„Dr.Mengele“ an der Rampe des HKH Leipzig Meusdorf „arbeitet“
Zum Krankheitswert ist zu sagen, daß die hysterisch-paranoide Entwicklur schwer ist,von daher kann ihr Krankheitswert beigemessen werden. Ürde der SG allerdings beispielsweise wegen Beleidigung von SV-Angehörigen belangt werden müssen, wäre er deliktbezogen voll zurechnungsfähig.