !??

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Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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