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76 Js 1792/93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin ZERV 214 -§ 528a Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz als “Juristische” Aufarbeitung der Folter in der STAZI-Haft an Adam Lauks –Die Würde des Menschen ist unantastbar !!?- “ Siegerjustiz “ oder Die Würde und Ehre des Folteropfers der STAZIS, Adam Lauks wird seit 30.4.1992 durch die Berliner Justiz mit Füßen getreten mit Wissen des Deutschen Bundestages, des Generalbundesanwalts und Bundesministerin der Justiz !!!


Gesendet: Montag, 12. November 2018 um 10:43 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: Andre.Herrn@bstu.bund.de
Betreff: BV 001488/92Z Blatt 83/84
Vorab per E-Mail
Sehr geehrter Herr Herrn !
Heute melde ich mich  in Sache Justizkartenkartei bzw. Justizakte meines Prozesses aus dem Jahre 1983 am Stadtgericht Berlin Mitte(DDR). Bei der Suche nach meinen Straf.-und Gefangenenakte ( sog. E-Akte = Erzieherakte) und Gesundheitsakte die Herren Gauck und Dr. Geiger unter Prädikat EILT und EILT SEHR veranlasst hatten, wurde Ihr ehem.
Vorgesetzter und Leiter der Abteilung AR3, Genosse Oberst Becker 11.1.94 fündig und vermeldete in seinerb Akte Blatt 83/84 an die Behördenleitung den Fund von  Band: 1,2,3,4,5, und 8 der damaligen Originalen der Verfahrensakte von jenem politischen Prozess, die nach dem Urteilspruch an den Genossen Oberst Arnd Fritz Augustin über-stellt wurden.
Bitte teilen Sie mir mit, ob sich die 6 Bände der Akte noch bei Ihnen in der AR3 befinden, bzw. bestätigen Sie mir die Authentizität dieser Meldung von Oberst Becker. Bestätigen Sie  mir bitte, dass die Akte im Rahmen des Behördenvorgangs 000247/94Z  weder von der Staatsanwaltschaft II Berlin, noch vom Landgericht Berlin angefordert wurde oder nie angefordert wurde, bzw. dass DIESE 6 Bänder Ihre Abteilung nie verlassen hatten?.
Es müsste  ein handgeschriebener Protokoll der Frau Döring dabei sein?
Die Akte ist von Wichtigkeit für die strafrechtliche Rehabilitierung dieses poolitisch-operativen Prozesses, die ich seit 1992  anstrebe.
Ich musste feststellen, dass erst am 30.6.2017 die Rehabilitierungskammer Berlin das erste Mal überhaupt sich an IHRE Behörde gewandt hatte, obwohl die Gauck Behörde ( BStU ) bekanntlich ins Leben gerufen wurde Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts zu sichern, zu gewährleisten.
Mich für Ihre  bäldigste Antwort bedankend
verbleibe ich
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI
PS. Unzählige Male versuchte ich Sie persönlich zu erreichen – VERGEBLICH!

So einfach ist die Lüge der BND Dame Probst zu entlarven und sie als Lügnerin und Urkundenunterdrückerin auf Befehl zu überführen.

Die Verfahrensakte ist frühzeitig  durch den ehemaligen Leiter des MfS Archivs Oberst Becker gefunden und der Gaucks Behördenleitung vorgelegt.  Somit ist die Behauptung der BND Dame Jutta Probst vom 23.1.2018 an das Landgericht Berlin schlicht und einfach eine absichtliche falsche Tatsachenbehauptung.  Die  Urkundenunterdrückung läuft seit 30.4.1992  damals, um die Täter  aus der HA VII/8 und HA VII und HA IX bu87nd HA II, 2018 um die Aufhebung des politischen und rechtsbeugerischen Urteils zu verhindern.

Was braucht der Generalbundesanwalt noch um gegen Roland Jahn und BStU kraft seines Amtes und Gesetzes vorzugehen ? Die Genehmigung der Kanzlerin oder der Geheimdienste?

Die STASI-Täter wurden durch die Gauck Behörde vor der Justiz geschützt!

 

 

Das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft Berlin II als Beispiel wie man das DDR Unrecht und Verbrechen der STASI-Justiz Exekutive – im RechtSStaat „juristisch“, nach Vorhaben aus der Politik ( lese Kanzleramt bzw. Generalstaatsanwaltschaft), aufgearbeitet hatte; Folteropfer adam Lauks wurde wieder geopfert und blieb ungesühnt auf der Stercke und auf dem Gewissen des Bundespräsidenten liegen, wenn er ein Gewissen hätte!

Komplettes Ermittlungsverfahren :

76 Js 1792/93  5,5 Jahre dauernde Strafvereitelung im Amt der Staatanwaltschaft II Berlin – SCHANDE FÜR DEUTSCHE JUSTIZ BLEIBT EWIG !
Durch Joachim Gauck ausgelöste und aus Justiz oder Politikkreisen vorgegebene Strafvereitelung im Amt; bzw Strafverfolgungsbe- und Verhinderung
In wie vielen Fällen hat die Zuarbeit juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts durch Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck 1990 – 2000 die Gerechtigkeit verhindert, und die STASI-Regimeopfer um ihr Blutgeld geprellt und arglistig betrogen wurden, soll eine Aufarbeitung der „Gauckschen Aufarbeitung“ zeigen, so wie es im Gutachten vom Mai 2007 verlangt wurde, fall´s es eine solche geben sollte!?? Dafür hat Deutschland keinen Anstand, Mut und Moral.

Wie  Gauck das gemacht hatte 10 Jahre lang seht ihr bin diesem PDF Content:

Pastor Joachim Gauck unterdrückt beweise für schwere Körperverletzung nach Vorgaben aus der Politik – maßt sich der Rolle Gottes auf Erden an  HA VII/8 577/85
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Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff   ( IM „Jura“ der HVA von Markus Wolf ) am 23.4.1983 am Stadtgericht Berlin-Mitte: „Mein Antrag lautet Freispruch Mangels an Beweis-en! Das was die Staatsanwaltschaft  vorgetragen hatte nichts davon ist bewie-sen !!! Wie der Staatsanwaltschaft bekannt ist, wurde bei der Operation im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf geschlampt. Weisen Sie den jungen Mann in seine Heimat aus damit der Pfusch unter normalen Bedingungen revidiert werden kann.“

Das sollte nach dem Rechtskräftigwerden des Urteils zeitnah auch passieren  laut DIESEM VERWIRKLICHENERSUCHEN – Zwei Jahre und 5 Monate danach wurde ich  urplötzlich  vorzeitig – zwei Monate vor der Hälfte der Strafe  (!?? -gibt es nicht) -ohne Antrag auf vorzeitige Entlassung – in der Nacht 28./29.10.1985 in den MERIDIANEXPRESS gesetzt und zwecks Liquidierung über CSSR und UVR Ungarn nach Jugoslawien  losgeschickt!

Die vorstehende Abschrift des Urteils wird beglaubigt. Das Urteil ist seit dem 27.05.1983 rechtskräftig.  Sie werden ersucht, die sich aus der obigen Urteilsformel ergebende MAßNAH-ME der AUSWEISUNG zu verwirklichen.

Verschwörungstheorie !? – Natürlich, wie bei Mazedonier Stojčevski  Zvonko Ljolje, der in der Tschechei aus der Bahn geholt und umgebracht wurde, anschließend verbrannt.

