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Durch den enttarnten Mandantenverräter der sich am ungesühnten Folteropfer und Opfer der Übergriffe der IME Ärzte schuldig gemacht hat, bringen die GANZE ANWALTSCHAFT der DDR in Verruf generell mit der Staatsanwaltschaft Hand in Hand gearbeitet zu haben

Nach der neulichen Akteneinsicht  hat sich meine Strafanzeige  76 Js 2722/92  gegen meinen ehemaligen Zwangsstrafverteidiger Dr. Friedrich Wolff als  berechtigt herausgestellt:  Anwaltsverrat am Mandanten wie der im Buche steht. Ergo der Staranwalt der DDR mit  eigener Fernsehsendung ALLES WAS RECHT IST hat sich Mittäterschaft  an der Rechtsbeugung  des Stadtgerichtes Berlin – Mitte und des Mandantenverrat schuldig gemacht. Damit hat sich die Staatsanwaltschaft II auch in diesem Falle der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht.

Ich klagte ihn nach der Wende wegen Verrates am Mandanten

Dr- Friedrich Wolf – IM JURA somit ist der angezeigte Berrat am Mandanten bewiesen

Dr Friedrich Wolff geht somit als  Mandantenverräter als einer der prominentesten Rechtsanwälte  der DDR in die Geschichte der DDR Juristerei als  mieser Lügner und Verräter der Wahrheit. Dadurch  erklärte sich nach 20 Jahren warum er  sich meiner Rehabilitierung nicht angenommen hatte und warum er  weder mich noch meinen Fall nicht mehr erinnerlich hatte. IME JURA soll für die Hauptverwaltung Aufklärung gearbeitet haben, was wir noch  abzuklären gedenken. Wenn man weiß dass ich im Mai 2012 den ehemaligen Richter am Obersten Gericht der DDR, Professor Dr. Jörg Arnold als IM VORLAUF RICHTER und IMS ALTMANN  und  für das Oberste GEricht der DDR bestätigte B Kader des MfS enttarnte – der  aus dem Max Planck Institut  heraus seit 1991  in 14 Bändern die DDR Justiz  rehabilitiert hatte dass sie  eher die Justiz eines Rechtsstaates war als die heutige., wird man schließen müssen dass in der DDR die STASI , eine Verbrecher Vereinigung mit vorgegauckeltem Mandant der SED das ganze Volk im Angst und schrecken gehalten hatte.

In der Strafsache Adam Lauks reiche ich anliegend die Strafprozessvollmacht nach

An seinen Mandanten sich nach der Wende nicht mehr erinnern zu wollen, nicht empfangen zu wollen ist der Verrat am Mandanten

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