Generalsstaatsanwältin Margarete Koppers als Selbststellerin – verteidigt Deutsch-land vor der seit 28 Jahren fälligen Rehabilitierung des politisch-operativen Urteils gegen Adam Lauks vom 26.4.1983 BS 10/83; 241 – 73-82 am Stadtgericht Berlin Mitte unter der Regie des späteren GenStA der DDR Günter Wendland – wegen Rechtsbeugung am 5.12.1989 vom MfS zurückgetreten worden, und unter Vorsitz des hörigen Richter Dr. Kopatz.
JURA novit curia ! (???) Ich stelle diese Berhauptung in Frage bezogen auf die Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschaffenheit der GenStA Berlin II, Generalstaatsan-wältin Margarete Koppers, LG Berlin- Strafkam-mer 551, VG 1 K und OVG 12 N. Stinkt in der gesamtdeutschen Justiz der Fisch auch vom Kopf oder hat sich seit Freisler und Globke darin kaum was geändert?!?
JURA NOVIT CURIA – heist das (Land)Gericht kennt die Rechtsätze, somit ist davon aus-zugehen, dass die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und Ihre hörige Mitarbeiterin OStA Schmitz-Dörner und OStA Nielsen , sowie OStA Lorke ( Zitat an seiner Tür: “Ich bin so nahe dran, dass es mir schon schlecht wird ) und OStA Reichelt, so wie die Richter Heinatz und Rosenthal und Richterin Frau Erdmann ud aber auch die Präsidentin des LG Frau Nieradzik, alle die zur strafrechtlichen Aufklärungspflicht im Bilde sein dürften? Wenn nicht hier für die Genannten zur Kenntnissnahme und um abzugleichen, ob sie sich bei vorgetragenen Anliegen des STASI-Folteropfers und Opfer der politischen Verurteilu-ng in der DDR Adam Lauks daran gestützt hatten, oder einfach die Vorgaben aus der Politik und Kabinett befolgen mussten nach dem Motto Befehl ist Befehl!
Am Anfang war das Wort .. und dann kam die Waffe.. und jetzt kommt die Schreibfeder, die darauf geeicht ist DIE WAHRHEIT niederzuschreiben, in dies-em Falle : MEINE Wahrheit über 30 Jahre andauernde WEISSE FOLTER nach dem 22000 Hauptamtliche offensichtlich mit der HA IX Untersuchungsorgane; HA VII KRIPO K-1 , HA VII/8 Abwehr im Strafvollzug und HA XXII Terrorabwehr des MfS auch ihr Nachschlagwerk die Richtlinie 1/76 des Minister Mielke in die Dienste des Rechtsstaates über-führt wurdenbzw. übernommen hatte.





Wie die verbrüderten Geheimdienstler der BStU und die Generalstaatsanwältin Koppers sich ins Zeug legten um den dritten Rehabilitierungsantrag – Aufhebung des politisch-ope-rativen Urteils der DDR- STASI-Justiz vom 26.4.83 auszuhebeln, zurück-zuweisen. Nur bei den Geheimdienstlern und Verbrechern zu findende kriminelle Energie ist im Falle von Adam Lauks seit 1991 ist beeindruckend und stellt den Wegfall von Gewaltenteilung im Rechtsstaat als ob es sich eigentlich um einen RechtSStaat handeln würde.
Nach dem ersten Kassationsantrag 552 Kass. 145 – 4 Js 601/92 ; ersten Rehabilitier-ungsantrag 552 Rh/92 – 4 Js 601.92 und darauffolgenden zweiten Rehabilitierungsan-trag 551 Rh 379/06 – 3 Js 448.06 alle zurückgewiesen, richtete beim Drittantrag 551 Rh 218/15 ausgerechnet der Richter-Terminator Rosenthal erstmalig ein Ersuchen an die BStU . Anstatt, wie sich gehört meine Akte aus dem Behördenvorgang 1488/92Z ( 10501 Akten ) anzufordern, beschränkte er sein Ersuchen auf die Verfahrensakte des politisch-operativen Prozesses BS 10/83; 241 – 73-82 am Stadtgericht Berlin Mitte DDR vom 26.4.1983, wohl wissend, dass sich ein Satz dieser Gerichtsakte im Archiv der Staatsanwaltschaft im Westhafen befindet, allerdings nicht die Originaklakte, die nach der Urteilsverkündung wie bei politischen Prozessen üblich für das MfS Oberst Fritz Arnd Augustin von der Spionageabwehr an sich gezogen hatte.
In der Antwort der BStU auf meinen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfrei-heitsgesetz ( IFG ) vom 5.3.2018 erhielt ich am 16.4.2019 das folgende Schreiben. Die 423 Kopien die BStU ersatzweise für “nicht vorhandene Gerichtsakte” dem Landgericht angeboten hatte, geschwärzt und anonymisiert und nach begangener massiven Urkunden-unterdrückung tendenziös und denunziatorisch zusammengestellt wurden – binnen 7 Monate- waren leider nicht dabei.



