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Begegnung mit Walter Momper am 6.4.2011 im Abgeordnettenhaus von Berlin

Sehr geehrter Herr Momper !
Ich habe und ich werde die Begegnung mit Ihnen nicht vergessen anlässlich der Vorstellung von „STAATSICHRHEUTEN“.
Wie Sie aus meinem folgendem Block ersehen können ich bin am Ende meiner Suche nach Gerechtigkeit und meinem Status eines
Folteropfers der STASI angelangt.
Es steht eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft aus darüber: Ob nach 28 Jahren für Gefolterten und seine Folterer
GERECHTIGKEIT in Deutschland geben wird, oder ob man auch zum Preis der Verletzung des Völkerrechts die Folter in Urform
aus dem Jahre 1982-1985 bzw. darüber anhängiges Ermittlungsverfahren einstellen wird um Täter zu schützen, die der Sztrafe zu
entziehen!?

Oberstaatsanwalt Lorke – Besuch nach 16 Jahren : § 258a Strafvereitelung im Amt der Berliner StaatsanwaltschaftII & ZERV 214 76 Js 1792/93 : Vernehmung des IMS „Nagel“ alias Oberstleutnant Dr. E.Zels -als Mitwisser der Folter als Täter und Zeuge der “ lückenlosen Medizinischen Behandlung nach gegebenen Weisungen und Befehlen des MfS“ NUN kämpfend für die Gerechtigkeit für Gefolterten der DDR Adam Lauks und seine Folterer – Mit Wissen der Generalbundesnwältin und der Justitzministerin Verletzung des Artikel 13 der UN Antifolterkonven-tion!? um Folterer zu schützen !??

Grund warum ich mich an Sie wende werden Sie in einem unter den Kommentaren finden wo sie auch das Kommentar des Abgeordneten aus Ihrem
Hause Genossen Wolfgang Brauer finden werden : „DA KANNSTE LANGE WARTEN:IN DER DDR GAB ES KEINE FOLTER, DAS IST EINE LÜGE:“ hier ist sein Vita
bevor er zum Kulturpolitischen sprecher der LINKEN im Abgeordnetenhaus von Berlin wurde:
Nach dem Abitur 1972 studierte Wolfgang Brauer von 1974 bis 1978 an der Pädagogischen Hochschule Potsdam und machte seinen Abschluss 1978 zum Diplom-Lehrer für Deutsch und Geschichte. Von 1978 bis 1979 arbeitete er als Lehrer in Berlin-Köpenick. Von 1979 bis 1985 war er Politischer Mitarbeiter im Bundessekretariat des Kulturbundes der DDR. In der Zeit von 1985 bis 1999 arbeitete er erneut als Lehrer in Berlin-Marzahn. Nach einem Ergänzungsstudium in Geschichte an der FU Berlin ist er seit 1996 als Studienrat angestellt. Wegen seiner Abgeordnetentätigkeit ist er seit 1999 aus dem Staatsdienst beurlaubt.
Ich hoffe dass Sie ihn als Herr des Hauses zur Rede stellen werden und ihn fragen werden, ob er zur Verleumdung, Verhöhnung, Beleidigung und Retraumatisierung eines Folteropfers greifen muss um in seinem Wahlkreis und seiner Umgebung Wählerstimmen und Ansehen zu erheiuschen !? Dass die LINKE auch danach greift ist der Beweis wie schlimm es in ihr eigentlich sein muss.
Ich lebte mit meiner Familie seit 20 Jahren in Hellersdorf unauffällig und zwei hervorragende Studentinen gingen von hier nach Jena und Potsdam zum Studium wo sie die viertbesten in ihrer Gruppe sind, trotz der Harz IV misäre aus der ich mich dazuverdienend seit Jahren bemühend zu befreien versuche.
Wenn es auch die Bürgermeisterin Genossin Dagmar Pohle, philosophierende Krankenschwester meiner bedient mit ihrem Kommentar: ES WIRD IHNEN NICHT GELINGEN UNSERE SCHÖNE DDDR ALS UNRECHTSSTAAT DARZUSTELLEN dürften Sie mehr Klaarheit über die Lage im Osten sich verschaft haben kurz vor den anstehenden Wahlen und die Schlucht die es zwischen den Ewiggestrigen und unserer Demokratie gibt, das die SED Kader in einem anderen Deutschland noch leben in ihrer Ideologie befangen die sie für so wenig Geld und so kläglich abgegeben hatten, haben mussten.
Für Sie alles Gute und einen harmonischen Lebensabend in diesen turbulenten Zeiten die noch kommen werden!
Ihr Adam Lauks
Folteropfer der STASI
und
Pressseopfer des ASV BILD

.. für mich bleibt das eine Verklärung und Verharmlosung...

