Komedia e finita!
Gesendet: Freitag, 21. Februar 2020 um 13:04 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: vorzimmer.pet3@bundestag.de
Betreff: Meimn Schreiben 17.01.2020 – Vorsitzender Marian Wendt
Sehr geehrter Herr Wendt !
DRINGEND – UNVERZÜGLICH
Da ohnehin bis heute aus dem Petitionsausschuss keine Eingangsbestätigung ergangen ist, nehme ich meine Sonderpetition vom 17.01.20 hiermit zurück.
Bitte um die Rücksendung der Unterlagen.
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks
PS. Ich möchte nicht dass auch diese Petition durch die verbrüderten Geheimdienstler der BStU „bearbeitet“ wird wie die letzte abgewiesenen vom 2013 und 2015.
Vom Anfang an trugen die bestellten Stellungnahmen die Handschrift des BND Mann Harald Both und zuletzt beging seine Nachfolgerin BND Damen Jutta Probst masive Urkundenunterdrückung ( zum vievielten Male? ).
Ich bin nach 8 Jahren “Bearbeitung” durch die Kommunis-tin Kersten Steinke, meine Akte endlich einsehen zu dürfen nach 29 Jahren – gescheitert.
Da Sie der CDU angehören wurde Hoffnung geweckt, end-lich mein Schicksal aufklren zu können.
Bei nachweislichen Opfern von grobe Menschenrechtsver-letzungen, Folter, Mißhandlungen, Rechtsbeugung (wofür die BStU – Jahn und Probst gerade die Beweise nicht her-ausgaben und das Landgericht zum wiederholten Male beschissen) hat BStU nicht mehr zu bemessen oder zu entscheiden welche Akte von 10501Seite herauszugeben ist und welche nicht.
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Pavlovic%20Band%2012.pdf
In dem der ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist Roland Jahn,der vor einem Folteropfer geprahlt hatte seine eigene Akten ( im Nachlaß seines Vaters? ) selbst gefälscht zu haben und seine hörige BND Dame Frau Juitta Probst diese Akte des ebenbürtigen Mittäters am 23.1.2018 auf das Ersuchen des LG NICHT – als Gerichts-akte herausgibt – und dazu noch lügt in dem BSTU
behauptet Verfahrensakte liegt hier nicht vor – und als Anlage, mich denunzierend dann doch 353 Prozessakte mitschickt – die oben im PDF Content unterdrückend.
Dann möchte ich mit den Geheimdienstlern und vor allen Dingen mit Ihnen als CDU Mann nichts mehr zu tun haben.
In Erwartung der Rücksendung meiner Akte
A. Lauks
So geht der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Eingabe gegen die BStU wegen massiven Urkundenunterdrückung dem Landgericht gegenüber im Rehabilitierungsverfahren 551 Rh 218/16 begangen in der Anblage zum Schreiben an das Landgericht Berlin vom 23.1.2018. Hier ist der Beschluß mit der Stellungnahme des BKM dem Petitionsausschuss gegenüber:

Ich erhielt das Schreiben ohne der dazugehörigen Drucksache. Nanu?

Sollte Referat Pet 3 – die hierzu gehörige Drucksache nicht HEUTE an mich zuzuschicken – geht es eindeutig um Machenschaften : BStU > BKM> Petitionsausschuss des Deutschen Bundeestages.
“Herr Adam Lauks verfolgt u.a, seine verwaltungsrechtliche Rehablitierung wegen politischer Verfolgung nach dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz mit einem Verfahren ( 551 Rh 218/15* ) vor dem Landgericht Berlin.” – HIERFÜR 10 Punkte für die “Expertin” aus den verbrüderten Geheimdiensten der BStU.
Wen schon in dem Eiunführungssatz eine Lüge steckt, oder ist das nur Unwissen-heit ?

“Der Bundesbeauftragte kann bei seiner ASuifgabenerfüllung ihm Rahmen von Anträgen und ersuchen nach dem StUG nur unterlagen zur Verfügung atwllen, die hier vorliegen.” Richtig wäre muß- wenn es kein Gerheimdienst wäre; nur der vertbrüderte Geheimdienst muß NICHTS!