In der Nacht nach der vorzeitigen Entlassung 28./29.10.1985 setzte man mich um 01:40 Uhr in den MERIDIANEXPRESS und schickte mich durch Tschechei und Ungarn auf Reisens Nirgendwo… ins jenseits.

Ich stieg um 02:30 in der CSSR – Usty nad Labem um 2:30 Uhr aus und mein Killer Oberstleutnant Hans Theodor Richardt wartete auf sein Opfer vergeblich.

Nach dem Rechtskräftigwerden des Rechtsbeugungsurteils vom 26.4.83 und verworfener Berufung,  erging das Ersuchen auf Ausweisung am 7.6.1983 an die U-Haft I Berlin.

Das Verwirklichungsersuchen suchte ich  dieses Jahr vergeblich in der Gerichtsakte des Stadtgericht Berlin DDR, das das Ersuchen  ausgestellt und beschlossen hatte. Es wurde eindeutlig  um Ausweisung gesucht – und nicht um Überstellung in den Strafvollzug!. Das Dokument befand sich in der Gefangenenpersonalakte die durch Gottesfügung – obwohl als nicht existent erklärt- doch im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf entdeckt wurde und erst durch den großartigen Einsatz des  Staatsschutzes/Referat Datenschutzbeauftragter des Landes Sachsen herausgelöst wurde. Der Beschluss  befand sich auch nicht in den  800-1000 Blätter die  in der Gauck Behörde mir zur Akteneinsicht vorgelegt wurden. Vor zwei Wochen erfuhr ich  aus der BStU dass es 10500 Seiten eigentlich in der Behörde  über mich aufgefunden oder angelegt wurden !??

Es wurde  weder in der Gerichtsakte  1983 noch in der Gefangenenperso-nalakte  eine Aufhebung dieses Beschlusses gefunden, was auf die Willkür des MfS hindeutet, das sich um Gerichtsbeschlüsse nicht kümmerte. Im Prozess gegen Objekt „Merkur“ lenkte  die STASI die Geschicke des unverteidigten Ersttäter Adam Lauks.

Es ist  seltsam, dass ein Richter der Berliner Rehabilitierungskammer   und das OIberverwaltungsgericht nicht in der Lage waren bis jetzt(25.11.15) zu deuten, was dieses Verwirklichungsersuchen bedeutet oder aussagt !?? Vielleicht nicht dadurch zu bestätigen dass es sich damals um Freiheitsberaubung seitens des MfS handelte, bzw. dass ich  2 Jahre und 5 Monate widerrechtlich in Haft behalten wurde. Dieses Verwirklichungser-suchen  blieb  durch den Oberstaatsanwalt Lorke  bzw.  KK Tschaika  nicht beachtet und nicht bewertet!? Ein weiterer  grober Fehler im Ermittlungs-verfahren 76 Js1792/93 das 5,5 Jahre strafvereitelnd geführt wurde!?

Aus diesem Grunde   erhob ich am 19.8.2014 die Feststellungsklage am Verwaltungsgericht Berlin – vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen.

Es müsste feststellbar sein, ob es sich hier um eine Freiheitsberaubung durch MfS handelt 2 Jahre und 5 Monate später fand die Entlassung stat in die CSSR bei Nacht und Nebel !??

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Trotz der rechtsbeugerisch ausgesprochenen Urteil  ist das Stadtgericht Berlin – Mitte dem Antrag des  ersten DDR-Juristen – Dr. Friedrich Wolff,  mit diesem Verwirklichungsersuchen, nach dem Rechtskräftigwerden der Strafe, nachgekommen, entsprechend dem Versprechen der Staatsanwältin Rosenbaum meiner EX Gattin gegenüber, bei ihrer Begegnung  bei ihrem letzten Aufenthalt in der DDR, was mir die Schägerinm Thea Maier beim Besuch mitteilte. Nach der Rückkehr aus der Hölle , leugnete die Tschekistin jedwede Begegnung mit der Staatsanwältin Risenbaum, vermutlich weil sie darüber ihrem Lover Chef des Militärischen Abschirmdienstes Sloveniens  Oberst Milanm Prekarevic  nicht berichtet hatte, als sie ihm erzählte dass man mich mit Kofferraum voll Uhren verhaftet hätte… Ist dieses Verwirklichungsersuchen Grund dafür, dass mein Rechtsanmwalt sich an mich und meinen Fall nicht mehr erinnert, obwohl er 1994 noch  in seiner Kanzlei  geprahlt hatte  Adam Lauks verteidigt zu haben !?? Nach der Wende vor dem ausgebrochenen Krieg in Jugoslawien mit zwei kleinen Kindern  flüchteten wir nach Deutschland  und als wir in Berlin ankamen wollte ich die Rehabilitierung einrühren. Deshalb suchte ich das Büro des Rechtsanwalts  Dr. Friedrich Wolff in der Torstrasse, erhielt keine Akte und wurde  dem Anwalt nicht vorgelassen… Als ich ihn später zu einer Begegnung bewegte, um mich ihm visuell in Erinnerung zu bringen, beim halbstündigen Gespräch… konnte er sich weder an mich noch an meinen Fall, noch an seinen Antrag auf Freispruch erinnern.“ Ach ich hatte so viele Freispruchanträge gestellt …“ Das kahlköpfige erbärmliche Männchen schaute mich an und log, wie alle STASI IMs. Zugegeben  dürfen sie nur was zweifelsfrei als Beweis ihnen vorgelegt wurde. Die Historikerin  in der Gedenkstätte schaute sich die Gauckakte gründlich durch, nahm mich als Zeitzeugen auf, obwohl ich kein U-Häftling dort gewesen bin, ließ  sie sogar Filmaufnahmen machen und riet mir zum Schluss: “ Herr Lauks gehen Sie und suchen Sie sich einen Rechtsanwalt der für Sie Rehabilitierungsantrag stellen soll. Bei Ihnen ist Teilrehabilitierung wenn  nicht auch die volle Rehabilitierung drin. “ Ich bat Sie mir einen Rechtsanwalt zu empfehlen, was sie nicht machen durfte. Ich sammelte die Kraft und schrieb zusätzlich zu meinem Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Rechtsbeugung als Ergänzung diesen langen Brief  am 30.4.1992 :

 

Und hier haben das  die ZERV 214 und die Staatsanwaltschaft II  5,5 Jahre lang gelogen, vertuscht und verschleiert, bis zum Letzten ! 

Joachim Gauck begeht Urkundenunterdrückung in dem er die Augenscheinobjekte – Segment einer Akte der Spionageabwehr der HA VII/8 Nr.577/85 nicht,wie  am 20.12.1993 durch den Polizeipräsidenden in Berlin ersucht, im Original überstellt. Im Gegenteil er  unterschlägt auch die Akte MfS AKK 14236 und erlässt eine Falsche Mitteilung  -am 5.7.1994 -der Behörde, die das ganze Ermittlungsverfahren strafvereitelnd beainflusste.