Sehr geehrter Herr Momper !

Nach der mir nichtsgebenden Vorstellung der Staatssicherheiten hatte ich die Gelegenheit Ihnen die Hand zu drücken. Als ich mich Ihnen vorstellte mit : „Adam Lauks – Folteropfer der Staatssicherheit “ beugten Sie sich zu mir rüber: “ Was sind Sie !???“ Sie gaben mir Ihr Autogramm auf die Einladung und blieben stehen. Ich hatte nicht mal ein Beweis den ich Ihnen hätte gerne übergeben, die restlichen unverteilten hatte man mir beim Einlass weggenommen.
Es sind Monate vergangen seit unserer kurzen Begegnung, ich hatte oft an Sie zurückdenken müssen. Ich schreibe Ihnen heute in diesem Blog aus tiefstem inneren Bedürfnis, ihnen die Erklärung nachzureichen, weil Sie nach meiner Vorstellung verdutzt da standen.
ja Herr Präsident des Abgeordneten Hauses von Berlin, Sie haben damals „Für Adam Lauks alles Gute !“ mirgewünscht und in Ihrem Händedruch fühlte ich Ihre Fragen.
Heute gebe ich Ihnen zur Kenntnis, das ich meine Suche nach Gerechtigkeit nach 30 Jahren fast eingestellt habe und die Last dieser Suche in persönlicher Email an jeden einzelnen Mitglied des Rechtsausschusses sowie des Ausschusses für Menschenrechte des Deutschen Bundestages übertragen hatte, um mich meinem in Angrioff genommennen Lebenswerk vollends mich widmen zu können.
Bis heute hatte sich keiner der angeschriebenen Mitglieder zu einer Antwort an das ungesühnte Folteropfer – ohne amtlichen Status – herabgelassen.
In diesem Brief halte ich Sie auch nicht um Unterstützung oder um sich für mich zu verwenden; es geht lediglich um Zurkenntnisnahme Ihrerseits, damit Sie wissen als Präsident des Abgeordnetenhauses dass in Ihrer Stadt ein ungesühntes Folteropfer lebt und seine Foterer als unbescholtene Bürger der selben Stadt mit meinem Blut an ihren Händen rumlaufen.
Dies schreibe ich Ihnen nach dem ich vernommen hatte das ein Kindsmörder, eine Bestie 300ß0 Euro vom Gericht zugesprochen bekommen hatte, wegen ihm NUR angedrohten Folter zwecks Erpressung eines Geständnisses.
Wenn mman weiß: JURA NOVIT CURIA – Das Gericht kennt die Rechtsätze ! wird vielleicht Ihnen hiermit deutlich geworden sein in was für Dauerretraumatisierung ich mein Dasein friste. Die Frage : Was bin ich dann eigentlich!?? das man sich an meine Folter nicht wagen will, im Gegenteil man sich bemüht die Folterung, als ungeschehen unters Teppich zu kehren !!? Dafür ist die Ablehnung und Formulierung der Ablehnung vom 28.4.11 durch Oberstaatsanwalt Reichelt mehr als Genug.
Durch meine Recherche über Ihn sind bei mir Zweifel aufgekommen über die „Stasifreundlichkeit“ die aus der Zeit kommen als er noch Staatsanwalt war. Vielleicht ist mein Schreiben am den Rechtsausschuss des Bundestages Grund dafür gewesen das er trotz, vorher schon am zweiten Tag der Zuteilung des AZ eingestellten Verfahren, nachträglich eine Begründung des Hochschullehrers, nachverlangt (!?).
Die Begründung der Strafanzeige und Strafantrages ist ihm am 15.7.11 nun als Widerspruch eingegangen und ich warte auf die Antwort des Generalstaatsanwalts auf die Beschwehrde die Professor Dr. Jörg Arnold vom Max-Planck-Institut eingeschickt hatte, wonach er vor der Veröffentlichung seines Schreibens umgehend das Mandat niedergelegt hatte. Es fällt einem sehr schwer alles zu verstehen besonders wenn man weiß das Das Gericht die Rechtsätze kennt und die Folter in reinster Urform ungeahndet läst!
Alles Gute für Sie persönlich und für unser Land in diesen aufziehenden Kriesenzeiten
Adam Lauks
Folteropfer der STASI
und
Presseopfer des ASV/ BILD
und
Zeitzeuge der HSH

Investigetiver Journalismus des DILD- Weingärtner konnte mit dem Namen des Honeckers Anwalt Dr.Friedrich Wolff nichts anzufangen..

