11.06.2024
Adam Lauks
Zossener Str. 66
12629 Berlin
Staatsanwaltschaft Flensburg
LOStAin Dr. Stephanie Gropp
persönlich – unverzüglich
Südergraben 22
24937 Flensburg
Berlin, 11.06.2024
In Sache: Strafanzeige Adam Lauks gegen Hans Detlef Heinrich ( al. HEINRICH, Detlef )
Neues – aktuelles Aktenzeichen 107 Js 7216/24
Sehr geehrte Frau LOStAin Sehr geehrte Frau Dr. Gropp,
ich habe versucht beim Bürgeramt Schleswig und beim Bürgeramt Flensburg eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister zum Emigranten Hans Detlef Heinrich laut seinem Ihnen bekannten Ausweis zu bekommen. Erste beide Anträge wurden strikt abgelehnt obwohl die Anfrage mit der bei der StA Flensburg gestellten Strafanzeige begründet war.
Erst beim zweiten Versuch und entrichteter Gebühr von 14,00 € erhielt ich dann vom Bürgeramt Flensburg die erweiterte Auskunft. Merkwürdigerweise lautete die nicht auf den Hans Detlef Heinrich sondern an Heinrich Detlef (!? ).
Ich monierte das und verlangte meine Gebühr zurück, oder mir eine Auskunft zuzuschicken die auf den Namen Hans Detlef Heinrich lautete; ich ging davon aus, dass er seinen Personalausweis bei der Anmeldung vorgelegt haben musste. Man wollte das prüfen, was angeblich auch geschah. Am nächsten Tag erhielt ich die Mitteilung, dass nur eine Anmeldung auf den Namen Heinrich Detlef im Melderegister eingetragen steht, das ein Verstoß gegen das Meldegesetz darstellen würde.
Es ist kaum vorstellbar, dass beide Beamten in Schleswig und in Flensburg den Namen Hans absichtlich nicht eingetragen hätten. Möglicherweise wurde der Personalausweis von Hans Detlef Heinrich den Beamten gar nicht vorgelegt, oder dass der Vermieter oder Inhaber in beiden Fällen die Meldung bei der Meldestelle mündlich erledigte? Aber auch er hätte dabei den vollen Namen durchgeben müssen.
Ich beantrage eine Klärung der Anmeldungen herbeizuführen.
Fakt ist, dass Hans Detlef Heinrich, bzw. Oberstleutnant Heinrich Detlef keine Verwandten im Westen hatte. Trotzdem er am 15.9.1989 beim Fluchtversuch erwischt wurde erhielt er von der HA VII des MfS MfS Abteilung in der KRIPO Stralsund neuen Ausweis mit der neuen Identität. Von der HA des MfS ( Militärischer Abschirmdienst der NVA der DDR ) erhielt er von Mielke den Befehl sich in den Westen abzusetzen. Er hätte auch einfach nach der Grenzöffnung einfach in den Westen ausreisen können, was er nicht tat sondern meldete er sich als Flüchtling/Emigrant in der ( angeblich ) einer Außenstelle der Bundesaufnahmestelle Gießen am 11.11.89 um von dort in sein Einsatzgebiet von der dortigen Leitung ( in Stasi Hand ) eingewiesen zu werden. So hatte er sich an der ihm angegebenen Adresse zu melden ( womöglich einer konspirativen Wohnung des MfS ) deren Hausherr ihn anmeldete, was auch mündlich und ohne Personalausweis telefonisch oder wegen längst bestehenden Verbindungen zur Meldestelle Praxis gewesen ist. Viele von 33.000 aus der Haft an den Westen verkauften „Regimegegnern“ mussten um auf die Verkaufsliste gesetzt zu werden eine Verpflichtungserklärung für die Zusammenarbeit als IM zu unterschreiben. Die wurden im Westen aus Solidarität bevorzugt eingestellt, auch in westdeutschen Behörden wodurch MfS den Westen total unterwandert hatte.
