Verweigerung der Herausgabe der Originale durch BStU ist in Kauf genommene Rechtsbeug-ung in vier Strafverfahren.
Wer hat die Sperrung der Akte HEINRICH Detlefs und auf wessen Weisung verfügt !??
Blatt der Akte: 53
Warum steht unter Vornamen nicht Hans? – weil es in bewaffneten Organen der DDR niemals einen Hans Detlef Heinrich mit dieser PKZ gegeben hatte.
Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin
Die Leitende Oberstatsanwältin Stephanie Gropp persönlich – unverzüglich Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024 Schreiben vom 26.02.2024 Postfach 27 52 24917 Flensburg Berlin 05.03.2024
vorab per E-Mail an:
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. Januar 2024 in dem Verfahren 107 Js 16160/23 gerichtet an das Ministerium der Justiz und Gesundheit in Kiel;
Ihre Sachstandanfrage vom 20.Februar per E-Mail gerichtet an die Staatsanwaltschaft
Sehr geehrte Frau Gropp, Werte Leitende Oberstaatsanwältin,
von dem Oberstaatsanwalt Winterfeldt ( Herr Boysen wollte mir zuerst sein Geschlecht nicht verraten!?? ) erhielt ich das Schreiben: Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024.
Hiermit kläre ich einige darin enthaltenen Sachverhalte wie folgt:
Meine Information und Vorwurf der Untätigkeit betraf keinesfalls die Sache 107 Js16160/23! Mein Vorwurf der Untätigkeit betraf und betrifft die Strafanzeige und Strafantrag 271 Js 4506/23 des Herrn Lothar Tiedtke von Koß, die die Staatsanwaltschaft Berlin am 18.08.2023 an die StA Flensburg abgeschickt hatte. Das Übernahme – Aktenzeichen 107 Js 25331/23 der StA Flensburg wurde uns durch den Herrn Boysen irgendwann mitgeteilt. Datum des Eingangs der Unterlagen aus Berlin unterliegt bis heute offensichtlich der Geheimhaltung; um die Untätigkeit in der Sache 107 Js 25331/23 zu verschleiern!??
Da diese Strafanzeige des Herrn Tiedtke von Koß durch die StA Berlin ( StA-in Höft ) nicht wie mir versprochen, nach Stralsund geschickt wurde, als Bevollmächtigte übersandte ich die Kopie der Strafanzeigeunterlagen am 20.09.2023 an die Staatsanwaltschaft Stralsund zu Hdn. des Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka, worauf am 25.09.2023 der OStA Cloppenburg ein Ermittlungsverfahren. Kurz vor der Übersendung der Akte zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Flensburg lenkte, nach dem der Strafanzeigeerstatter Herr Tiedtke von Koß Einsicht in die Akte vornahm und dabei feststellen musste, dass OStA Cloppenburg gar keine Ermittlungen eingeleitet hatte, die zum Zwecke der Ermittlung der wahren Identität des Hans Detlef Heinrich führen würden. Nicht einmal die Geburtsurkunden des Kunden von Richter Fendt und Richter Bockwoldt, Hans Detlef Heinrich und HEINRICH, Detlef wurden aus dem dortigen Standesamt angefordert!?
OstA Cloppenburg hatte auch das unbedingt erforderliches und angeratenes Ersuchen um die Originale der Akte HEINRICH, Detlefs an das Bundesarchiv – BStU Archiv Stasiunterlagen richten sollen, wozu er nach StPO verpflichtet war, was er aber nicht getan hatte. WARUM?
Erst danach erging von mir lediglich eine Information, bzw. Vorwurf der Untätigkeit an die Ministerin für Justiz und ihren Staatssekretär von Mecklenburg Vorpommern und von Schleswig Holstein.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka wurde um Stellungnahme und um Veranlassung gebeten. Erst danach wurde ganz schnell die Akte des Lothar Tiedtke von Koß an die Staatsanwaltschaft Flensburg zuständigkeitshalber geschickt.(?) Das würde bedeuten dass der OstA Cloppenburg 5 Monate gebraucht hatte um die Zuständigkeit in dieser Sache zu ermitteln!?
Somit lagen zwei gleichlautende Strafanzeigen bei der StA-in Behre auf dem Tisch.
Es wird von uns eine Akteneinsicht beantragt, die uns zeigen soll was die StA-in Behre vor ( und nach) der Zusammenziehung unserer beiden Strafanzeigen im Sinne der Ermittlungen vorgenom-men hatte.
Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin
Werte Frau Gropp,
es liegt mir fern die Staatsanwältin Behre oder den OStA Winterfeldt zu belehren was die in einem Rechtsstreit zu tun und zu lassen haben, insbesondere wenn es um die juristische Aufarbeitung von mutmaßlichen Verbrechen des MfS in der DDR Zeit geht, aber eine Antwort betreffs bisherigen Anwendung der StPO in diesen beiden Strafanzeigen möchten wir schon haben.
Hat die Staatsanwältin Behre ein entsprechendes Ersuchen an das Bundesarchiv BStU Stasi Akte gerichtet? JA? Oder NEIN? Denn ihr müsste bekannt sein, dass „Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG reichen für die Zwecke dieser beiden Strafverfahren nicht aus.
Das gilt auch für das an das Amtsgericht Hamburg abgegebene Strafverfahren Hans Detlef Heinrich gegen Olaf Junge.
Ist die Staatsanwältin Behre ihrer Aufklärungspflicht in diesen drei Ermittlungsverfahren bis jetzt nachgekommen – entsprechend der StPO, worin Folgendes steht:
Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 21 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel( siehe § 245 Absatz 1; § 214 Absatz 4, § 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.
Da es unter den angeforderten Akten um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich. ( § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG ).
Ob die StA Behre ein im Gesetz – StPO vorgesehenes Ersuchen an das Bundesarchiv gerichtet hatte – erschließt sich uns nicht, ohne Akteneinsicht, die demnächst durch Kanzlei Weberling beantragt wird.
Ein solches Ersuchen endet dann mit:
Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden (? *) Akte im Original.
Im Interesse einer zügigen Strafverfolgung bitte ich um bevorzugte Erledigung des Ersuchens.
Sollten in drei Ermittlungssachen kein solches Ersuchen an das Bundesarchiv abgegangen sein, wäre eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde fällig, wegen Strafverfolgungsverhinderung, bzw. Strafvereitelung im Amt.
Wie das trotz eingereichten Ersuchen passierte, können Sie hier einsehen aus der Akte der StA II Berln.
Wie Joachim Gauck als IM dser verbrüderten Geheimdienste und Justiz getan hatte:
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
Ansehenswert ! Oder zur Kenntnisnahme?
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_filme/Netzbett_DDR_P4_Abteilung_Stralsund_Folter.mp4
it Bitte um Ihre Stellungnahme und evtl. Veranlassung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks & Lothar Tiedtkes
Bruder in Folter
Statment des Landgerichtes Flensburg zu 7 O 140/20
Nach dem Abschluss des Prozesses 7 O 140/20 erst auf Anfrage eines Journalisten eines internationalen Nachrichtendienstes machte sich jemand am Landgericht an das erstellen des folgenden Statments – wofür der Verfasser- Dichter 11 ganze Tage verbraucht hatte.
Der Beweis dafür wie wichtig jemandem in Schleswig Holstein gewesen sein muss, die Urteile des Richters Fendt unangreifbar zu machen. Da es ein Zivilprozess war, bedarf es von beiden Seiten gar keine Beweise, lediglich die Anträge des RA Max Thiele und RA-in Hanna Hennig.

