Die unschlagbare Aussage des BStU Teams der drangesetzt wurde diese Klageerwiderung zu verfassen ist hier:
„Die Behörde des Bundesbeauftragten handelte keinesfalls in der Absicht, der ersuchenden Stelle Unterlagen in irgendeiner Form vorzuenthalten. Die laufende Nr. 577/85 wurde während der Bearbeitung ( der Karteikarte aus AR2) des Ersuchens, wie ausgeführt, versehentlich nicht als MfS Signatur erkannt.“