“Gleichwohl wurden dem Landgericht die maßgeblichen, also den Petenten betreffenden unterlagen ( au8s 10501 Akte * ) zu dessen damaligen Strafpro-zess, soweit sie beim Bundesbeauftragten etrschlossen vorliegen, in Kopie zur Verfügung gestellt.”
Auf das Ersuchen eines Gerichtes sind die Unterlagen als Aug-enscheinsobjekte im Original zu überstellen. So müßte das auch bei dieser Straf-rechtlichen Rehabilitierung sein – ist es aber nicht.
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Den beiden abgeschlossenen Petitionsverfahrem muß eine Stellungnahme des BKM vorausgehen nach dem BKM eine Stellungnahme der BStU abgefordert hatte. DAS ist bei beiden Eingaben – die eigentlich zum Referat Pert 3 gehören beim BKM nicht eingefordert worden. Somit lag den Berichtserstattern auch KEINE Stellungnahme der BStU – Jahn Behörde auf deren geheimdienstliche Tätigkeit die beiden Eingaben lauteten.
Es folgte Gesetzesbruch des Joachim Gauck, Dr. H.J. Geiger, des Joachim Förster und Harald Both:
Die Akte 20 befindet sich nicht in der Akte des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 !
Hier nachsehen!
Strafvereitelung im Amt und Strafverfolgungsverhinderung durch Gauck Behörde
WORUM geht es eigentlich ??? – Am besten sehet ihr Euch das selbst am besten an:
DER BEWEIS ist im Verlauf nach dieser Begründung eingescannt. Auf die zugesagten Kopien, worüber schon ein Kostenbescheid mitgeschickt worden sein müsste – laut BND Mann Harald Both, warte ich längst nicht mehr.

Obwohl es nicht um eine neue Akteneinsicht ging – sondern um die Herausgabe von Kopien der bis zum Jahre 2007 aufgefundenen Akte, erklärte die BStU dieses Schreiben als Wiederholungsantrag(?) leitete keine weitere Recherche dazu ein…und entschied und sicherte mir zu die Akte wunbschgemäß zuzustellen…bis heute warte ich seit 7 bzw. 10 Jahren danach dass jemand die Akte die in der Ablage liegen zu kopiewren und mir zuzuschicken ?!?
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
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Anlage 1 Die Stellungnahme BKM mit Anlage: Kopie des Schreibens des BND-Mannes aus der BStU Harald Both
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Die zweite vom BKM – Beauftragte für Kultur und Medien an die BStU : Bundesbeauftragte Strafverfolgungsverhinderung und Geschichtsfälschungsbehörde in engeren Kreisen als BStU bekannt oder Gauck Behörde- gerichtete Anfrage, betreff meiner dritten Petition mit Eingabe und Begehr einer Akteneinsicht meiner Gerichtsakte aus 1983 BSB 10/83 241-73-82 scheint die Adelige Hilke von Stockhausen nicht verstanden zu haben?, wie auch bei der ersten Anfrage aus der BKM mit der Petition und Eingabe über die Urkundenunterdrückung des Pastors Joachim Gauck 1994 auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin.
Erinnerlich: Joachim Gauck´s ver5brecherische Urkundenunterdrückung zum Nachteil eines Stasifolteropfers
Wie das damals bei der ersten Petition abging, die nachweislich am 4.4.2013 im Referat Pet 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages einging… lassen wir die Akten der Beteiligten oder Täter aus dem Petitionsausschuss, Oberamtsrat Wolfgang Dierig und der Bedioensteten des Lügenimperiums von Roland Jahn´s sprechen.

