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Deutschland “ Deine Aufarbeitung “ ist auf den Täterschutz ausgerichtet… wenn man den Fall von Lothar Tiedke von Koß ließt, überkommt einen Wut und Ekel und Abscheu !!!

Richtlinie 1/76 des Minister Mielke der Staatssicherheit*

Berlin, 20.01.1986 Überarbeitete Fassung: 4.2 Kennziffer 4,1.3 Personen, bei denen auf Grund schwerwiegender psychiatrischer Fehlentwicklung krasse Verhaltensstörungen auftreten und von denen in bestimmten Spannungssi-tuationen ernste Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung und Sicher-heit ausgehen können sind in geschlossene Einrichtungen einzuweisen ! Es ist KEIN Isolirungsbeschluss erforderlich. (!!!*).

Die letzten Argumente, sind Strang und Fallbeil nicht. Und unsre heutigen Richter sind noch nicht das Weltgericht !!! JURA novit curia !

FDJ-lerin und Pressesprecherin des Lothar de Maiziere in der ersten „frei“ gewählten Volkskammer ( 29 Hauptamtliche Offiziere des MfS wurden reingewählt  ) ist für die juristische und zivilrechtliche und historische Nichtaufarbeitung des Schicksals von Lothar Tiedtke von Koss in erster Linie verantwortlich.

Ehemalige Sprecherin von Lothar de. M. kam nach Stralsund um Ihren Wahlkreis zu „säubern“ – Die STASI-Täter zu schützen.

Was  aus dieser eingestellten Strafanzeige geworden ist- sehet hier: Die moralische Schuld bleibt bei dem Leiter der Gaucks Behörde  1994 ! :

SO wurde die PARLAMENT-arische DEMOKRATIE- durch den Oberamtsrat Wolfgang Dierig 2013 im Ref Pet 4 des Petitionsausschusses des DB ausgehebelt!?? Amt des Bundetagspräsidenten Dr. Lmmert ausgehöhlt und beschädigt !?? 143 AR 284/14 : DIES IST EINE OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT : Herr Runge, walten Sie ihres Amtes! – oder für immer schweigen !? WER herrscht über dem Bundestagspräsidenten Lammert !??

Pastor Gauck ! – erinnern Sie sich an Adam Lauks !?? – Sie haben über meine Folterungen Bescheid gewusst, seit 1991- Ich bat und flehte Sie an um Gerechtigkeit – WAS HABEN SIE GETAN !?? – Sie haben die Täter geschützt ! und das nicht nur in meinem Falle 76 Js 1792/93

Pastor & Präsident Joachim Gauck ! – erinnern Sie sich an Ihr Verbrechen am Adam Lauks !?? -HIER ist mein Schreiben vom 7.12.1991 und der Rest des Behördenvorgangs 001488/92z – Sie haben über meine Folterungen Bescheid gewusst, seit 1991- Ich bat und flehte Sie an um Gerechtigkeit – WAS HABEN SIE GETAN !?? – Sie haben die Täter geschützt – mich denunziert! und das nicht nur in meinem Falle 76 Js 1792/93!!!

 

Stasifreundlicher Oberstaatsanwalt Reichelt nahm aus dieser ersten nur ZERV Vermerk 214 – um esw der Generalstaatsanwaltschaft zu presentieren

„Wir kehren zurück – Geld is schon in Arbeit !“ war Begleittext dazu

„Folter gibt es nicht im StGB… das ist alles Körperverletzung… und die ist Verjährt!“

Gegen die Urkundenunterdrückung durch Joachim Gauck und Roland Jahn – Unterdrückung der Beweise und WAHRHEIT über die Folter in der DDR .
Kämpferin für Rechte der Heimkinder Conny Kurz begrüßte mich als alten Bekannten.

 

Ich stand allein am 17.1.15 von 11.-18.30 vor Mielkes Ministerium mit meinem Plakat und verteilte an Interessierte 500 Flyer…Gegen die Lügen die seit 25 Gauck Behörde nach Belieben verbreitet,

Weitere Akte im Bezug auf Folterbank und den Folterschergen gab es nicht in der Akte des Internisten Erhard Zels !?? Seine Akte wurde 1991 neu erfasst – GESÄUBERT dem Stasi Unterlagen Gesetz angepasst!?

Umsetzung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter in Deutschland
Ratifizierung
Unterzeichnet durch die Bundesregierung am 26.11.1987.
Ratifizierung am 21.02.1990.
In Kraft getreten am 01.06.1990.
Protokolle

Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falles durch diese Behörden hat. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jeder Miss-handlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK wegen Verstoß gegen Art. 3 und 6 bei Rechtsmissbrauch der Folterer i.S.d. Art. 14 EMRK den zuständigen Stellen zu übersenden.