DAS KOMPLETTE ERMITTLUNGSVERFAHREN 76 Js 1792/93 im Verlauf:

 

 

Ermittlungsverfahren der StA II Berlin 76 Js 452/92 Blatt 1

Ermittlungsverfahren der StA II Berlin  76 Js 1792/93       Blatt 2

S T R A F A N Z E I G E – NIEDERSCHRIFT  Adam Lauks      Blatt 3

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Rechtsbeugung im EV  76 Js 1792/93  der StA II Berlin         Blatt 4

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Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/93 der StA II Berlin Blatt 5

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Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/93 der StA II Berlin Blatt 6

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Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/93 der StA II Berlin Blatt 6a

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Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/93 der StA II Berlin  Blatt 7

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Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/93 der  StA II Berlin  Blatt 8 

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Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/93 der StA II Berlin  Blatt 9

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Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/93 der StA II Berlin  Blatt 10

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Strafvereitelung im Amt StA Berlin II im EV 76 Js 1792/93 Blatt 11

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Strafvereitelung im Amt der StA II Berlin 76 Js 1792/93 Blatt 12

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Strafvereitelung im Amt der StA II Berlin 76 Js 1792/93    Blatt 13

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Strafvereitelung im Amt der StA II Berlin 76 Js 1792/93   Blatt 14

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 15

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 16

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Rechtsbeugung der StA Berlin II  76 Js 1792/93   Blatt 17

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Rechtsbeugung der StA Berlin II 76 Js 1792/93    Blatt 18

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Strafvereitelung im Amt der StA II Berlin 76 Js 1792/93   Blatt 19

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlun II 76 Js 1792/93  Blatt 20

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 21

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Strafvereitelungim Amt der StA Berlin II  76 Js 1792/93  Blatt 22

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Strafvereitelung im Amt der StA II Berlin 76 Js 1792/93  Blatt 23

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II  76 Js 1792/93  Blatt 24

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 25

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Rechtsbeugung der StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 26

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Rechtsbeugung zwecks Täterschutz StA Bln II 76 Js 1792/93  S.27

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Rechtsbeugung zwecks Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 28

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Rechtsbeugung zwecks Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93 Blatt 29

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Rechtsbeugung zwecks Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 30

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Rechtsbeugung zum Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93  S.31

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Rechtsbeugung derStA Berlin I zw.Täterschutz 76 Js 1792/93  S.32

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Strafvereitelungim Amt derStA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 33

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Strafvereitelungim Amt der StA II Berlin 76 Js 1792/93  Blatt 34

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Strafvereitelung im Amt der StA II Berlin 76 Js 1792/93  Blatt 35

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Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt StA Berlin II    S. 36

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Rechtsbeugung zum Täterschutz StA Berlin II 76 Js1792/93   S. 37

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Rechtsbeugung /Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93   S.38

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Rechsbeugung & Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93  Seite 39

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Rechtsbeugung & Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93 Seite 40

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Rechtsbeugung & Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 41

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Rechtsbeugung & Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93  Blatt 42

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Strafvereitelung im Amt & Täterschutz StA Berlin II Js 1792/93 S.43

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Urkundenunterdrückung & Täterschutz StA Berlin II 76 Js 1792/93

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Urkundenunterdrückung von Gauck im EV 76 Js 1792/93 der StA Berlin II  zwecks Täterschutz    Blatt 45

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Gauck und die STASI – Zuarbeit zur juristoschen Aufarbeitung des DDR Unrechts  im EV StA BerlinII 76 Js 1792/93   Blatt 46

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Gauck – Begünstigter der STASI – Urkundenunterdrückung im EV 76 Js 1792/93  der StA Berlin II                Blatt 47

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Gaucks  „Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Regierungskriminalität“ – eine Farce und Vergauckelung im EV 76 Js 1792/93 derSta Berlin II  Adam Lauks   Blatt 48

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G S.49

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Juristische Aufarbeitung im EV 76 Js 1792/93 der StA Berlin II S.50

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Gauck Behörde  ein Lügenimperium zur Vergauckelung und Verdummung der Nation    Blatt 51

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BStU Mitarbeiter haben Verrschwigenheitsverpflichtung unterzeichnet  dem Begünstigten des MfS Joachim Gauck und wurden als loyal eingestuft – haben Persilschein bekommen S.52

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Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts war eine Dauervergauckelung und Verarschung des Deutschen Volkes  S.53

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Urkundenunterdrückung des Pastor Joachim Gauck auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin im EV 76 Js 1792/93 S.54

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Joachim Gauck unterdrückte strafrechtlich relevante Akte MfS HA VII/8 ZMA  Nr. 577/85  im EV 76 Js 1792/93    Seite 55

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76 Js 1792/93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin   Strafvereitelung im Amt zwecks STASI-Täterschutz  S.56

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17.Sep.1993 76 Js 1792/93 Einleitung des Ermittlungsverfahrens  Seite 57

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76 Js 1792/93  ZERV 226 – Falsch eingeleitetes Ermittlungsver-fahren – Vom Anfang an !!?      Seite 58

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ZERV 226  ermittelt in die falsche Richtung- absichtlich !  Seite 59

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ZERV 214 übernimmt Ermittlungen 76 Jas 1792/93 – Die Bediensteten des Strafvollzuges und IMS Ärzte hat man außer Vor gelassen !?? Täterschutz von Vorne rein!        Seite 60

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76 Js 1792/93 ZERV 214 Kriminalkommissar Jörs soll es machen… Erste  zeugenschaftliche Vernehmung verfallen… Seite 61

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76 Js 1792/93  ZERV 214  KK Jörs  tippt sein Tagespensum weg: „Ich bin in Jugoslawien geboren…“ war damit schon das Ende des EV klar !? – Obwohl ich deutschstämmig bin und 2006 eingebürgert wurde!? Ich bezweifle diesen Grund zur Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens nach 5,5 Jahren.        Seite 62

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ZERV 214 – 76 Js 1792/93 – Zur Sache  Ich wurde in der Nacht 28./29.10.1985 zwei Monaten vor der Hälfte der Strafe nach CSSR vorzeitig entlassen, trotz meinen Endstrafeantrags, um in UVR aus dem MERIDIANEXPRESS rausgeholt und liquidiert zu werden.  – 21.5.1982  Vertragsarzt derU-Haft Königs Wusterhausen Dr. Karl – Heinz Schußt aus dem Kreiskrankenhaus Königs Wusterhausen. S.63

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72 Js 1792/93  ZERV 214 KK Jörs  hat meine Strafanzeige nicht vor sich gehabt –  Die Gesundheitsakte und E – Akte ( Erzieherakte) wurden noch gar nicht angefordert – auch nicht die Akte der Gauck Behörde                                                                                      Seite 64

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76 Js 1792/93  ZERV 214 – Hätte man nicht zuerst die Gesundheitsakte aus dem Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf anfordern müssen um die  Vorkommnisse mit den angezeigten Übergriffen und Mißhandlungen und Folterungen abzugleichen !? Seite 65

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20.4.1983 Berlin Buch: Dort wurde ich vom ChA Dozent Dr. Wendt untersucht. Der Dr. Wendt wollte mich aufgrund der Untersuchung direkt in seinewm Krankenhaus behalten und mich sofort operieren. Trotzdem kam ich zunächst zurück nach Rummelsburg vurde am 21.4.; 22.4. vor Gericht gestellt und erhielt am 26.04. eine 7-järige Haftstrafe .           Seite 66

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EV 76 Js 1792/93 ZERV 214: Hätte man  wenigstens die Ärzte überprüfen lassen, gegen die sich hauptsächlich die Strafanzeige richtet, hätte man erfahren daß meine Gesundheit in den Händen  eines IMS „Nagel“ befand, ChA des Krankenreviers der STVE Berlin Rummelsburg, Oberstleutnant Dr.Erhard Jürgen Zels. S67

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Seite 68 fehlt – womöglich handelt sich um den Fehler des KK Jörss. „Wenn ich hier heute  Anzeige erstatte und zu den ganzen Vorfällen aussage tue ich das nicht, um für meine Person Wiedergutmachung zu erlangen,sondern…  Seite 69