Für die hervorragende Dienste beim Täterschutz durch Urkundenunterdrückung mittels StUG und Geschichtsklitterung zeichnete BP Joachim Gauck seinen Direktor und Diener und Lehrling in Sachen Urkundenunterdrückung Dr. Hans-Jörg Geiger mit Bundesverdienstkreuz
Die Verbrüderung der Geheimdienste nach 25 Jahren und vor allem Gauck´sche Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und der STASI-Justiz und ihrer Exekutive brachte und die heutige Realität in der Politik und Justiz. Wer weiß es besser Als Papier:
BKM Referat K46 – Herr Nißnick- leitete wunschgemäß/befehlsgemäß bzw. als Brötchen-geber des Roland Jahn´s die Petition mit der Eingabe an die BStU und erhielt daraufhin am 4.7.2016 eine Stellungnahme, die sich unter Gauck Mitteilung der Behörde nannte.
HAUPTANLIGEN dieser Petition ist die Eingabe auf URKUNDENUNTERDRÜCKUNG bzw. Unterdrückung der Gerichtsakte BS 10.83 – 241-73-82 vom 26.4.83
Eine Akteneinsicht zu diesem Protokoll hatte nie stattgefunden und ich erhielt auch keine Akte aus meiner Prozessakte die seit 26.4.1983 bis heute in den Händen der STASI oder verbrüderten Geheimdienste blieb. Auch die Haftakte ist im Protokoll ausgewiesen.
Anlage 5
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
Im obigwen Content sind die Beweise für verbrecherische Urkundenunterdrückung des Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Joachim Gauck – begangen auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93.
Eine deswegen erstattete Strafanzeige 222 UJs 662/13 wurde WEGEN VERJÄHRUNG ausgebremst.
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Anlage 6
HV IX/B Grossmanns Mannen kamen ins Trudeln ? W A R U M erst jetzt, die Schlussrechnung hatten die am 4.7.1985 in der Speziellen Strafvollzugsabteilung in Waldheim überricht bekommen !?
Hier wird der Ruf der HV A demoliert – entlarft als ein Haufen Unfähiger, inkompetenter, menschenfeindlichen Feiglinge und Verbrecher.Wo war die Sicherheit der DDR durch Jugoslawien bedroht – TITO hat EUCH als erstes NSW Land anerkand, den Streit mit BRD deswegen in Kauf genommen. DAS hier ist EUER wahres Gesicht !
So läuft die Bearbeitung der Petition Weiter:
“Im Hinblick auf die Ausführungen der BKM zu dem von Ihnen vorgebrachten Anliegen bitte ich um Mitteilung, sofern noch weitere Punkte aufklärungsbedürftig sind.”

Richtig ist: Mir werden seit 1994 im BV 001488/92Z und im BV 00245/94Z Urkunden unterdrückt die zu meioner Person angelegt wurden und sich unter den 10501Seiten befinden die bereits 2007 rausrecherchiert wurden.
Durch die Urkundenunterdrückung – Siehe Content in der Einführung und die Anlage 4 hat sich die Behörde des Sonderbeauftragten aber auch daraus entstandene BStU als Strafverfolgungverhinderungsbehörde und als Bundesbeauftragtegeschichts-fälschungsbehörde entlarvt. Weitere Urkundenunterdrückungen folgten und wurden von falschen Mitteilungen der Behörde begleitet.
Dadurch sind beide Aufgaben für die die Behörde ins Leben gerufen zweckentfremdet tätig geworden mit dem Ziel Täter der STASI-Justiz und ihrer Exekutive zu schützen und die Geschichte der SED Diktatur und Organisationen und Sicherheitsorgane zu verfälschen, die Repression der kommunistischer Gewaltherrschaft zu verharmlosen,zu unterdrücken und zu verfälschen, der Vergessenheit zu überstellen.
“Darüberhinaus moniert er, dass seine Prozessakte im Bestand der Behörde liege, obwohl sie keine Stasi-Akte sei. Er fordert die Einsichtnahme in die abgedekten Teilen der Unterlagen.”
Erinnerlich hat ein Mitarbeiter der BStU seinerzeit einen Lehrgang in der Behörde über den Umgang mit den Aktenrestbeständen, auch über den Umgang mit den Prozessakten die beim MfS gelandet waren. Er hat den teilnehmenden Sachbearbeitern unmissver-ständlich erklärt, dass die Prozessakte eiundeutig keine Akte des MfS sind laut StUG und zur Akteneinsicht im Original und ohne Schwärzungen vorzulegen sind.