Nach dem Vorschlag zum Vergleich :Beschluß auf Gegendarstellung und Einstweilige Verfügung auf Unterlassung


Unter dem folgenden Link:

Ich träumte von meinem Folterbett in der Zelle 038, und hatte inneren Zwang der Krankenschwester und Philosophin, meiner Bürgermeisterin Dagmar Pohle auf Ihren Eintrag zu antworten …will die SEDlerin an einem Folteropfer Punkte, und Wähler sammeln !??

finden Sie den Stand der Strafanzeige und des Strafantrages wegen Folter und Körperlichen Mißhandlungen(zum zweiten Mal gestellt)am 11.4.2011.
und
hier in der Verlängerung ist die Email die an jeden einzelnen übersandt wurde angefangen mit Herrn Kauder vom Rechtsausschuss des Bundestages:

—– Original Message —–
From:
To:
Sent: Friday, August 05, 2011 9:24 AM
Subject: Strafanzeige und Strafantrag des Folteropfers Adam Lauks vom 11.4.2011 – Beschwerde wegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 28.4.11 272 Js 2215/11 Adam Lauks

An: Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Betreff: Strafanzeige und Strafantrag des Folteropfers Adam Lauks vom 11.4.2011 – Beschwerde wegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 28.4.11 272 Js 2215/11 Adam Lauks

Sehr geehrter Herr Kauder !

Am 15.7.2011 ist dem Oberstaatsanwalt Reichelt in der Staatsanwaltschaft Berlin per Fax die Begründung/Beschwerde meines damaligen Rechtsanwalts Professor. Dr. Jörg Arnold zugestellt worden mit folgendem Inhalt:

„Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 31.5.2011 an Herrn Lauks und teile Ihnen zunächst mit, dass Herr Lauks einen schweren Unfall hatte, so dass die Frist des 15.6.2011 nicht eingehalten werden konnte.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdenführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zur Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, dürfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden.
Hochachtungsvoll
Prof. Dr. Jörg Arnold
Rechtsanwalt

Servatius Str.-33
79292 PPfaffenweiler
Telefon/Fax: 07664 9614135
Mobil 01733403845
Email: ra.prof.arnold@gmx.net

Ich hatte den letzten Oberstaatsanwalt der damaligen ZERV Dr. Grasemann aus Braunschweig um seine Meinung gebeten und bekam diese Antwort:

Original Message —–
From: Hans-Jürgen Grasemann
To: Adam Lauks
Sent: Wednesday, August 03, 2011 11:20 PM
Subject: Kennen Sie IUS COGENS !??

Sehr geehrter Herr Lauks,
ius cogens bedeutet schlicht zwingendes Recht, also Gesetz.
Warum das eine Angelegenheit für mich sein soll, erschließt
sich mir nicht. Der Fall ist durch zuständige Behörden oder
Gerichte zu entscheiden, nicht durch die Staatsanwaltschaft
Braunschweig und auch nicht durch mich. Verjährungsfristen
für Straftaten enthält allein das StGB, Völkerrecht ist
insoweit irrelevant. Über bestehende Gesetze kann sich
der Rechtsausschuss des BT nicht hinwegsetzen. Allein der
Gesetzgeber, wie im GG vorgegeben, kann Gesetze neu fassen
der ändern, im Strafrecht freilich ohne Rückwirkung (Art.
103 Abs. 2 GG).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Grasemann
ab 1.9. a.D.

Ich bin durch diese zwei gegensätzliche und sich ausschließende Betrachtungsweisen sehr befremdet und als Folteropfer dermaßen betreten. da auch Staatsanwälte der Weisung von irgendjemand zu unterliegen scheinen, ist es mir nicht erklärlich woher eine solche skandalöse Discrepanz zwischen dem lautenden Gesetz und seiner Ausführung kommt !? Ich gehe davon aus das der Leiter der Forschungsgruppe Internationales und Ausländisches Strafrecht am Max-Pölanck-Institut in Freiburg in Breisgau alös Hochschulprofessor es am besten wissen muss wie die Rechtslage ist um die es hier geht aus dem OG Strafantrag/Strafanzeige !?