Ob NEUES DEUTSCHLAND nach 1945 oder nach 1990 gemeint ist bleibt dem Leser überlassen – so gestaltet lag dieser Kreuz in meiner Krankenzelle im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf seit 28.12.1984

Wenn einer DIE WAHRHEIT von Adam Lauks kannte… dann waren es Pastor Joachim Gauck, Dr. H:J: Geiger, Joachim Förster und BND-Mann Harald Both.

Ob NEUES DEUTSCHLAND nach 1945 oder nach 1990 gemeint ist bleibt dem Leser überlassen – so gestaltet lag dieser Kreuz in meiner Krankenzelle im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf seit 28.12.1984

Sicherheitsbeaustragter / der STASI ( an der Volkswerft Stralsund 1982 – bis zu seinem Fluchtversuch am 15.9.1989 )
ER meldete sich am 11.11.1989 als Emigrant in der Bundesaufnahmestelle Gießen
Warum musste Oberstleutnant des MfS HA I HEINRICH DETLEF mit seiner neuen Identität als Heinrich Hans Detlef seine geliebte DDR verlassen? Warum flüchtete er in Feindesgebiet – er emigrierte! Flüchtet er vor der zu erwartenden Rache fürt die Verbrechen gegen die Menschlichkeit die er besonders seit 19082 bis 15.9.89 begangen hatte, oder neue Aufgaben mit neuer Identität auf dem Feindesgebiet BRD zu übernehmen. Wurde er vom Leiter der HA I Genossen Mielke geschickt? WER hatte ihm die erste Wohnung in Harrislee zugewiesen, von welchem Geld.
Nach ca 2 Monaten hatte er auch seinen Kumpel Stefan Gaudlitz mit Frau mit zwei Kindern nach Schleswig Holstein schon „holen“ können. Auf wessen Befehl? Wem noch alles hatte er bei der Emigration befehlsmäßig betreut ? Hatte er auch seinen Schwager Dieter Krüger, Leiter der Dienststelle Grimmen kommen lassen, mit Frau und denen eine neue Existenz beim Dienst in Pullach vermittelt? Hatte er was mit dem (Selbst)Mord an drittem Kumpel Stefan Gaudlitz, Sohn eines Fregattenkapitän zu tun,der bereit war vor dem Gericht als Zeuge zu seiner wahren Identität auszusagen, zu enttarnen zu enttarnen?