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…möchte viel mehr, daß die damals Verantwortlichen für ihr rücksichtloses und unverantwortliches Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Ich bin auch heute noch der Meinung, daß der ganze, in meiner Vernehmung geschilderte Ablauf ein durch die Staatssicherheit gesteuertes Tersetzungsprozess war, um mich in den Selbstmord zu treiben.      Seite 70

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Das Ersuchen des Polizeipräsidenten Berlin 20.12.1993 an Joachim Gauck den Sonderbeauftragte der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen MfS  Seite 71

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Das Ersuchen des Polizeipräsidenten war deutlich und unmißverständlich:“Es  besteht Verdacht des Körperverletzung “ “ Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akte im Original. Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 1 StUG reichtr für die Verfolgungszwecke nicht aus“         Seite 72

 

Das Ersuchen ging an die Gauck Behörde – ein, auf Verlangen des Pfarrer Joachim Gaucks, eingerichteten außerparlamentarischen Raum, bar jeglicher Kontrolle mit dem Segen des Innenminister Schäuble und der MfS Generalität, wo Joachim Gauck und Dr. Geiger schalteten und walteten nach Belieben ihrer Mitarbeiter. Darunter befanden sich 80 Hauptamtlichen des MfS – 50 davon wurden eingestellt ohne ihre Personalakte vorgelegt zu haben, und die DDR Nomenklatura aus den Berliner Ministerien und Verwaltung. Die wenige Opositionelle wurden mit der Zeit rausgeekelt. Gauck Behörde hatte auch durch den Minister für Kultur und Medien bestellten Gutachtern Akte nach belieben vorgelegt oder auch unterdrückt. In dem Ersuchen sind alle Paragraphen genannt die Gauck Behörde rücksichtslos ignorieren wird mit dem Ziel dass die Beweise für schwere Körperverletzung – Unterkieferbruch links im Spezialstrafvollzug von Waldheim nicht in die Hände der Ermittler und der Staatsanwaltschaft geraten… aus einem einzigen Grunde: den Täter oder die Täter zu schützen. Ausnahmsweise werde ich die Akte der Gauck Behörde hier einpflegen damit man Eindruck von der Brisanz der Akte gewinnt und sich evtl. Gedanken macht was mit den Akten geschah die minder belastend waren. Mein Dank gilt dem Bundespräsidenten Joachim Gauck, der mein Präsident niemals sein kann. Er ist rechtlich für die Vorgänge in seiner Behörde vor dem Gesetz verantwortlich gewesen.

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Verbleib der G(esundheitsakte) und der E(rzieherakte) im HKH Meusdorf bestätigt und hätte spätestens nach dem Eingang meines Schreibens angefordert werden müssen. Das ist ein gravierende Fehler des Ermittler Jörs.     Seite 75

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Die Gauck Behörde schickt ausgerechnet  das Blatt 30 in der  von der Hetzschrift die zum Gegenstandweiterer strafrechtlicher bzw disziplinaruscher Maßnahmen gemacht werden soll, die Rede ist und macht den Verfasser als Staatsfeind des DDR System erkennbar und keiner Rehabilitierung wert. Die Gauck Behörde hat die Hetzschrift in ihrem Bestand und rückt die nicht raus!?? Deshalb präsentiere ich sie de m interessierten Leser oder Juristen. Die Hetzschrift mit dem Titel „An die Mörder“ war frei nach Kurt Tucholskys „Das böse Gewissen“ aus dem Jahre 1930 angelehnt, weil ich unter den  später als IMS Ärzte erkannten nichtentnaziffizierten NAZIS damit  angegriffen hatte. Gauck schmälert meinen Kampf und Widerstand den STAZIS gegenüber, weil der Innhalt eines Nachschlages Wert gewesen wäre.  Aus politisch-operativen Gründen ( vermutlich die Reise Honeckers nach Belgrad) sieht die HA IX von einer Bestrafung ab!?                                                                         Seite 76

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An die Mörder ! „

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Am 9.4.94 schrieb ich die gewünschte Entbindung aller Mediziner von der ärztlichen Schweigepflicht. – Merkwürdiger Tag: zum Geburtstag meines Vaters am 9.4.1984 lehnte ich  nach der Folterungen im Haus 6 jedwede medizinische Behandlung im Strafvollzug der DDR. Was danach kam waren Körperverletzungen weil es gewaltsam durchgeführte Maßnahmen, zum Zwecke der Verschleppung und Abschirmung dienten, vor dem RA, vor dem neuen Konsul, vor der Familie. Nach einem Jahr wird mich noch am 24.7.1984 der RA Dr.Friedrich Wolff ( IMS „Jura“) besuchen und danach niemand mehr.                                                   Seite 78

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Über die Belehrung von Jörss, der inzwischen zum Kriminal-oberkommissar befördert wurde will ich nicht kommentieren.Er hätte ( ohne Entbindung von der Schweigepflicht) längst die E Akte  anfördern können. Die ZERV brauchte  Zeit zum totschlagen und sie nahm sie die auch. Und da erkrankte der Wessi – Stasijäger.                                                                               Seite  79

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Es solen bis  auf 800 solche Ermittler aus dem Westen zusammengetrommelt worden sein, die über die DDR wußten das was  Springer Presse und Medien so brachten und auch SPIEGEL berichtete. Über STASI und  Richtlinie 1/76 vfür OPerativ Vorgänge, über Zersetzungsmaßnahmen keinen blassen Schimmer.   S.79a ?

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Oberstleutnant Dr. Rogge Alias  IMS“Georg Husfeld“  wäre als solcher vor 21 Jahren enttarnt gewesaen, hätte KOK Jörss um seine Überpürüfung auf die Zusammenarbeit mitdem MfS angehalten. DAS sollte auf keinen Fall passieren. Es sollte alles verjähren was noch nicht verjährt war. Bei Rogge ist nach 30 Jahren der Mordverdacht an  den Schwestern Maria und Patricia Neumann zu klären. Ob die Staatsanwältin Lötschart in Leipzig besere Ermittler ist als der Wessi Jörss?!?                                                                   Seite 80

Herr Jörss, ich bitte Sie um ein Gefallen, mir die Begegnung mit dem ehemaligen Chef derAbteilung Psychiatrie, Dr. Rogge zu ermöglichen. IMS „Georg Husfeldt“ den eiskalten Killer im Arzt Mantel – ich nannte ihn schon 1984/1985 Dr. Mengele´s Jünger.               Die Rückseite von  Seite 80

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Länger als einen Monat hat  KOK gebraucht,  die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht in gewünschter Form vorzuliwgen zu haben.

Diese drei Blätter -zwei Akte aus der Gauckbehörde aus der Akte MfS AKK 14236/85  sind offensichtlich illegal der Staatsanwaltschaft zugesteckt worden, ohne Begleitschreiben, einfach so hinten rum!? Wer hatte  die Vollmacht dazu in der Gauck Behörde? Der muss in der Behördenleitung gesessen haben? Dr. Geiger, Herr Förster oder Herr Booth !? Das könnte auf Chaos hinweisen, wenn es nicht eine Willkür gewesen wäre. An selbst mitentworfenes Gesetz STASI – StUG scheint sich Gauck auch nicht so gehalten zu haben !? Die Täter sollten um jeden Preis geschützt werden. Wenn das nicht im geheimen Zusatz zum Einigungsvertrag vom 18.9.1990 verankert sein sollte, muss es eine Weisung von irgendwo oben gegeben haben !? Wenn Sie von innen kam, war das ganz oben, von dem vor dem Gesetz verantwortlicher Pastor aus Fischland, Joachim Gauck, Repräsentant der Kirche im Sozialismus? Wie man bei ihm von einem Bürgerrechtler und Opositionellen sprechen kann, nur weil er den Jugend-Kirchentag in Rosstock nach Vorstellung der STASI einwandfrei gestaltet hatte !?? Hatte er sich dadurch schon der STASI als künftiger Herrscher über die Beweise von Verbrechen der STASI als Begünstigter des MfS angebiedert  hatte !? Hatte er. Im Kommitee für Auflösung des MfS/AfNS wurde er lang genug dazu instruiert und angeleitet.