Das ist derjenigen die die Stellungnahme für BKM gefertigt hatte sehr wohl bekannt. Wenn die BStU behauptet, die Prozessakte der DDR Gerichte die MfS nach der Urteilsverkündung konfisziert hatte müsste Sie dem BKM erklären wieso diese Akte in das MfS gelangten?
Ich kann mir nicht vorstellen dass die juristin von Stockhausen oder Abteilung Bildung iund Schulung nicht wissen dass es nach Verfügung des Ministers Mielke galt: Alle Prozessakte von politischen Prozessen und in welchen es um “Staatsverbrechen” ging sind umgehend nach dem Urteilsspruch im Original an das MfS zu überstellen. So geschehen auch mit der Gerichts- prozessakte des Adam Lauks BS 10.83 – 241-73-82 am 26.4.83. Es ist bewiesen dass meine Akte an den Oberst Arnd Aufustin – Mitarbeiter des Markus Wolf überstellt wurden und daher sich 33 Jahren im Bestand der DStU widerrechtlich befinden.
Es wäre im Sinne der Geschictlichen Aufarbeitung gegeben wenn die mit Verschleierung beauftragte Mitarbeiterin ihrer zweiten gesetzlichen Aufgabe gerecht geworden wäre und diese Verfügung des Ministers des MfS zitiert hätte, die ich vor 6 Wochen im Bundesarchiv einsehen konnte wobei ich 271 Akte zu meiner Person ungeschwärzt erhalten hatte.

“Bei der Prozessakte des Petenten handelt es sich entgegen seiner Auffassung sehr wohl um eine Unterlage des Staatssicherheitsdienstes. Gemäß § 6 Abs.1 Ziff.2 StUG sind dies ausdrücklich auch alle dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akte von Gerichten und Staatsanwaltschaften.“
…und das heißt immer noch nicht dass ich als Opfer und Betroffener der STASI-Justiz nich berechtigt bin auch nach 33 Jahren meine Prozess und meine Haftakte einzusehen.
Da es sich bei dem Gerichtsprozess BS 10.83 – 241-73-82 am 26.4.83 um einen so offenbar politischen Prozess handelte, der aus einem Operativ Vorgang der STASI mit Decknamen “Merkur” handelt, und da in der Gerichtsakte über den Operativ Vorgang kein einziger Hinweis drin zu finden ist ( um den politischen Charakter der Verurteilung zu verdecken und im Operativ Vorgang begangenen Rechtswidrigkeiten und Menschen-rechtsverletzungen zu unterdrücken – eigentlich in diesem falle eine Wirtschaftsdiversion in Milliardenhöhe zu vertuschen ) und da es sich in den erwähnten Akten um Folter und um Straftaten gegen das Leben handelt wird das Ermessen der BStU auf Null gesetzt und die Akte sind dem Betroffenen vorzulegen und in Kopie herauszugeben.
Mit der Urkundenunterdrückung der Akte MfS HA VII/5 ZMA Nr.577/85 – siehe oben hat die BStU ihre erste gesetzliche Aufgabe grob ignoriert und verletzt und sich dabei auf den Schutz des Täters und des MfS fixiert, keinesfalls um die geforderte Zuarbeit6 zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts. Damit ist die Strafverfolgung völlig ausgebremst worden bis die schwere Körperverletzung verjährt war. Und das war der Fall 2007 als mir die BStU den erw. Aktensegment nach Hause schickte. Um das zu tun gehört eine große Portion der Verhöhnung und Entwürdigung und Ignoranz der Marianne Birthler dazu.
Durch die Nichtherausgabe der Prozessakte wird mir die Möglichkeit genommen einen Rehabilitierungsantrag mit einer prozessbetogenen fundierten Begründung zu stellen u7nd loetztendlich kann ich mein Schicksal nicht aufklären anhand der Akte der BStU die weitaus Tatsachen beinhalten als die Behörde bis jetzt rausrückte, zur Akteneinsicht freigab.