In der Verlängerung ist Emailaustausch mit meinem nun ehemaligen Rechtsbeistand. Nach der angeblichen Veröffentlichung der Beschwerde an den Oberstaatsanwalt Reichelt im Internet hatte Prof.Dr. Arnold schnell seinen Mandat niedergelegt, aus Angst vor was oder vor wem? wird mir unerschlossen bleiben.

Gestern wurden dem Mörder 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil ihm Folter nur angedroht wurde…Sehr geehrter Herr Kauder ich wurde tierisch gefoltert und stehe da noch wertloser als dieser Mörder… wie weit kann man einen Menschen noch entwürdigen, eigenmtlich !??

Im Verlauf ist der Auszug aus einem 2009 veröffentlichten Buch von Wolfgang Welsch :

Trotz der ´gutnachbarlichen Beziehungen´ mit der DDR hatte das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass der Schießbefehl, Folter und andere Unrechtstaten nicht im Einklang mit dem so genannten Grundlagenvertrag standen. Sie waren ebenso wie die anderen Untaten des Systems Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese unterscheiden sich von gewöhnlichen Straftaten durch den Umstand, dass sie systematisch, in großem Umfang und meist gedeckt von den staatlichen Behörden durchgeführt wurden; wegen ihres Ausmaßes und ihrer Brutalität fordern sie das Weltgewissen heraus (Vgl. D. Blumenwitz, Die Überwindung der deutschen Teilung und die vier Mächte, Berlin 1990).
Zudem hatte sich die DDR die Definition des internationalen Menschenrechtsstandards einschließlich der Strafbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Eigen gemacht. Er fand seinen gesetzlichen Niederschlag im Paragrafen 91 StGB der DDR und wurde als Weiterentwicklung der IMT-Statuten vom 8. August 1945 enthaltenen Tatbestände betrachtet. Der Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsbestimmungen auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26.11.1968 ist die DDR 1973 ebenso beigetreten. Die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, jeweils vom 19.12.1966, waren Bestandteil des innerstaatlichen Rechts der ehemaligen DDR geworden.

Die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vom 10.12.1984 ist von der DDR gleichfalls am 7.4.1986 unterzeichnet, gemäß Artikel 27 am 9.10.1987 für die DDR in Kraft getreten, und war damit ius cogens geltendes Recht im SED-Staat.

Hier möchte ich nur auf den letzten Satz hinweisen, aber auch auf den Innhalt davor, wo für mich als Leien eindeutig ersichtlich ist dass es rechtliche Grundlage auch in der DDR und auch in unserem Land gibt mir dem Folteropfer und aber auch den Tätern auch nach nun fast 28 Jahren nach der bestialischen Tat Gerechtigkeit angedeihen zu lassen. Die Tatsache dass man die Folter noch so deutlich dokumkentiert hatte, weist darauf hin dass es nicht vorgesehen war das ich die DDR lebend verlasse. Es war nur eine Frage der Zeit wann ich zerbrechen werde und in den Tod gehen werde. Es war eine Fehleinschätzung der MfS Schergen mehr.

In der Ablehnung bzw.Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 28.4.2011 hatte der Oberstaatsanwalt Reichelt zur Strafanzeige gebrachte Folter und Körperliche Mißhandlungen aus dem Strafantrag,absichtlich die Folter mit u.a. abqualiffiziert, dadurch abgewertet und die angezeigte Folter stasi-freundlich behandelt, die Folter verharmlosend, vertuschend, um die es in ihrer Rohform eigentlich geht.
Deshalb, auch ohne mit Sicherheit ablehnende Antwort der Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft abzuwarten, zeige ich hiermit eine STASI-Befangenheit des Oberstaatsanwalts Reichelt an und bitte Sie persönlich ihn aus dem Verfahren auszuschließen, soweit es in Ihrer Macht steht, der Gerechtigkeits wegen.

copie/ an alle Mitglieder des Rechtsausschusses
und
Justitzministerin
und
Generalbundesanwalt
und
Bundestagspresidenten

Hochachtungsvoll
Folteropfer des MfS
und
Presseopfer des ASV/BILD
und
Zeitzeuge d.Ged. HSH

Ihr Adam Lauks
Bürger der Bundesrepublik Deutschland

ABSENDER:
NAME: Adam Lauks
STRASSE: Zossener Str.66
PLZ: 12629
ORT: Berlin
Land: Deutschland
TELEFON: 030 9936398 oder 01723228159 0-24 Uhr

EMAIL: info@adriaapartments.de

Ich wurde zum Staatsfeind und Systemgegner gemacht, wie Tausende andere

Sie steigerten sich in eine Dreschsucht und bebten vor Erregung

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