In der Vernehmung wird sich entscheiden, ob strafrechtlichwe Verantwortlichkeit gegeben ist. Das Verfahren soll danach durch die Hauptabteilung  IX/2 übernommen werden.                 Seite  83

Anstatt die Beweise für schwere Körperverletzung und Folter der Staatsanwaltschaft im Original zu überstellen, steckt Gauck dieses Blat auf illegalem Wege der StA zu(!??):“Lauks hat am 18.5.1984 im zentralen Haftkrankenhaus Leipzig eine mehrseitige Hetzschrift angefertigt, in der er in verbrecherischer Weise die DDR und ihre  Staatsorgane angreift und verleumdet. Lauks, der ständig Krank- heiten simmuliert ist laut Gutachten voll zurechnungsfähig. Ich habe meine Zustimmung gegeben diese Hetzschrift als Gegenstand weiterer strafrechtlicher bzw. disziplinarischer Maßnahmen zu machen. Über  die durch den Strafanastalt zu treffende Entscheidung werden wir informiert.“         Seite 84

Nach fast zwei Monaten hat der Sherlok Holmes geschafft, eine  Anforderung der Gesundheitsakte  herauszuschicken!? Die E  ( Gefangenenpersonalakte wo die ganze Wahrheit über den Strafvollzug, vom Tag der Inhaftierung bis zum Tag der Entlassung enthalten ist NICHT  mit angefordet wurden ist mir als Laien nicht erklärbbar. 3 Bänder der Gesundheitsakte ( cca 300 Seiten) und 5 Bänder E-Erzieherakte  mit 1.080 Seiten warteten auf einen Ermittler. Kittlaus  hatte keinen Ermittler im Sinne des Wortes an di Sache angesetzt. Schicksal eines Jugoslaqwen und Hetzschriftverfasser gegen ehemaliges Feindesland wollen wir weder rehabilitieren noch entschädigen, noch sein Schicksal aufklären. FOLTER !? So what !!? Wenn man das als“ Ermittlungen ergaben“ betrachtet wenn ihn die Frau Weber  abfertigt und im Unklaren läßt ob Akte da sind oder nicht, dann spricht das Bände darüber wo Deutschland Milliarden rausgeworfen hatte um  juristische Aufarbeitung und Aufklärung der Nation vorzugauckeln.                                                                                  Seite 85

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Anforderung  der E- Akte – Gefangenenpersonaöakte 1.080 Seiten blieb vorerst aus !? – W A R U M!?? Damit die Zeit vergeht und so manche Sachen der Verjährung zum Opfer fallen !??             Seite 86

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Es ging alles seinen sozialistischen Gang…  Justizvollzugskrankenhaus  Leipzig Der leiter schickte die G Akte:  2 Bänder aus der HKH Leipzig Meusdorf und 1 Band des IMS „Nagels“ – ChA des Krankenreviers der StVE Berlin Rummelsburg Haus 8                                                                                                   Seite 87

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II im EV 76 Js 1792/93      Der KOK Jörss begeht den nächsten großen Fehler: Er nimmt die Auswertung der G-Akte ( Gesundheitsakte eines Folteropfers) zur Auswertung vor !???                                                                          Seite 88

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Strafvereitelung im Amt als juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts und SED-Regier ungskriminalität der StA II Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js1792/93 : Ermittler KOK Jörss fühlt sich als ärztliche Gutachter über 500 Seitige G-Akte !?                    Seite 89

„Bl. 51-54 Abschrift eines verfassten Briefes des Adam Lauks – KOK wertet den Inhalt meines Schreibens „An die Mörder“ aus ???

„Dieser Brief beinhaltet Beschimpfungen und Beleidugungen gegenüber den behandelnden Ärzten, sowie vergleiche mit der Nazizeit.“

Wenn man KOK Jörss Meinung mit dem Inhalt  vergleicht wird man feststellen müssen, dass Kittlaus hier nicht gerade seinen besten Man im Stall angesetzt hatte,- oder war der KOK Jörss der beste?!?

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Der KOK Jörss war doch ausreichend mit dem Intelekt bemittelt einschätzen zu können daß er für die „Aufarbeitung “ einer Gesundheitsakte die Kompetenz eines ärztlichen Gutachter nicht hat. Deswegen war der obige Versuch eine Anmaßung die nur auf das Sammeln der Verleumdungen der IMS Ärzte des MfS und der SV-Angehörigen der DDR ausgerichtet war. Da zeichnet sich eine richtungweisende Weisung von vorne rein ab.                       Seite 90

Seite

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Strafvereitelung im Amt 6 Rechtsbeugung der StA Berlin II im       EV 76 Js 1792/93  bei der „juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts und Regierungskriminalität der DDR“                      Seite 91

Die Gesundheitsakte  wird vom Polizeipräsidenten in Berlin am 21.6.1994 an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin geschickt wo die erst  unauffindbar verschwindet, und es bleibt all die Zeit während das abgetrennte Ermittlungsverfahren in Sachsen läuft über die Vorenthaltene Vorbereitung und vereitelte Nachbehandlung bei der  verpfuschten OP am 16.9.1982 und darausresultierenden Folgen. Blatt 91

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Vorgang am 27.06.94 abgeschlossen. Ich kann mich dem Eindruck nicht erwehren, dass Herr Jörss die Strafanzeige  nicht mal ganz durchgelesen hatte. Jedenfalls  war Polizeipräsident in Berlin hier am Ende seiner Ermittlungsfähigkeiten angelangt-da KOK Jörss war kein Arzt –        Seite 92

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******* Am 8.Juli 1994 ist  beim Polizeipräsidenten in Berlin eingetroffen die Mitteilung der Gauck Behörde, die ausdrücklich unge-wünscht war, vom 5.7.1994 und keine Originale  von Augenscheinobjek-ten enthielt  nämlich die Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 die spätestens am 11.4.1994 beim Joachim Gauck auf dem Tisch lag und seiner Behördenlei-tung. Auch das war nicht die komplette Akte sondern ein manipullierter Segment, was man vom Aktendeckel eindeutig entnehmen kann! So sieht er aus :

Falscher Aktendeckel- Zeichen der Aktenmanipulation der Gauck Behörde und daran beteiligten Sonderrechercheuren des Leiter Gauck Oberst Becker, Oberstleutnant Hopfer, Herr Geiger, Herr Förster und des HerrnHarald Booth.

Ich entpacke jetzt nicht den Innhalt des Aktensegment sondern führe ich  die Aktenmanipulation und Urkundenunterdrückung des Bundespräsi-denten Joachim Gauck wie er  die  X-mal während seiner  Zeit als absoluter Herrscher über die Akte und Schicksale begangen haben muss.