Da Herr Lothar Tiedtke von Koß seiner Strafanzeige auch einen Strafantrag hinzugefügt hatte, wäre zu überprüfen u.a. woher das Geld kam für den Kauf eines Hauses auf Sylt, den Heinrich auch vermietete( Kurtaxe abgeführt? – Einnahmen verbucht und versteuert ? ) und vor allem wer und wann wurde Nagelsalon auf der Hauptstraße von Sylt gekauft und eingerichtet für die Frau von Stefan Gaudlitz, der nach dem er Lothar Tiedtke besuchte und ihm sich als Hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS geoutet hatte und seine Zeugenbereitschaft zusagte, selbstermordert wurde und zwischen den Bahngleisen eingesammelt wurde.
Vom Amtswegen wären die Ergebnisse der in SH geführten Ermittlungsverfahren auf Strafanzeige wegen Mord – erstattet in Stralsund – herbeizuziehen.
Genauso wäre das Vernehmungsprotokoll des MdI aus dem April 2019 herbeizuziehen als Han Detlef Heinrich zwecks Klärung eines Sachverhaltes angeblich vom MdI Schleswig Holstein auf durch UOKG hingewiesene mögliche Zusammenarbeit als Hauptamtlicher des MfS hingewiesen, befragt wurde!? Warum hatte Heinrich damals schon gegen die UOKG keine Strafanzeige erstattet?
Hatte er den Beamten erzählt dass er im September 1981 in die Sowietunion geschickt wurde, wie Sie vom beigefügten Blatt entnehmen können?
Könnte sein dass er an einer Schulung des KGB teilgenommen hatte im nach der Rückkehr 1982 auf den Posten des Sicherheitsbeauftragten des Grenzhafens Stralsund gesetzt zu werden, getarnt als Brandschutzinspektor?
Laut Stefan Gaudlitz hatte er den Vater von Tiedtke von Koß angestiftet seinen eigenen Sohn dem IM „Horst“ Giermann in der geschlossenen P-4 Abteilung zur Folter einzuliefern, das wäre auch als Anstiftung zur Folter justitziabel, wenn wir in einem Rechtsstaat leben sollten, weil Anstiftung zum Mord und Folter unverjährbar sind.
Ich hoffe, dass Sie und auch die Justiz von Schleswig Holstein und Hamburg und Mecklenburg Vorpommern die komplette Akte aus dem Bundesarchiv – BStU Unterlagenarchiv des HEINRICH Detlefs anfordern lassen werden, sowie die IM Akte des Leiters der P-4 Abteilung des Krankenhaus West GMS „Horst“ alias OMR Dr. Horst Giermann und die Gesundheitsakte des Folteropfers Lothar Tiedtke von Koß seit der Ersteinlieferung 1981 bis heute, die auf unerklärliche Weise seit 2021 nicht an das Landesarchiv in Greifswald ( als einzige GE Akte !) übergeben wurde und die dem Folteropfer Tiedtke v. Koß bis heute verweigert wird!?
Auch der Datenschutzbeauftragte von MP, Frau Thielemann die versprach die Originalakte selbst herauszulösen und dem Opfer zu übergeben, nahm kurz danach Abstand davon und brach ihr Versprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Akteneinsicht wartend
Adam Lauks
Anlage:
Kopie der Akte BStU000040 + 000041 KMK/ZMK-Angaben
Zur Kenntnisnahme: Justizministerien SH, Hamburg und Mecklenburg – Vorpommern; etc. Generalstaatsanwaltschaft SH, Hamburg, Amtsgericht Hamburg
Adam Lauks vs. neuen „Hauptmann von Köpenick“ Namens HEINRICH Hans Detlef aus Harrislee
AKTUELL : Berlin 05.03.2024
Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin 05.03.2024
Die Leitende Oberstattsanwältin Stephanie Gropp
persönlich – unverzüglich
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg
Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024
Schreiben vom 26.02.2024
Postfach 27 52
24917 Flensburg
vorab per E-Mail an:
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. Januar 2024 in dem Verfahren 107 Js 16160/23 gerichtet an das Ministerium der Justiz und Gesundheit in Kiel;
Ihre Sachstandanfrage vom 20.Februar per E-Mail gerichtet an die Staatsanwaltschaft
Sehr geehrte Frau Gropp,
Werte Leitende Oberstaatsanwältin,
von dem Oberstaatsanwalt Winterfeldt ( Herr Boysen wollte mir zuerst sein Geschlecht nicht verraten!?? ) erhielt ich das Schreiben Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024.