Wenn es im Text auf der Seite 2 im letzten Absatz weiter geht wie folgt:
“So fand sich zum Zeitpunkt der Auflösung des MfS ( Gauck war der Auflöser ) und Übernahme durch den damaligen Sonderbeauftragten ein umfangreicher Bestand solcher Justizakten an, die aus den verschiedenen Gründen durch das MfS übernommen worden waren, u.a.auch die Akten das damalige Verfahren gegen den Petenten ( warum wird der Name Adam Lauks hier nicht genannt? )betreffend.”
Eigentlich müsste die BStU in der Lage sein dem Forschungsstand des Bundesarchivs zum Thema Beschlagnahme oder Überstellung von Gerichtsakten von Politischen Prozessen und Prozessen wo es um “Staatsverbrechen” ging an das MfS widersprechen, bzw. einige der verschiedenen Gründe zu benennen die der Leser und Forscher unter dies blauäuguge Flosskel erahnen soll !? Wird das die wahre Rolle des MfS verschleiert die die STASI auch im Gerichtsprozess spielte, und nicht nur im vorangegangenen Operativ Vorgang, soll verschleiert werden dass in Politischen Prozessen und Prozessen um “Staatsverbrechen” die STASI einschließlich den Strafmaß festsetzte!? Soll die Nation und die Weltöffentlichkeit nicht erfahren dass es eine STASI-Justiz und eine STASI-Exekutive in der 40 jährigen Diktatur und kommunistischen Gewaltherrschaft gab, dass es eine un-eingeschränkte Angst und Gewaltherrschaft des MfS gab, und nicht der SED!
Die auf der Seite 3 ausgebreiteten Lügen und Verschleierungen lesen zu müssen ist für mich eine Retraumatisierung pur und deswegen werde ich im Nachgang dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien im Kanzleramt Frau Monika Grütters wie folgt reinen Wein einschenken.
Eigentlich müssten sowohl Herr Ulrich Günster vom Referat Pe 3 und die Dr. Sigrid Bias-Engels verhöhnt und beleidigt sein, weil wer immer die Stellungnahme der BStU verfasst hatte ging davon aus dass die beiden Genannten und alle Besucher dieses Beitrag nicht lesen und vor allem den eigenen Kopf nicht in der Lage sind zum Denken zu benutzen. Deshalb Anlage 4a unplugged:
Vorab: Diese Machenschaften hatte ich nach der Akteneinsicht in das Ermittlungs-verfahren 76 Js 1792/93 im Januar 2013 erstmalig so gesehen 2014 bei der Akten-einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( IFG ) – hier ist das Blatt 153 daraus:
Aus dem Protokoll über die Vorbereitung und Durchführung der Akteneinsicht eines Betroffenen ( Teil Akteneinsicht ) ( 1 ) ( Blatt 153 ) vom 07.07.2004.
Auch ein Blinder sieht auf den ersten Blick, dass als laufennde Nummer 2 die Archivsignatur HA VII/8, 577/85 einer bestellbaren Akte ausgewiesen ist die aus 3 Seiten bestehen soll und dass die Einsichtnahme für den Antragsteller nicht möglich ist – was als Ausnahme gemäß StUG begründet wurde.(!??)
Hier wird BKM aufgefordert zu erfragen:
a) im welchen § des StUG diese Ausnahme zu entnehmen sei, bzw. warum durfte der Betroffene DIESE Akte nicht einsehen? (Der mündige Leser findet die eigentlich 4 Seiten der Akte im Content am Anfang );
Zitat: Die entsprechenden Unterlagen wurden – soweit der Inhalt die Person des Petenten betrifft – sowohl ihm selbst als auch auf seinen Wunsch hin mit seinem Anliegen befassten Institutionen zur Verfügung gestellt.
Dieses so zu schreiben zu können muss der Autor seiner Unantastbarkeit sicher sein, wie alle Angehörige der verbrüderten Geheimdienste der BRD.
b) An welche Instutionen und WANN GENAU wurde der Aktensegment HA VII/8 577/85 auf meinen Wunsch zur Verfügung gestellt? Wurde die Akte auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten vom 20.12.1993 zur Verfügung gestellt? Wann wurde die Alte auf das Ersuchen des LAGeSo vom 20.02.2012 zur Verfügung gestellt? Wurde diese Akte der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen ohne meinen Wissen bereitgestellt ?Welche Akten genau und wann wurden dem Polizeipräsidenten in Berlin illegal zugespielt und welche Akten gingen als Anlage der Falschen Mitteilung Ihrer Behörde an das LAGeSo am 20.06.12!??