Aber auch im Bundesverwaltungsamt in Straußberg ist der Genosse Oberstleutnant des MdI nicht erfasst weder als Obermaat der Marine der DDR, noch als Feuerwehrmann noch als Offizier der HA I – MAD der NVA. Ob er beim KGB gelistet ist?!? 
xxxStefan Gaudlitz zu tun gehabt? Dem Kronzeugen
BEWEIS: zu „Stasiakte des Klägers“ die er auch unaufgefordert „herbeiorganisiert“ hatte. Er schnitt sich dabei in seine Glaubwür-digkeit – in der DDR sagte man dazu „Selbststeller“ Aber, im Bundesarchiv – BStU – Stasiunterlagen Archiv gibt es gar keine Akte auf den Namen Hans Detlef Heinrich, geboren 21.05.56 in Stralsund.

Für Angehörige des MfS bietet BStU -Aussenstelle Rostock ein Service – auf ausdrücklichen Wunsch!?Normalerweise bedarf es eine Überprüfung der Identität – Vorlegen eines Identitätsnachweises den die Polizei ausstellt… oder Herren Radder und Leiter Dr. Höffer?!?
Apropos: „arbeitete er ab September 1982 als Brandschutzinspektor auf der Volkswerft in Stralsund.“
97; 01,00 Zentralber. HA I Militärische Abschirmdienst NVA
Wenn der Dirk Rader diese Anschrift angibt hatte keinen Identitätsnachweis vom Hans Detlef Heinrich ( Kopie des Deutschen PA?* ) vorgelegt bekommen, darin steht die Adresse die sich mit der des Persilschein Bestellers deckt.
BStU bestätigt am 04.02.20 auf ausdrücklichen Wunsch dem HEINRICH, ( Hans ) Detlef:
dass sich aus den Unterlagen (dem 50% Restarchiv* ) des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ergeben hat, dass unter Ihrem Namen Hans Detlef Heinrich geboren 21.05.1956 sich keine Akten und somit keine Hinweise auf eine haupt-amtliche oder inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit befinden.- wäre die korrekte Antwort die der Wahrheit entspricht.
Mit Lügen im Auftrag seines Mandanten vor Gericht kann RA VIEL Geld verdienen, dem MfS hatte es daran nie gemangelt, aber mit der wissentlich und absichtlich vorgetragenen Lüge kann er bis zu 3,5 Jahre Knast verdienen.*

Wir gehen von der Seite BStU 000080 zurück zu BStU Seite 000029 – was dazwischen liegt hat weder Verfasser des Statements noch der Richter Fendt noch die Richter am OLG gesehen, geschweige den bewertet, sonst hätte der hochrangige Richter oder Staatsanwalt nicht zu, Lügen verführt.
BStU 000029 d. Akte IM Vorlauf „Detlef“ HEINRICH, Detlef, GMS auf d. Werft Stralsund
KLAARSCHRIFT
KD Stralsund – Stralsund 10.10.83
Notwendigkeit und Zielstellung für die geplante Werbung eines IMS / Perspektive FIM
Zielstellung der Werbung
Der vorhandene IM-Bestand der MA erfordert diesen Aufbau Aufbau eines neuen FIM System, um auf dieser Basis den MA zu entlasten.
Zum anderen ist in 2-3 Jahren mit des Ausfall der FIM „Rosen-heim“ aus gesundheitlichen Gründen zu rechnen, so daß ein ent-sprechender Ersatz erforderlich ist.
Mit dem zu schaffenden FIM soll eine Gruppe in der Stärke 1:5 im Schwerpunktbereich Forschung/Entwicklung aufgebaut werden.
Anforderungen an den Kandidaten
Der Kandidat muß ein zuverlässiger. unserem Staat, der Partei und unserem Organ treu ergebener Genosse sein, der diese Eigenschaften unter Beweis gestellt hat;
Der Kandidat sollte von der Intelligenz, von seiner Allgemeinbildung und vom Auftreten her in der Lage sein mit Personen zusammenzuarbeiten, diese fachlich anzuleiten und erzieherischen Einfluß auszuüben;
Der Kandidat sollte sowohl in seiner beruflichen, als auch gesellschaftlichen Tätigkeit über einen frei verfügbaren Zeitfonds verfügen, den er für die Unterstützung des MfS einsetzen kann.
Seine Familienverhältnisse sollten gleichfalls eine freie Beweglichkeit im Wohn- und Freizeitbereich erlauben;
Weitere Anforderungen laut Richtlinie I/79.










































Unbeschreiblich, wie der Rechtsstaat das Folteropfer der Haftpsychiatrie Stralsund Lothar Tiedtke zum Täter macht! Bereits seit 5 Jahren wird Psychoterror gegen einen Unschuldigen und seine Familie betrieben! Das BSTU und Archiv Gesetz wird wegen Schutz eines Betrügers, missbraucht und verdreht! Das BSTU Gesetz wurde für DDR Opfer 1991 eingeführt und nicht zum Schutz der Täter wie in diesem Verfahren zu beobachtend ist!
Wie lange braucht der Rechtsstaat in einem Strafverfahren, um Gerechtigkeit herzustellen und Täter zu überführen? Ein falscher Name, eine fehlende Geburtsurkunde seit 5 Jahren! Rechtsstaat? Prozessbetrug! Ein Beamter hat 34 Jahre den Rechtsstaat belogen und betrogen!