Hiermit kläre ich einige darin enthaltenen Sachverhalte wie folgt:
Meine Information und Vorwurf der Untätigkeit betraf keinesfalls die Sache 107 Js16160/23! Mein Vorwurf der Untätigkeit betraf und betrifft die Strafanzeige und Strafantrag 271 Js 4506/23 des Herrn Lothar Tiedtke von Koß, die die Staatsanwaltschaft Berlin am 18.08.2023 an die StA Flensburg abgeschickt hatte. Das Übernahme – Aktenzeichen 107 Js 25331/23 der StA Flensburg wurde uns durch den Herrn Boysen irgendwann mitgeteilt. Datum des Eingangs der Unterlagen aus Berlin unterliegt bis heute offensichtlich der Geheimhaltung; um die Untätigkeit in der Sache 107 Js 25331/23 zu verschleiern!??
Da diese Strafanzeige des Herrn Tiedtke von Koß durch die StA Berlin ( StA-in Höft ) nicht wie mir versprochen, nach Stralsund geschickt wurde, als Bevollmächtigte übersandte ich die Kopie der Strafanzeigeunterlagen am 20.09.2023 an die Staatsanwaltschaft Stralsund zu Hdn. des Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka, worauf am 25.09.2023 der OStA Cloppenburg ein Ermittlungsverfahren. Kurz vor der Übersendung der Akte zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Flensburg lenkte, nach dem der Strafanzeigeerstatter Herr Tiedtke von Koß Einsicht in die Akte vornahm und dabei feststellen musste, dass OStA Cloppenburg gar keine Ermittlungen eingeleitet hatte, die zum Zwecke der Ermittlung der wahren Identität des Hans Detlef Heinrich führen würden. Nicht einmal die Geburtsurkunden des Kunden von Richter Fendt und Richter Bockwoldt, Hans Detlef Heinrich und HEINRICH, Detlef wurden aus dem dortigen Standesamt angefordert!?
OstA Cloppenburg hatte auch das unbedingt erforderliches und angeratenes Ersuchen um die Originale der Akte HEINRICH, Detlefs an das Bundesarchiv – BStU Archiv Stasiunterlagen richten sollen, wozu er nach StPO verpflichtet war, was er aber nicht getan hatte. WARUM?
Erst danach erging von mir lediglich eine Information, bzw. Vorwurf der Untätigkeit an die Ministerin für Justiz und ihren Staatssekretär von Mecklenburg Vorpommern und von Schleswig Holstein.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka wurde um Stellungnahme und um Veranlassung gebeten. Erst danach wurde ganz schnell die Akte des Lothar Tiedtke von Koß an die Staatsanwaltschaft Flensburg zuständigkeitshalber geschickt.(?) Das würde bedeuten dass der OstA Cloppenburg 5 Monate gebraucht hatte um die Zuständigkeit in dieser Sache zu ermitteln!?
Somit lagen zwei gleichlautende Strafanzeigen bei der StA-in Behre auf dem Tisch.
Es wird von uns eine Akteneinsicht beantragt, die uns zeigen soll was die StA-in Behre vor ( und nach) der Zusammenziehung unserer beiden Strafanzeigen im Sinne der Ermittlungen vorgenommen hatte.
Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin
Werte Frau Gropp,
es liegt mir fern die Staatsanwältin Behre oder den OStA Winterfeldt zu belehren was die in einem Rechtsstreit zu tun und zu lassen haben, insbesondere wenn es um die juristische Aufarbeitung von mutmaßlichen Verbrechen des MfS in der DDR Zeit geht, aber eine Antwort betreffs bisherigen Anwendung der StPO in diesen beiden Strafanzeigen möchten wir schon haben.
Hat die Staatsanwältin Behre ein entsprechendes Ersuchen an das Bundesarchiv BStU Stasi Akte gerichtet? JA? Oder NEIN? Denn ihr müsste bekannt sein, dass „Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG reichen für die Zwecke dieser beiden Strafverfahren nicht aus.
Das gilt auch für das an das Amtsgericht Hamburg abgegebene Strafverfahren Hans Detlef Heinrich gegen Olaf Junge.
Ist die Staatsanwältin Behre ihrer Aufklärungspflicht in diesen drei Ermittlungsverfahren bis jetzt nachgekommen ? – entsprechend der StPO, worin Folgendes steht nämlich:
Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 21 StPO gebietet näm-lich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren not-wendigen Beweismittel( siehe § 245 Absatz 1; § 214 Absatz 4, § 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.
Da es unter den angeforderten Akten um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich. ( § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG ).
Ob die StA Behre ein im Gesetz – StPO vorgesehenes Ersuchen an das Bundesarchiv gerichtet hatte – erschließt sich uns nicht, ohne Akteneinsicht, die demnächst durch Kanzlei RA Weberling beantragt wird.
Ein solches Ersuchen endet dann mit:
Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden (? *) Akte im Original.
Im Interesse einer zügigen Strafverfolgung bitte ich um bevorzugte Erledigung des Ersuchens.
Sollten in drei Ermittlungssachen kein solches Ersuchen an das Bundesarchiv abgegangen sein, wäre eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde fällig, wegen Strafverfolgungsverhinderung, bzw. Strafvereitelung im Amt.
Wie das trotz eingereichten Ersuchen passierte, können Sie hier einsehen aus der Akte der StA II Berln.
Wie Joachim Gauck als IM dser verbrüderten Geheimdienste und Justiz getan hatte:
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
A nsehenswert ! Oder zur Kenntnisnahme?
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_filme/Netzbett_DDR_P4_Abteilung_Stralsund_Folter.mp4
Ich bitte um Ihre Stellungnahme und evtl. Veranlassung und verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks & Lothar Tiedtkes
Bruder in Folter
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Am 13.02.2024 um 11:25 wurde mir durch Herrn Boysen das Übernahme 107 Js 16160/23 meiner Strafanzeige vom 12.01.24. Es wurde meinerseits in meiner Sache keine Untätigkeit bei der Ministerin angemahnt. Es ging um die Untätigkeit in der Sache Lothar Tiedtke von Koß wegen : Untreue und Betrug ( Prozessbetrug ) des Hans Detlef Heinrich die zuständigkeitshalber am 18.8.2023 an die StA Flensburg aus Berlin versandt wurde. Herr Boysen durfte mir nicht mitteilen wann die Akte in Flensburg das Übernahmeaktenzeichen erhielt!? Warum eigentlich.
Heute am 04.03.2024 rief ich unter der Nr. 0461 89337 in der Geschäftsstelle 107 und bekam den Herrn Boysen. Ich wollte wissen ob die Person In Vertretung .. Winterfeld ein Mann oder eine Frau ist. „Sag ich ihnen nicht“ und gleich: „Warum wollen Sie das wissen? – Damit ich weiß an wen ich die Antwort adressiere… Boysen: „Es ist ein Mann, Oberstaatsanwalt Winterfeld, sehen Sie oben.“ Bei mir steht oben kein OStA.“ offensicht-lich lag ihm das Schreiben gar nicht vor.