Google nach:
552 Kass. 145 – 4 Js 601/92 ; 552 Rh/92 – 4 Js 601.92 ; 551 Rh 379/06 – 3 Js 448.06

Beweise für den politisch-operativen Charaktere der damaligen Verurteilung lagen in der Akte des Generalstaatsanwalts Joseph Streit und des Obersten Gerichtes der DDR – di fast vollständig im Bundesarchiv ungeschwärzt im Original eingesehen und kopiert werden konnten. HIER:
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH.pdf
Klicke, um auf Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH-2.pdf zuzugreifen
Bei der Akteneinsicht sagte die damals noch Person meines Vertrauens und beinahe Freund der Mitarbeiter des Landesbeauftragten Berlin Dr. Klaus Bästlein:
“Adam Du brauchst keine weitere Akte aus der BStU – Deine Rehabilitierung liegt hier; wenn es das Landgericht nicht tut dann das Bundesverfassungsge-richt.” Den Dr. Klaus Bästlein kennt man als Experten für die STASI-Unterlagen.
Mit dem Schreiben vom 11.12.2017 msste die Richterin Dr. Tari die BStU ermahnen. Den Empfang des Ersuchens fanden die Geheimdienstler der BStU nicht mal bestätigung-swert; weil die sich über dem Landgericht stehend fühlen. Das Mindeste wäre das Gericht über die Eröffnung eines Behördenvorganges 9630/17Z in Kenntnis zu setzen. Ignoranz, Wichtigtuerei und Machdemonstration der Justiz gegenüber.

Auch ich richtete am 15.12.2017 ein Schreiben an die verbrüderten Geheimdienste des BStU

Das dreckige Spiel führt die weiterhin BND Dame Jutta Probst, die bis dahin noch nicht alle 10501 Akte durchgelesen hatte um daraus den Auszug- 423 Akten– dem LG später “ersatzweise” für Verfahrensakte anzubieten, Dass s i e dabei die massive Urkundenunterdrückung wissentlich beging, wird sie später abstreiten und die Tiele und Bayer werden lügen müssen, die Akte zusammengestellt und gelesen zu haben. SO LOOFT ET bei verbrüderten Geheimdiensten der BStU unter der Leitung eines ehemaligen ausgezeichneten Bereitschaftspolizisten der VOPO´s, der sich so sicher im Sattel wähnt, dass er5 einer Person gegenüber regelrecht geprahlt hatte, SEINER STASI AKTE SELBST GEFÄLSCHT ZU HABEN. DA war längst vor dem Mauerfall zusammengewachsen was zusammen gehört, nämlich die Verbrecher beider Deutschen Staaten.
Auf mein folgendes Schreiben befiehlt BND Dame Jutta Probst “Eine Antwort ist nicht erforderlich.”





“Nach bisherigem Erkenntnisstand liegen keine Verfahrensakte zum gesuchten Urteil vor.” läßt die BND Dame Jutta Probst die SB Elke Beye5r das Landgericht belügen.
Die Probst lügt wie gedruckt, weil die Originale die sie hätte dem LG zur Verfügung stellen müssen, liegen seit 207am Oberverwaltungsgericht OVG 12 N 51.17 wo man seit 2 Jahren auf Entscheidung über meine Nichtzulassungsbeschwerde wartet.
Blatt d. Akte 160