Mit dem Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin wurde in der Gauck Behörde  der Behörden Vorgang BV 000247/94z eröffnet. Hier ist er in Gänze zu sehen:

2.BV 000247/94 Z : Joachim Gaucks erste, noch lebende “Leiche im Keller” ist ein ungesühntes Folteropfer der STASIS – : Polizeipräsident in Berlin Abt. ZERV 214 & Staatsanwaltschaft II Berlin : Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 – Täterschutz total & Vergauckelung des Folteropfers und mit jetzigem Leiter Roland Jahn

Die falsche Mitteilung der Gauck Behörde aus diesem Behörden Vorgang  der Gauck Behörde müsste HIER eingepflegt worden sein. Ist aber nicht! Es kann keine andere Erklärung dafür geben außer Aktenmanipula-tion und Steuerung der Ermittlungen Richtung Täterschutz. Erst  als Blatt 113 erscheint sie im Aktenchaos auffällig UNKOMMENTIERT!?

 

 

Strafvereitelung im Amt der StA II  Berlin – als Beispiel für die juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts – der Staatsanwalt Lorke ist auserwählt seinen Oberstaatsanwalt zu verdienen bei der Rechtsbeugung deren Zeugen der Leser wird: VERMERK       Blatt 93

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Am 12.Juli 1994  kommt die Sache nun in die Staatsanwaltschaft Berlin II und da sind erst die wahre Ermittler am Werke – Staatsanwalt Lorke ist der der meine gerettete Würde und Ehre fortan drei Jahre lang systematisch sich bemühen wird den Täter wie Ralf Hunholz u.a. vor Strafe zu schützen und mich vor der Gerechtigkeit in Form von Teilrehabilitierung oder Rehabilitierung                                                                                                                   Seite 94

Urkundenunterdrückung der StA II Berlin im EV 76 Js 1792/93 zwecks Verhinderung der Strafverfolgung der STASI – FOLTERKNECHTE von Rummelsburg und STASI-Schergen in der Speziellen Strafvollzugsab-teilung von Waldheim! Auf dieser Stelle  muss unter dem Datum 13.07.1995 Schreiben an die JVA Leipzig mit Krankenhaus stehen mit der Anforderung der Haftakte, wie das im Blatt 197 dem Schreiben aus Leipzig vom 13.5.1996 zu entnehmen ist!?  Wenn nicht bereits am 15 Juli 94 Staatsanwalt Lorke dann aber  spätestens  zwischen 21.-29.7.1994 müssen die 5 Bänder der E-Akte( Haftakte) beim Polizeipräsidenten in Berlin eingegangen sein, worüber auch kein Vermerk mit der Eingangsbestätigung zu finden ist? Das heißt die 1080 Seiten meiner E-Akte ist  in den Händen der Ermittler, worin alle  Antworten auf alle Fragen in den retraumatisierenden Vernehmungen mit Akten der Täter belegbar waren. Eine E-Akte wird Angelegt am Tag der zuführung und enthält ALLES bis zum Tag der Entlassung oder Ausweisung. Wäre es nicht rechtens und zewingend gewesen, spätestens am 23.4.1994 die E Akte mit anzufordern und daraus  die Beweiase in meine handgeschriebene Strafanzeige einzupflegen und Vorgeworfene Vorkommnisse  auf den Tag genau zu lozieren!?  D A S durfte auf keinen Fall geschehen. So geht Strafvereitelung im Amt durch Urkundenunterdrückung.

Strafvereitelung im Amt zum Schutz der STASI-Schergen im         EV 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft Berlin II:  StA Lorke hat das Wort                                                                                                 Seite 95

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Man wollte nach 10 Jahren die Cronologie haben, die man schon in der Strafanzeige  ziemlich gut eingeordnet lesen konnte. Auch Staatsanwalt Lorke  hat die Strafanzeige nie durchgelesen zu haben, sonst wäre seine erste Handlung gewesen die E-Akte oder Gefangenenpersonalakte anzufordern für die er wußte dass die im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf liegen. Grobe Ermittlungs-fehler im EV 76 Js 1792/93                                                        Blatt 96

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Strafvereitelung im Amt wegen groben Ermittlungsfehler  im EV 76 Js 1792/93  Staatsanwaltschaft Berlin II                            Blatt ???

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Strafvereitelung im Amt zum Schutz der STASI-Täter StA Berlin II im EV 76 Js 1792/93…Es waren EXPERTEN der ZERV dran wie  Mühlbrodt,  Ang I.D. zum Beispiel gibt er als Tatzeit 19.05.82 bis 31.12.1990                                                                                          Blatt 96a

Was  muß die Armee der  Strafvereitler im Amt der ZERV eigentlich den Staat gekostet haben. HIER sieht man den Grund warum bei wahren Opfern des STASI-Terrors die Gerechtigkeit auf der Strecke blieb und warum Mörder mit blutigen Händen über Nacht zu unbescholtenen ehrenwerten Bürgern von Deutschland geworden sind.                                                                         Blatt 96b

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Den jetzt Professor Dr. Wendt zu finden des ChA im ehemaligen Regierungskrankenhaus in Buch bei Berlin  zu finden war für ZERV ein Unlösbares Unterfangen.  Ich hatte ihn inzwischen dort gefunden und bekam bestätigt dass sie: OA Rieker, Dr. Pastrick, Dr. Klebs und Dr. Brandt an jenem Tag operieren mussten, die zwei offene Vene mussten sie verschließen, sonst hätte ich verblutet. Die Sphinktereinkerbung wurde aus dem Gefängnis telefonisch befohlen!? Dr Klebs und Dr. Pastrick wollen darüber nicht sprechen !??                                                                                   Blatt 97

Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung im EV 76 Js 1792/ 93   KK Schubert ist der Schärfste ZERVaner ever vor Tschaika                              Blatt 98

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Grober Ermittlungsfehler des KK Schubert im EV 76 bJs 1792/93 der StA II Berlin: Am 24.8.1994 fängt er an nach Haftunterlagen zu „ermitteln“!??  Seit  23.4.94 ist der ZERV bekannt dass die Haftakte im Haftkrankenhaus Leipzig liegt – das zu ermitteln hätte  Sherlock Schubert nur einige Seiten zurückblättern müssen, was wesentlich höhere Fähigkeiten voraussetzt als zum Telefonieren. ZERV muss die Zeit zur Einstellung überbrücken, mit „Ermittlungsaktivitäten“ füllen.                                                 Blatt 99

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76 Js 1792/93 KK Schubert denkt schon richtig. Das wäre  nach der Bestellung der Gerichtsakte und BStU Akte  das Allernächste was man hätte bestellen müssen, zusammen mit der Gesundheitsakte. Die Kartei hat die schwerste  und kritischste Zeit  in der U-Haft Dresden nach der verpfuschten Operation gar nicht erfasst;  30.9.82 – 23-10.1982 war ich auf der Rückreise aus dem Haftkrankenhauses Leipzig einfach verschllen. !?                 Blatt 100

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II  76 Js 1792/93   Blatt 101

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76 Js 1792/93  StA Berlin II „ermittelt“ gegen daws Folteropfer und nicht gegen die Täter!? Antworten auf alle diese Fragen hätte KK Fischer in der Gesundheitsakte  finden können chronologisch gelistet, oft zwar verleumderisch und verschleiernd aber die Vorkommnisse  waren zeitlich einzuordnen. Korrektur : Gesundheitsbeschwerden traten  am 21.5.1981 in der U-Haft Königswusterhausen auf.                                                              Blatt  102