Für die Deutsche Nation und die Weltöffentlichkeit präsentiere ich die erste Seite der Akte HA VII/8 Nr.577/85 die ich erst 2007 zugeschickt bekommen hatte und drunter wie ich sie am Verwaltungsgericht Berlin zu VG 1 K 237/14 als Bestandteil meiner Akteneinsicht nach IFG einsehen konnte. Daraus sollen die Menschen sehen WEN Bundespräsident Gauck damals geschützt hatte.
Aus dieser Akte ist ersichtlich dass dem BKM die Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck sehr wohl bekannt ist spätestens seit dem 17.9.2013. Auch damals hat die BStU kein Wort der Erwähnung gefunden in zweiseitigen FALSCHEN “Mitteilung der Behörde” so wie das hier auch der Fall ist!

Stab der VP Leipzig 23.06.85 um 20.35 SOFORTMELDUNG an: Bezirksverwaltung des MfS Leipzig: Schwere Körperverletzung durch SG ( Strafgefangenen)
Hier ist die Rückseite aus der eindeutlich zu entnehmen ist, dass :”Ich bestätige, dass ich darauf hingewiesen wurde, daß die abgedeeckten seiten der Akten schutz-würdige Interessen anderer Betroffener oder Dritter enthalten und ich diese nicht einsehen darf.”
Unter Position 1. sehen wir die Akte VII/8 ZMA 462/84 – Spionageabwehr im Haftkran-kenhaus Leipzig Meusdorf – enthält die politisch-operative Verfolgung wärend der Haft und enthält die Namen der vollstreckenden Hauptamtlichen des MfS und der nach den Befehlen und Weisungen des MfS handelnden Ärzte. Was ist darin schutzwürdig außer der Täter. Auch die Akte 462/84 wurde mir später als Segment in Kopie zugeschickt. Das Ermittlungsverfahre 76 Js 1792/93 war im Jahre 1997 wegen Mangel an Beweisen eingestellt ( nach 5,5 Jahren !) und Falschbezeugung und Falschaussage des IMS “Nagels” der Vollstrecker meiner “lückenlosen medizinischen Betreuung auf Befehle und Weisungen” ab 1.12.1982 bis 28.12.1984.Bis zu Verjährung des DDR Unrechts waren nur noch 5 Monate.
Anlage 4b
Protokoll über die Vorbereitung und Durchführung der Akteneinsicht eines Betroffenen nach dem Wiederholungsantrag aus dem Jahre 2003 – Seite 155 meiner Akteneinsicht nach IFG 2014.
Auf der Position 16 des Protokolls sehen wir die Akte MfS AKK 14236/85 die 38 Seiten umfasst, von denen mir laut Antrag auf/Ersuchen um Herausgabe von Kopien vom 7.7.84 am 05.10.84 nur 30 Blätter zugeschickt wurden. Hiermit ist die Behauptung des BND Mannes und vierten Mannes der Behördenleitung Harald Boths schlicht und einfach eine tendenziöse Lüge oder Unwahrheit die er in seinem Schreiben vom 20.03,2015 platziert. Di komplette Akte MfS AKK 14236/85 erhielt ich von der freundlichen SB Winkler Iris 2015 zugesandt. Auch diese Akte ist den ersuchenden Institutionen und Behörden nicht herausgegeben worden – ersmalig im Nachgang an LAGeSo, ob kmolett ist fraglich.