Blatt d. Akte 161

Blatt d. Akte 162








In meiner E-mail vom 09.04.2018 steht unübersehbar wenn auch klein gedrückt:
“Ihre Lügen an das Landgericht Berlin vom 23.01.18 betr. 551 %h 218/15 die 423 BVlatt Kopien. WER genau hat die Akte MfS AKK 14236/85 und auf WESSEN Befehl ausgedünnt? Sollte dabei verschleiert werden, dass in den (unterdrückten ) Beobachtungsprotokollen keine gerichtlich verwertbare Beweise zu finden sind( waren ), bzwdass die auf der Jagd nach “Merkur” beteiligten Elite Hauptabteilungen trotz Beobachtungen rund um die Uhr, nicht in der Lage waren seit 8.Oktopber 81 bis 19.Mai 82 Adam Lauks auf frischer Tat zu stellen?
WER hat die ( 423) Akte aus 10501 ausgesucht und die dem Landgericht (ersatzw-eise) zur Verfügung ( unaufgefordert ) vorgelegt?
Roland Jahn, ist das in DEINEM Auftrag geschehen?”
Adam Lauks
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Natürlich antwortete Roland Jahn nicht, auch nicht die SB Elke Bayer und auch nicht ihre Vorgesetzte v Sabine Thiele – BND Dame Jutta Probst dioe Selektotrin hält soich wie die BND Leute das drauf haben im Hintergrund und zieht auch hier die Fähden.
Deshalb rief ich einfach am 10.04.2018 die Frau Thile an deren Unterschrift im Auftrag von Roiöland Jahn ( oder von Jutta Proibst? ) unter dem Schreiben vom 23.1.2018 steht.

Die obige E-Mail war eigentlich ein Gesprächsnotiz:
“Sehr geehrte Frau Thiele !
Vielen Dank für das schlauchende Gespräch. Dass Sie unter das Schreiben der Sachbearbeiterin Elke Bayer lediglich die Unterschrift gesetzt hatten, ohne sich mit den ( von Frau Probst)zur Verfügung gestellten Aktenkopien befasst zu haben, ist eine Aussage die meine Anschreiben an das Landgericht gerechtfertigen.
Viel wer5tvoller ist Ihre Zusicherung, dass Sie selbstverständlich bereit sind die 10501 Seitec der Akte an das Landgericht auch im Original z8u überstellen, wenn das die Präsidentin der 551 des Landgerichtes ausdrücklich von Ihnen anfordert”
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Am 10.4.2018 – wie man sieht hatte auch Frau Thiele eine Gesorächsnotiz gefertigt-wie immer.
Natürlich hat sie ausgelassen meine Gesprächsnotiz auf eventuelle Abweichungen zu korrigieren. Mich hatte lediglich interessiert wer 7 Monate lang in den 10501 Seite gewühlt hatte um daraus lediglich diev 423 geschwärzten und zum teil arg anonymisierten Akten so zusammenzustellen, wie es Frau Jutta Probst befehlsge-möß getan hatte.
Ich hatte längst und mehrmals die Vorsitzende der 551 und auch die Präsidentin des Landgerichtes mehrmals freundlich darum Angehalten die kompletten Akte im Original kommen zu lassen. Bis zum heutigen Tage ist dasa nicht geschehen.(?!?)
Frau Thiele hatte vergessen die Uhrzeit einzutragen

Durch Gauck und Geiger unterdrückte Akte MfS HA VII/8 577/85 wurde das Ermitt-lungeverfahren ausgebrenmst – die Strafverfolgung verhindert.
Klicke, um auf Strafvereitelung_im_Amt_der_StA_II_Berlin_76_Js_1792_93.pdf zuzugreifen
Auf die Frage wie – diese Antwort: Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck!
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
So wurde damals der Polizeipräsident inm Berlin von Gauck belogen und betrogen aus einem einziugen Grunde: Die Täter und ihren Schergen vor Entlarvung und Strafverfolgung zu schützen; es könnten darunten Offizierev der HA IX und der HA VII/8 sein die Kohl und Schäuble – 15000 Mann übernommen hatten.
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/BV_000247_94Z_ERSUCHEN__201293_POLIZEIPRAESID_IN_BERLIN.pdf

Ich rief auch Frau Elke Bayer die meinen Anruif falsch wiedergegeben hatte. Jedenfalls bestätigte Sie mir dass sie mit den 423 Seiten nichts zu tun hatte und dass sie lediglich das Schreiben was Frau Probst ihr vorgelegt hatte in die Machine zu schreiben hätte und an Frau Thiele zur Unterschrift weiter zu reichen.
“- für evtl. weitere ergänzende Rechercxhen zum Rehabiliotierungsverfahren beim LG an das Gericht verwiesen”
