Artikel 3 – Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren

Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen

Laut Gesetz und Gesetztesänderung sind die Haftkrankenhäuser und Forensikanstalten der ehemaligen DDR verpflichtet die Gesaundheitsakte herauszugeben. Bis zur Gesetzesänderung war man verpflichtet lediglich die Diagnose mitzuteilen… nach dem neuen Gesetz sind die Kliniken verpflichtet auch über die angewandte Therapie und ihren Verlauf Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Eins dürfte Tiedke von Koß nicht verwechseln. BStU Akjte ist eins, Gesundheitsakte ist was anderes… und die bleiben im Haftkrankenhaus oder zusammen mit der Erziueher-Akte.
Lothar soll sich an den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes wenden oder an das Justizministerium das ihm den Klageweg anzeigen wird.
Es mag sein dass die Menschen auch dort wo er ist noch die Wende nicht mitbekommen hatten, dass womöglich noch das Strafvollzugsgesetz der DDR oder die Dienstanweisungen des MfS noch gelten um die Spuren
des Mißbrauchs der Psychiatrie zu verwischen. Vielleicht hat sich der Chefgutachter der Verwaltung Strafvollzug des MdI Oberstleutnant Dr. Rogge – IM GEORG HUSFELD deswegen auch nach Perleberg und Pritzwalk verkrümelt, weil er dort sich sicher fühlt und als „schreibender Arzt“ den Gutmenschen und Edelseelenklempner mimen kann… da muss der Verfassungsschutz auf den Plan gerufen werden- Referat Datenschutzbeauftragter… das hat mir den Zutritt zu meinen Gesundheitsakten und Erzieherakten und Beweisen erst ermöglicht. Freiwillig gibt doch keiner belastende Beweise raus !!!

Unter der Ärzteschaft befanden sich laut der Studie der Francesca Weil bis zu 5 % IM Ärzte – ich nenne die Dr. Mengeles Bruht !!! die bereit waren im Rahmen eines Operativen Vorgangs der Zersetzung auch bis zur Abgabe einer falschen Diagnose und bis zur Falschen medizinischen Behandlung zu gehen.. bis zum Mord !
http://www.aerzteblatt.de/archiv/57763/Aerzte-als-inoffizielle-Mitarbeiter-Die-meisten-IM-Aerzte-bespitzelten-Kollegen diese Arbeit wäre von einem größerem Forschungsteam wieder aufzunehmen um ein geschichtlich die Arbeit dieses Abschaums in der Ärzteschaft aufzuklkären und natürlich die Klarnamen der Ärzte zu benennen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Prof. Dr. H.J. Freyberger(Stralsund) und Dr. C. Spitzer(Hamburg) haben in ihrer Antwort an die Staatsanwaltschaft vom 12.Mai 2005, meinem ersten Rehabilitierungsverfahren, eine bewusste Falschaussage getroffen und somit wissentlich meine Rehabilitierung 2005 verhindert.

Im von beiden Medizinern durchgeführten Forschungsprojekt habe ich Freyberger und Spitzer darauf hingewiesen, dass die Diagnose paranoid schizophren durch mir unbekannte Ärzte(Stasi) kurz nach der illegalen Internierung in die Haftpsychiatrie Stralsund erfolgt ist.

Das Hanse-Klinikum weigert sich entgegen deutscher Gesetzgebung, mir die Diagnosen (Beweise) heraus zu geben. Es kann in einer Demokratie nicht sein, dass ein Verfolgter der DDR-Diktatur für sein Rehabilitierungsverfahren mehrere hundert Euro aufbringen muss damit Ärzte gezwungen werden deutsche Gesetze einzuhalten.

In der Verhandlung am 15.05.2012 / Stralsund/ Bielkenhagen 9/ Sitzungssaal BE30 werde ich ohne meine Münchner Rechtsanwältin( Kosten für Anreise 1050 E) mein Recht auf Einsichtnahme in meine Krankenunterlagen wahr nehmen müssen.

Ich bin Schwerbehindert(GdB 70%) psychisch krank, durch die DDR-Diktatur.

Das Hanse-Klinikum deckt mit der Unterschlagung der Beweise den ehemaligen DDR-Chefarzt OMR Dr. Dr. Giermann und den ehemaligen Stationsarzt der DDR-Haftpsychiatrie P4 Dipl. med. Wheis. Über deren Menschenrechtsverletzungen in der Haftpsychiatrie ich im Forschungsprojekt ausführlich ( aufs Band) gesprochen habe. Danach wurde meine Rehabilitierung vom damaligen Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen M-V Herrn Mothes, fallen gelassen.

Mein aktuelles Rehabilitierungsverfahren liegt unbearbeitet seit Anfang 2011 beim Bundesverfassungsgericht. Ich habe mehrere Zeitungen angeschrieben, ohne eine Resonanz.

Da meine Stasi-Akte von einem ehemaligen Familienmitglied dem Stasi-Offizier Dieter Krüger ( seit 1992 beim Bundesnachrichtendienst) vernichtet wurde, benötige ich dringend die Stasi-Diagnosen für meine Rehabilitierung.

Seit 2004 habe ich mehrere 1000 Euro ausgegeben und fiel Zeit für die Wahrheit und Gerechtigkeit aufgebracht. Ich habe Zweifel am Rechtsstaat Deutschland.

Ich möchte jetzt endlich in Ruhe und Frieden mit meiner Frau und Tochter die restliche Zeit verleben.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Tiedtke von Koß „

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