Sicherheitsbeauftragter / der STASI ( an der Volkswerft Stralsund seit 1982 – bis zu seinem Fluchtversuch am 15.9.1989 )
DER ANGRIFF Nr. 3: Abgabe einer falsch-en eidesstattlichen Versicherung §§ 156, 161 StGB
Er log schon bei seiner ersten Eidesstattlichen Versicherung gegen Lothar Tiedtke von Koß und Olaf Junge ( Underdog Verlag )

Das ist der Angriff auch auf den Verleger des Buches MUNDTOT? des politischen Folteropfers der STASI.

Er ist schon GMS ( als Brandschutzinspektor bis 1982 ) und mit GMS und IMs gibt es keine Vorladungen, sondern Treffs- oder Gesprächsvereinbarungen. Blanke Lüge und die beiden Richter am Landgericht müssen die schlucken, weil sie Geld bekommen haben oder weil sie eiun Befehl von OBEN erhalten haben?!?
Aus dem IM Vorgang „Detlef“ Aktenkopien die er bei der BStU- Aussenstelle Rostock „organisiert“ hatte waren für den Prozess unrelevant, weil der Richter zur Wahrheitsfindung nicht verpflichtet ist. Die Kopien entstammen aus der Akte eines hauptamtlichen Mitarbeiters des MfS HEINRICH, Detlef.

1982 wurde Heinrich Detlef zum Sicherheitsbeauftragten des Militärischen Abschirmdienstes der NVA auf der Volkswerft im Hafen Stralsund – bis zum Fluchtversuch 15.9.1989.
Fluchtversuch eines so hohen Offiziers ist eigentlich Hochverrat und wurde beim MfS auch mit kurzem Prozess erledigt. Ein Eid an MfS gilt ewig!
Beim Ausfüllen des strengvertraulichen Personalbogens dekonspirierte er seinen Schwager Dieter Krüger als Leiter der MfS Kreis Dienststelle Grimmen!? Nach der Wende ging Krüger mit dem Haufen Akten über Bohrungen im Irak zum BND nach Pullach und sicherte sich seine Existenz als ehemalige Fahrlehrer in Stralsund.
Warum sich Dieter Krüger in der STASI – Liste nicht befindet wäre interessant zu erfahren? Wurde die Liste vor dem Verkauf an den SPIEGEL durch Leiter des Mielkes bzw, Gaucks STASI-Archivs gesäubert. Hat man bei der Gründung des BND nicht auch ehemalige GESTAPO Leute eingesammelt, damit sie nicht bei anderen Geheimdiensten unterkommen?
Am 13.02.2024 um 11:25 wurde mir durch Herrn Boysen das Übernahme 107 Js 16160/23 meiner Strafanzeige vom 12.01.24.
Strafanzeige ist an das LKA 224 abgegangen und von Dort an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet worden.
Am 5.2.24 wurden die Unterlagen meiner Strafanzeige 271 Js 746/24 an die Staatsan-waltschaft Flensburg weitergeschickt; am 13.2.24 werde ich Übernahme Aktenzeichen abfragen.
Soeben erreichte mich das Schreiben des Bürgeramtes der Stadt Schleswig der die Heraus-gabe einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister verweigert.( !?? )
Hier ist meine Antwort:
Von: Lauksde@gmx.net
An: „Behncke, Kim Lena“ <k.behncke@schleswig.de>
Betreff: Aw: Erweiterte Melderegisterauskunft
Beim Anruf in der Auskunftstelle habe ich erfahren dass die Zuteilung eines Aktenzeichens 6 – 8 Wochen dauern kann( !? )
Stand 30.01.2024 10:30 Uhr
Gesendet: Donnerstag, 11. Januar 2024 um 11:22 Uhr
Von: „Schulze, Chris“ <chris.schulze@jm.mv-regierung.de>
An: „Lauksde@gmx.net“ <Lauksde@gmx.net>
Betreff: Ihre Eingabe vom 08.01.2024 in dem Verfahren 513 Js 21101/23 der Staatsanwaltschaft Stralsund
Sehr geehrter Herr Lauks,
Ihre Eingabe vom 08.01.2024 bezüglich Ihrer Beschwerde wegen Untätigkeit habe ich zuständigkeitshalber auf dem Dienstweg an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Stralsund zur weiteren Prüfung und Veranlassung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüße
Im Auftrag
gez. Dietmar Scholz
Abteilung Verfassung, Recht,
Verbraucherschutz, Normprüfung und Stiftungswesen
_____________________________________________________
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin
Tel.: +49 385 588 0
Fax: +49 385 588 13453
E-Mail: poststelle@jm.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm
http://www.vereint-segel-setzen.de

Sicherheitsbeauftragter / der STASI ( an der Volkswerft Stralsund 1982 – bis zu seinem Fluchtversuch am 15.9.1989 ) Hans Detlef Heinrich?