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II im EV 76 Js 1792/93  Die Gesundheitsakte war in der StA unauffindbar verschwunden, so dass ich damals nicht die möglichkeit bekam die als Augenscheinobjekte zu benennen.  Der im HKH Leipzig  vor der OP am 16.9.82 die Vorbereitung nicht durchführte und nach der OP den Laxan- Chertolax mir vorenthielt 9 Tage nach der OP hatte ich erst in der G- Gesundheitsakte  erfahren als Hauptmann Dipl Med. Hoffmann.  Für die medizinische Mißhandlungen mache ich verantwortlich nebst Hauptmann Hoffman den Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels Alias IMS „Nagel“ seinen direkten Vorgesetzten  im MdI – Leiter der MED-Dienste der Verwaltung Strafvollzug IMS „Pit“ – Alias OSL MUDr- Peter Janata und des Leiter der MED-Dienste des MdI Generalmajor Karl-Heinz Kelch und als dritten IMS „Georg Husfeldt“  Alias OSL Dr. Jürgen Rogge und Leiter der Speziellen Strafvollzugsabteilung in Waldheim OSL Günther Stöber                                                                                  Blatt 103

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XXX 104

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XXXX 105

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xxxx                                                                                                        Blatt 106

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XXXX                                                                                                     Blatt 107

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Strafvereitelung im Amt der StA Berlin II im EV 76 Js 1792/93          S. 108

Die Antworten auf alle diese Fragen hätte die Staatsanwaltschaft haben können  mit Akten belegt, nicht nur aus der Gesundheitsakte sondern aus der E- Erzieher Akte oder Haftunterlagen, die bis jetzt noch unerklärlich warum nicht mitbestellt wurden als Amtshilfe am 23.4.1994. Aus diesem Grunde pflege ich hier ein die ANZEIGE an den Generalstaatsanwalt der DDR/ zu Hdn. zuständigen Haftstättenstaatsanwalt persönlich:

 

Berlin 14.8.83     ANZEIGE gegen: für meine gesundheitliche bzw. medizinische Betrweuung, seitens des MdI Zeichnenden. Konkret: Wegen der groben Verletzung der Menschenrechte laut Strafvollzugsgesetz der DDR in mehreren Fällen:

 

 

 

Strafvereitelung im Amt der StA II Belin 76 Js 1792/93 – Auch dem Leien ist  deutlich wo man mit der erneuten Vernehmung hin will, und zum Schluss nach 5,5 Jahren ankommen wird. Einstellung des Verfahrens: Mangels an Beweise – eigentlich wegen Rechtsbeugung und kardinalen Ermittlungsfehlern und Urkunden/Aktenunterdrücungen mit  belastenden Augenschein Objekten                                                                                             Blatt 109

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76 Js 1792/93  Verhinderung der Strafverfolgung StA II Berlin  EHK Groth ist der nächste der einen Vorgang abschließt und an die StA II Belin am 30.8.1994 übersendet.                                            Blatt 110

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76 Js 1792/93  ZERV: KK Schubert und EKHK  melden Abschluß des Vorgangs am 6.9.94 den STASI-Schärgen und IMS Ärzten kann nichts mehr passieren.

76 Js 1792/93  StA II Berlin von einer sauberen chronologischen Aktenführung kann hier längst keine Rede mehr sein! „Ermittlungen“ scheinen an mehreren Ebenen  in Richtung Strafverfolgungbehinderung zu laufen !? Da wird der Polizeipräsident in Berlin nicht als Anlage  die  am 13.07.94 angeforderte Haftunterlagen des Adam Lauks 19.5.82 – 28.10.1985 aus HKH Leipzig eingetroffen übersandt haben!?              Seite 112

Nach der unterdrückten Tagebuchnummer für den eröffneten Behöredenvorgang  auf persönliche Weisung von Joachim Gauck, kam dieses Schreiben der Gauckbehörde. Eine Akteneinsicht oder eine Mitteilung der Gauckbehörde lehnte die Ermittlungsbehörde in ihrem Ersuchen kategorisch ab !? Un doch diese falsche Mitteilung der Gauck Behörde!??                                               Blatt 113

Hier ist die Rücksichtslosigkeit und Chaos sichtbar, bzw. System der totalen Subordination und Kadavergehorsam in der Gauck Behörde erkennbar. Der Sachbearbeiter i.A. Lutz hat die Order von Frau Lorenz erhalten, die vermutlich auch mit i.A. unterzeichnet hätte.Wenn man weiter nach oben geht mit dem i.A. stößt man an Dr. Geiger und letztendlich an Behördenleiter Joachim Gauck. Es ist unvorstellbar dass niedrige Charge der Sachbearbeiter Befugnisse hatte die eindeutige Beweise für Verbrechen des Ralf Hunholz, wie diese Körperverletzung, Ersuchen der Staatsanwaltschaft missachtend einfach zu unterdrücken, nicht im Original herauszugeben oder verschwinden zu lassen. HIER sind die unterschlagenen Kopien der Augenscheinobjekte ( aus  der BStU Kopien längst in meinem Besitz)) die  weder als Originale noch als Kopien  die Gauck  Behörde  der Staatsanwaltschaft/ZERV übersandte= §528a Strafbestand er Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde unter Joachim Gauck 1994!!!

Diese Mappe untersschlug die Gauckbehörde der Staatsanwaltschaft II

Gauck´s „Sonderrechercheure“ schwärzen  die Straflatte die der Schläger vom Dienst oder der Mann für das Grobe und Dreckarbeit hat, was ihn offensichtlich für die Schergendienste empfohlen hatte. Bis  2007  wies die Behördenleitung am, mir diese Akte  Nr.577/85 gar nicht zu zeigen. Auch der Polizeipräsident in Berlin durfte die keinesfalls sehen !(??)  Da beging JOachim Gauck wissentlich  URKUNDENUNTERDRÜCKUNG zwecks verhinderung der Strafverfolgung einer schweren Körperverletzung –         Blatt  1

An jenem Nachmittag am 23.6.1985 hatte ich durch das Zellenfenster der „4“ andere Mitinsaßen in den Zellen auf der Hofseite lauthals den Ralf Hunholz als Zellen IM enttarnt Als man ihn durchgeschlossen hatte mir das Maul zu stopfen war ich 7 Monate im Hungerstreik und wog an die 55 Kilo.

Leiter Gauck unterdrückte die Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/8 die eine Sofortmeldung der Polizei Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS beinhaltete, über die schwere Körperverletzung – Unterkieferbruch   § 116 StGB in der Absonderungszelle „4“ der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim am 23.6.1985, sowie zwei Ergänzungsmeldungen, vom gleichen Abend und vom 10.9.1985

Was in diesem Segment der Akte mit Unterlagen der interessierenden Behörden nicht enthalten war ist eine Akte die ich in der Erzieherakte fand erst im Jahre 2010, die eigentlich die enke  Verflochtenheit der Kriminalpolizwei K 1 mit MfS belegt und als Initiator des Anschlags den Schergen Ralf Hunholz – den Mann für das Grobe eines weiteren Nachschlags entlastet.

Diese Akte hatte Staatsanwalt Lorke in meiner Haftakte gehabt. Grobe Fehler: Er ist der Schweren Körperverletzung nicht nachgegangen, in keinster Weise.WARUM? Weisung von OBEN !?!