P E T I T I O N : Pet 3-18-04-130-031345
Letztendlich handelt es sich bei meiner Petition um die Herausgabe von 10501 zu meiner Person angelegten angelegten Akten,die die Gauck Behörde nicht komplett herausgeben möchte obwohl die seit 2007 komplett vorliegt und meine Prozessakte die das MfS am 26.4.1983 nach der Hauptverteilung konfisziert hatte und die seit dem in der BStU willkürlich, das StUG mißachtend nicht herausgegeben werden. HIER:
Anlage 3 der Petition Pet 3-18-04-130-031345 nit dem Vermerk NICHT MÖGLICH
Es geht mir als Objekt “Merkur” der im gleichnamigen Operativ Vorgang “Merkur” der STASI bearbeitet im Prozess BS 10.83 – 241-73-82 am 26.4.83 vom Stadt – Bezirksgericht Berlin – Mitte, Hauptstadt der DDR zur Haftstrafe zu 7 Jahre und 50.000 M/DDR am 26.4.1983 verurteilt, um die Prozessakte ( 5 Bänder Strafakte + 3 Bänder Handakte ) und um die E-Akte oder Erzieherakte/Haftakte oder sogenannte Gefangenen-personalakte und die G-Akte, Gesundheitsakte des Verhafteten und Strafgefangenen Adam Lauks – Opfer der STASI-Justiz und ihrer Exekutive, Opfer der Zersetzung und mehrmaliger Übergriffe der IMS Ärzte und FOLTER, Gewaltanwendung, schwere Körperverletzungen und Verletzung von Menschenrechten und begangene Rechts-widrigkeiten im Operativ Vorgang “Merkur”.
Aus den zwei zu letzt genannten Gründen ist das Ermessen der Behörde und der Sachbearbeiter bei der Vorlage und Herausgabe von Kopien nach der Akteneinsicht gleich Null und die Schwärzungen der Namen Beteiligter Dritter offen zu lassen. DIES mißachtet die Gauck Behörde vom Anfang an( 7.12.1991) sowohl beim meinem Begehr auf die Akteneinsicht als Opfer und Betroffener und bei den Ersuchen des Polizeipräsidenten von Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/94 im Behördenvorgang BV 000247/94Z
beim Ersuchen des LAGeSo vom 20.02.2012 und des Beauftragten für Kultur und Medien im Jahre 20ß13 für die Bearbeitung der Petition von 2.4.2013 mit der Beschwerde wegen Urkundenunterdrückung des Leiters der Gauck Behörde Joachim Gauck auf das obige Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin am 5.7.1994 – Als Beweis für die Verbrecherische Urkundenunterdrückung und Herausgabe einer Falschmitteilung der BStU siehe Content:
“BEARBEITUNG” – UNTERDRÜCKUNG der Petition von 2.4.13 durch Petitionsausschusas – BKM und BStU
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemeligen DDR
Eine Gerichtsakte oder eine Prozessakte ist keine Akte des MfS ! Es sei den es handelt sich um politische Prozesse oder “Staatsverbrechen”.
In meinem Falle waren die Gerichtsakte nach der Hauptverhandlung umgehend an das Ministerium für Staatssicherheit der DDR ( STASI ) zu überstellen und so gerieten die in die Hände des Oberst Arnd Augustin.
270441 -96;15;14 – AUGUSTIN, ARND – 42.000,00 M/DDR Hauptverwaltung A
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Anlage 1

Protokoll über doe Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht vom Januar 2011 die nie stattgefunden hat.

Protokoll über doe Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht vom Januar 2011 die nie stattgefunden hat.

Protokoll über doe Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht vom Januar 2011 die nie stattgefunden hat.
Anlage 2
Interne Vorgangsverfolgung Bürgeranträge zum Wiederholungsantrag 2010
Anlage 3
Protokoll über die Vorbereitung und Durchführung der Akteneinsicht die so nie stattfand- hier sind die durch STASI beschlagnahmten Gerichtsakte der Prozesses vom 26.4.1983, die dem StUG nicht unterliegen, die STASI-BStU nicht rausrücken will. Dmit wird mein Rehabilitirungsanztrag vereitelt. Wie soll ich den Antrag begründen ohne Akte !?