Blatt BStU 000078 entstammt nicht aus der IM Vorlauf „Detlef“ sondern aus Akte des HERINRICH, Offizier des hauptamtlichen
Falsche Versicherung an Eides statt

Da ich allerdings keine relevante Beziehungen zur damaligen Staatssicherheit der DDR hatte, jedenfalls kein „Stasi-Offizier“, auch kein IM – inoffizieller Mitarbeiter war,…“
Vorgangskennung 240112-1200-02903 Polizei Berlin; am 12.2.24 erhielt ich das AZ der Staatsanwaltschaft Berlin 271 Js 746/24.
Seit 25.09.23 lief das Ermittlungsverfahren 513 Js 21101 beim zuständigen Staatsanwalt Cloppenburg der bis 08.01.2024 totale Untätigkeit auf den Tag legte. Strafanzeige lautete Untreue, Betrug ( Prozessbetrug ). Auf meine Eingabe an die Ministerin für Justiz und ihren Staatssekretär wurde die Eingabe an den leitenden Oberstaatsanwalt von Stralsund, Dr. Juterzenka geleitet, mit der Bitte um Stellungnahme und weitere Veranlassung. Im Gespräch miit der Frau Hallmayer ( Vorzimmer ) wurde bestätigt dass der OStA die Akte sich durch StA Cloppenburg vorlegen ließ. Die Akte liegt beim Dr. Juterzenka auf dem Tisch und nach der Bearbeitung werden wir ein Bescheid bekommen.
Frage ist: Ist der Cloppenburg bzw. Dr. Juterzenka fachlich ausgebildet festzustellen welche der beiden abgebildeten PA der DDR eine Fälschung darstellt? Wir harren der Anmtwort !

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn Detlef Heinrich… oder Hans Detlef Heinrich?!?

– wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den vorsitzenden der Kammer allein – die folgende einstweilige Verfügung zu erlassen:
zu a) :





























Es wird 2024, = 34 Jahre nach der zweiten deutschen Diktatur, höchste Zeit an, die verantwortlichen Täter, die heute im Rechtsstaat Deutschland unbehelligt und mit hohen Posten verbeamtet wurden, zur Rechenschaft zu ziehen. So wie es im Einigungsvertrag steht. Im Gegenzug wurden die Opfer von Gewalt, Diskriminierung und Folter nicht, wie in der Bundestagsdebatte 1992, bei der Ehrenerklärung der Bundestagsabgeordneten behandelt! Dass die Täter heute nach 34 Jahren nach ihrer Pensionierung und einem sorglosen Leben in Deutschland nach 1989 DDR, Opfer juristisch belangen und die Frechheit besitzen, Opfer, die Folter in den Strafeinrichtungen der DDR Zuchthäusern ein zweites Mal hinter Gitter bringen wollen oder viel Geld durch angezettelte, fingierte Gerichtsverfahren, obwohl sie selber nie wegen ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord, vom Rechtsstaat Deutschland zur Verantwortung gezogen wurden!