Die zwei Akte die auf illegalem Wege der Staatsanwaltschaft zugespielt wurden haben als Zweck mich als Mensch schon am Anfang zu diskriminieren. Besonders im Dokument wo es um Hetzschrift sich handelt ist diese Absicht mehr als deutlich. Dabei unterschlug die Gauckbehörde das 4 Seitige Pamphlet selbst der Staatsanwaltschaft. Darin hatte ich der DDR meine Meinung geschrieben im Rahmen eines angesagten Krieges. Als Grundlage benutzte ich dabei DAS BÖSE GEWISSEN von Kurt Tucholsky das ich nur an die Zustände in der DDR angepasst hatte. Und es ist bekanntlich dass Gefange die wegen Hete und Herabwürdigung der Staatsorgane einsaßen, als Politische rehabilitiert wurden. Gauck Behörde gab dadurch eindeutig die Richtung für Strafvereitelung im Amt, die sich in der Hinauszögerung der Ermittlungen und langwierigen Beschaffung von Beweisen: Gesundheitsakte und Strafgefangenenakte niederschlug. Eigentlich ermittelte man langatmig der zu erwarteten Verjährung entgegen.

76 Js 1792/93  StA Berlin  übt Behinderung der Strafverfolgung um STASI-Schergen zu schützen – HIER eine Seite ohne Paginierung und Bezug !? Evtl. Rückseite des Blattes 113 – Falsche Mitteilung der Gauck Behörde?   Bei Lorke alles möglich!                       Seite ????

76 Js 1792/93 Juristische Aufarbeitung des DDR Unrechtas und Verbrechen der STASI-Justizexekutive bei der StAII Berlin :“Eine persönliche Vernehmung des Gesch. Lauks erscheint unum-gänglich. Wg.d. bevorstehenden Umzugs ist diese aus orga-nisatorischen gründen erst später durchführbar.“              Blatt 114

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76 Js 1792/93  StA II Berlin schützt die STASI-Verbrecher – Politische Entscheidung !??                                                              Blatt 115

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76 Js 1792/93  StA II – Strafvereitelung im Amt wie im Buche steht :  StA Berlin II hatte das Ermittlungsverfahren wegen angezeigte  Übergriffe im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf am 16.9.82 ff an die Staatsanwaltschaft Dresden abgetrennt und abgetreten. Dortige Ermittler haben KEINE  G Akte zur Verfügung vorgelegt bekommen, weil die in der StA Berlin unauffindbar (?)  verschollen  waren. Deshalb “ Da bis zum heutigen Tage noch keine Rückführung der (Gesundheits) Uterlagen bzw. eine Mitteilung zur längeren Verfügungsstellung erfolgte, möchten wir nochmals an die Rückführung der UNterlagen erinnern und bitten um baldige Erledigung.                                                                                         Blatt 116

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StA II Berlin Strafvwereitelung im Amt im EV 76 Js 1792/93 hier Massive Urkundenunterdrückung als bewiesen mit Strafvefolgung behindernder Wirkung!Auf Weisung von OBEN!? :Die G – Gesundheitsakte ist 17.6.1994  durch den KK Jörss an die Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin übersandt worden nach dem Gespräch mitStA TROTTMANN. Und jetzt der Beweis für die Urkunden- bzw. Aktenunterdrückung:“ Der weitere Verbleib der Krankenhausunterlagen des Heerrn L.(auks) ist der hiesigen Dienststelle nicht bekannt.“                                 Blatt 117 

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Urkundenunterdrückung im System der Ermittlungsarbeit der StA II Berlin im EV 76 Js 1792/93  : Dieser Entwurf der höflichen Rückantwort ist als Antwortschreiben in dieser Akte unauffindbar und liegt unpaginiert (nachträglich geschrieben und hinzugefügt?): „Auf Ihr Schreiben vom 8.Juni 1995 mir zuständigkeitshalber durch Amt des Polizeipräsidenten in Berlin – ZERV 214 -zugeleitet wurde teile ich Ihnen mit. daß die Krankenakten betr. Adam Lauks im Zuge hiesigen Ermittlungsverfahrens noch einige Zeit benötigt werden. Der Abschluss des Verfahrens wird voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres (1995) erfolgen“   – lügt der Lorke                       Blatt 118

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Js 76 1792/93  Rechtsbeugung als System der juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen der STASI-Jusrizexekutive bei der StA II Berlin                              Blatt 118

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76 Js 1792/93 StA II Berlin  Urkundenunterdrückung p.Exelence  Und nun am 4.8.1995 – fast 10 Jahre nach der Entlassung übernimmt der Meiszter-Strafvereitler und nicht die Brötchen : Staatsanwalt Lorke wird seinen Oberstaatsanwalt am Folteropfer der STASI verdienen: 20.5.-10.9.82 U-Haft Königs Wusterhausen- 10.09.-30.9.82  HKH Leipzig Meusdorf zur  5 Monate  hinausgezögerten OP am 16.9.82.= korrekt!                             Blat  119

Die Einweisung ins HKH Leipzig – Meusdorf die Erste: Nur Ktrank darfst du nicht werden!

 

***

76 Js 1792/93 StA Berlin II Staatsanwalt Lorke: Aus  der Gesundheitsakte und aus der Haftakte  und aus dem Blatt 100 wäre genaue  Aufenthalsdauer und Zahl der Einweisungen zeitlich genau einzuordnen gewesen. Das hat wenig mit Ermittlungen  in einem rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren zu tun. Keine konkretisierten Vorhaltungen zu den vielen Vorkommnissen aus meiner 56 handgeschriebenen Strafanzeige an der ich Wochen  dran gesessen hatte um die Vorkommnisse  aus der Erinnerung ( nach 10 Jahren ) zeitlich einzuordnen. Es ging eigentlich ab wie bei der STASI, in einem Operativ Vorgang des MfS wo die Beweise  erst bei der Vernehmung erarbeitet werden. Aus der Distanz kann ich jetzt  fast behaupten daß Lorke  eigentlich ermittelte wegen Verdacht der Falscanschuldigungen meinerseits! Sieht er nicht selber oder verreißt absichtlich die erste Position auf der Seite 2: Wenn ich bis 30.9.82 im HKH  zur OP gewesen bin – wie kann ich dan ab 3.9. bis Ende Oktober in Dresden gewese sein !? Macht er das absichtlich um später schreiben zu können dass ich mich wderspreche  bei den Angaben!?                                       Blatt 120

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76 Js 1792/93 Staatsanwalt Lorke  der Strafvereitelungsbeauftragter der StA II Berlin in Action:Wenn ich  vom 23.6.-4.7.85 Im HKH Leipzig Meusdorf -Noteingewiesen wegen Unterkieferbruch am 23.6.85  dann ist Frage an Lorke wieso kann er in der nächsten Zeile 04.06.1985-16.07.1985 schreiben!? Das hat nichts mit ermittlerischer Fähigkeit zu tun – das hat mit Logik und Mathematik zu tun!? Richtig ist : 04.07.-16.07.1985 Waldheim! Weiter : 16.07.-06.08. HKH Leipzig Meusdorf; 06.08.-06.09.1985 Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim und 06.09.- 28.10.1985 HKH Leipzig Meusdorf…                           Blatt 122

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******* Aus der E-Akte oder Erzieherakte oder Gefangenenpersonal-akte:

 

 

 

 

 

 

 


 

https://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/06/evidence-of-torture-beweis-fc3bcr-folter.jpg

Links an der Wand ist die Holzpritsche , tagsüber hochgeschlossen. Zur Essenausgabe werden Tischchen und hocker nach Außen geschwenkt, bestückt und mit dem Essen zurück geschwenkt. Für die Nachtruhe wird die Pritsche entriegelt und man bekommt eine Decke reingereicht, oder reingeworfen, … oder auch nicht.

Folter in der DDR war täglich an derTagesordnung

Folter in der DDR war täglich an derTagesordnung

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