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PETITIONSAUSSCHUSS des Deutschen Bundestages hat kein Gehör und keine Gnade für das ungesühnte Folteropfer der STAZIS

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„Die ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –

Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.

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In meiner vergeblichen Suche nach Gerechtigkeit für meine erlittene Folter und meine Folterer irrte ich 20 Jahre  herum. Sowohl in Sache der Strafrechtlichen Rehabilitierung 76 Js 452/92  wegen Rechtsbeugung  des Stadtgerichtes Berlin Mitte -DDR als auch  in Sache 30 Js 1792/93 Strafanzeige wegen Folter,Körperverletzung, Übergriffe der Mediziner im Haftkrankenhaus und Berlin -Buch -Hau 115.

Ohne die Gründe   zu ahnen  warum meine Strafanträge aus den Jahren 1992 und 2011  eingestellt  wurden, aus einem tuefen Gefühl der Ungerechtigkeit wandte ich mich an den Bundestagspräsidenten Professor. Dr. Lammert.  Er liess meinen Fall in den Pentitionsausschuss lenken, der sich um die Angelegenheit der ungesühnten Folter und ungeregelten Status eines Folteropfers der STASI/MfS  befassen sollte.

Was daraus letztendlich rausgekommen ist, sehen Sie alle  oben aus dem Schreiben der SED- lerin Kersten Steinke die man mit dem Vorsitz des Petitionsausschusses betraut hatte.

Implementierung des § Anstiftung zur Folter und des § Folter war gar nicht das Gegenstand meiner Petition gewesen um die es hauptsächlich in dieser langen Belehrung geht.

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Nach dem ich im Januar dieses Jahres  komplette Unterlagen  meiner ersten  eingestampften in Kopie einsehen konnte, wurde ich wasn, und  konnte  die Handlungsweise der Berliner Justiz  bzw. ihre Reaktion auf Systemunrecht in der DDR erst begreifen, insbesondere  was meinen Strafantrag  76 Js 452/92  bzw 30 Js 1792/93 anbetrifft: Es war eigentlich vom Anfang an eine  einzige Strafvereitlung im Amt seitens der Ermittlungsorgane der Staatsanwaltschaft II Berlin und  eine Rechtsbeugung der Rehabilitierungskammer in Reinkultur, die den Antrag  abgelehnt hatte, ohne  Gerichtsakte aus dem Rechtsbeugungspropzess eingesehen zu haben.

76 Js 1792/93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin ZERV 214 -§ 528a Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz als “Juristische” Aufarbeitung der Folter in der STAZI-Haft an Adam Lauks –Die Würde des Menschen ist unantastbar !!?- “ Siegerjustiz “ oder Die Würde und Ehre des Folteropfers der STAZIS, Adam Lauks wird seit 30.4.1992 durch die Berliner Justiz mit Füßen getreten mit Wissen des Deutschen Bundestages, des Generalbundesanwalts und Bundesministerin der Justiz !!!

Der obige Link  beinhaltet das komplette Ermittlungsverfahren 30 Js 1792/93 das nach 5,5 Jahren eingestellt wurde, nicht wegen Mangels an Beweisen wie der Staatsanwaltschaft Lorke mir  nach dem Abschluss es bedauerte, sondern wegen Falschbezeugung eines der Haupttäter in Sachen medizinische Übergriffe und Folter- IM ARZT NAGEL  Alias Oberstleutnant Dr. Erhatrd Zels.

Ich hatte Professor Dr. Sieber den Direktor des Max Planck Instituts in Freiburg in Breisgau und aber auch  den Professor für deutsches und internationales Strafrecht  gebeten sich das Ermittlungsverfahren anzusehen und es nach seiner Rechtsstaatlichkeit zu prfen. Beide haben sich verweigert. (!??) Die Fragezeichen stelle ich  in klammern, weil es für mich für derer Handlungsweise  gar keine Fragezeichen gibt.

Dadurch gehen alle beide  der Gefahr aus dem Wege das ich ihr Ergebnis  einer Verallgemeinerung  bzw. einer Generalisierung unterziehe und für die Erklereung der geradezu lächrlichen Ergebnisen in der Statistik der 2005 abgeschlossenen juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts, wofür die Justiz des Rechtsstaates noch als „Siegerjustiz“ sich beschipfen lassen musste von Dr. Friedrich Wolff zum beispiel.

Fazit ist, dass die Gauck Behörde  als außenparlamentarischer Raum für Operationen der Geheimdiensten beider Länder einvernehmlich eingerichtet wurde um die Hindernisse  für das Zusammenwachsen dessen was zusammen gehört aus dem Wege zu räumen. Und  das waren zweielsohne  mittlere und schwereVerbrechen der STASI und de Exekutive die nicht  zu mnestieren waren und nicht so schnel zu verjähren gewesen waren. Ergo der Gauck Behölrde ist laut ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG die Aufgabe  zugedacht alle Augenscheinobjekte die bei Strafverfolgung als Beweise  durch die Ermittler und die Staatsanwaltschaftn Verwendung finden konnten einfach aus dem Verkehr zu ziehen, nicht auszuhändigen,was dann im Sinne einer erfolgreichen Strafvereilung im Amt auch geschehen war. Dadurch sind aus der strafrechtlichen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen  bei Misshandlung von Gefangenen nur 11 Urteile hervorgegangen- neun 9 mit Strafaussetzung und zwei mit Kurzstrafen im Offenen Vollzug für FolterknechteArafat und RT !?

Stellvertretend und symbolisch erstattete ich am 13.2.2013  meine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt durch die Gauck Behörde die damals  von Joachim Gauck geleitet und befehligt wurde.

222 UJs 662/13 Strafanzeige gegen Joachim Gauck den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbe-zogenen Unterlagen des MfS der DDR – aus der für Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierbarer der verfassungswidriger Behörde aus der Zeit unter dem Leiter Joachim Gauck

Ich bin gespannt ob die Justiz diese Strafanzeige  einstellen lassen wird, bzw. ob ie es wenigstens eines Geschäftszeichens  würdigen wird, bzw. das die Strafanzeige als aktenkundig eingeht.

OFFENER BRIEF des ungesühnten Folteropfer der STASI – Adam Lauks & RÜCKTRITTFORDERUNG an den 11. Bundespräsidenten von Deutschland- Pastor JOACHIM GAUCK vom 7. Februar 2013

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