Anlage 4
Beweise für die n Urkundenunterdrückung bzw. Nichtherausgabe der Akten HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 und AKK 14236/84 und HA VII /8 ZMA Nr. 462/84 an die Staatsanwaltschaft II Berlin am 05.07.1984
Bis zum Jahre 2010 wurde mir die Akteneinsicht in die Akte HA VII/8 577/85 verwährt.Weil Joachim Gauck und Marienne Birthler nach den Vorgaben aus der Politik -aus dem Kabinett Kohl´s handeln musste !?? um die Täter zu schützen !??
Anlage 5
Fahrlässig herausgegebenes Blatt einer Notiz,Auszug aus einem Maßnahmeplan zu Liquidierung von Adam Lauks nach der vorzeitigen Entlassung am 29.10.1985 die in Ungarn vollzogen werden sollte.

In der Nacht nach der vorzeitigen Entlassung 28./29.10.1985 setzte man mich in den MERIDIANEXPRESS und schickte mich durch Tschechei und Ungarn auf Reise ohne Ankunft…
2016 rechte ich meine Klage beim Verwaltungsgericht ein VG 1 K 225/16 die auf die Herausgabe kompletter auf den Namen Adam Lauks zum BV 001488/92Z angelegten Akte lautete.
Dass ich dies nach 26 Jahre nach der Wende gezwungen bin zu tun, dient Deutschem “Rechtsstaat” nicht zur Ehre – und dem Bundespräsidenten JOachim Gauck wird dieses Verbrechen bis in die Ewigkeit anhaften. Wie viele um die Gerechtigkeit und ihr Blutgeld geprellt wurden wird man nie erfahren können.
Natürlich wird man mich nach Vorgaben aus der Politik nicht gewinnen lassen, sonst würde die ganze Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des Joachim Gauck und seiner Nachfolger in Frage gestellt, sowi die zuarbeit zur geschichtlichen Aufarbeitung und letztendlich auch die so hoch gepriesene Offenheit der Akte als Placebo, ABM für Altkader, erpresste Abzoche der STASI und Altkader da stehen.
DDR Unrecht nach dem StGB der DDR ( eines Unrechtsstaates) abzuhandeln hieß es von vorne rein neues Unrecht zu schaffen.
Das geschieht soeben bei den zugelassenen Klagen am Verwaltungsgericht Berlin:
- FOLTER IM DDR STRAFVOLLZUG Berlin Rummelsburg VG 1 k 138.15
- SYSTEMATISCHE URKUNDENUNTERDRÜCKUNG in der BStU 1990 – 2016 VG 1 K 237/14 ( Man hatte 2 Jahre gebraucht PKH Antrag abzulehnen !?? – Biologische Lösung wird angestrebt)
Siehe auch VG 9 K 150.15 Versuch der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung der Folter läuft seit 2011.

Folter imStrafvollzug der DDR war vorletzte Stufe der ZERSETZUNG und erfolgte immer auf Weisung oder Genehmigung des MfS, entweder durch Verbindungsoffioziere oder IMS Ärzte und war täglich an derTagesordnung mit einem einzigen Ziel: Menschen zu brechen, ihre Seele zu verletzen und ihre Persönlichkeit zu verändern um sie nach der Entlassung für ihre Umgebung untragbar zu machen.
In meinem Schlusswort habe ich Fluchtversuch und Selbstmord unter allen Umständen ausgeschlossen und DAS wurde auf den ausdrücklichen Antrag des Zwangsstrafverteidi-gers Dr.Friedrich Wolfs ( IMS “Jura” ) in das handschriftliche Protokoll durch die Protokollantin Jordan eingetragen. Es müsste im Original der Prozessakte zu lesen sein.
In der Kopie des Stadtbezirktgerichtes Berlin – Mitte sind Antrag des Verteidigers: “Freispruch Mangels an Beweisen, nichts von dem hier durch die Staatsanwaltschaft vorgetragenem ist bewiesen…!” und mein Schlusswort sind gefälscht, und als solche der Rehabilitierungskammer überstellt worden!!! DAS war eine politische entscheidung bzw. Juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts nach StGB der DDR, bzw auf Weisung aus der Politik bzw Kabinett Kohl´s oder seiner nun verbrüderten Geheimdienste!?
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D. und RA Winfried Hassemer – 2003.