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Die Strafanzeige war nicht gegen Unbekannt gestellt, sondern gegen Oberleutnant Wilg und Oberstleutnant Neidhardt, den Verbindungsoffizier des MfS der alle Verfügungen über Disziplinär- oder Sicherungsmaßnahme i.A. des MfS unterzeichnet hatte im KZ Berlin Rummelsburg. Uneingeschränkte und unkontrollierbare Macht in den Hände des Abschaums und Bodensatzes, eines Assis.
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