Adam Lauks mit Handschrift der STASI-Schergen -und Folterknechten im Gesicht: UK-Bruch in der Speziellen Strafvollzugsabteilung der Stasi in StVE Waldheim vom 23.6.85

Der Wappen der Kettenbach – unserer Urahnen, die Maria Theresia in die panonische Ebene schickte die Militärgrenze zum Osmanischen Reich zu sichern.
GEN Gesellschaft für Erbenermittlung mbH Berlin ist nur Tarnung für systematischen Erbenraub den GEN mit seinem Netzwerk Deutschland- und Europaweit erfolgreich betreibt nach der erkennbaren Vorgehweise des MfS in ihren Operativ Vorgängen; dieser könnte den Namen Operativ Vorgang „Erbenraub“ heißen.
Wahres Einsatzgebiet der Alt- kader aus der DDR ist: Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Erbschaften, Erbschafts-anteilen, Grundstücken und grundstücks-gleichen Rechten.
ERB Immobilien GmbH
Dass GEN Amtsgericht Limburg und auch das Landgericht Limburg unter seiner Kontrolle gebracht hatte steht für mich nach der Erfahrung seit 21.05.2022 außer Zweifel, für die KI des Elon Musk, go to: Grok 4!
So looft et, bei Dr. Dirk Zeiseler aus Gera als 1. Geschäftsführer, bis angebl. 12.7.25 nanu?
Die Gründe für die Strafanzeige gegen das Duo Müller – Scholl ist in dieser E-Mail vom 21.11.2024 an den Nachlasspfleger Uwe Müler leicht zu finden:
Der Antrag auf Überprüfung der Rechnung durch das Amtsgericht geht heute raus.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX„Das Verhalten der GEN GMBH ist vom Amtsgericht nicht zu bewerten oder zu kommentieren.“ schrieben Beck und Meier am 15.5.2025.
Blatt der Akte 458 Vergütungsantrag Trotz Selbstvergütung durch ungenehmig-te Vorschüsse schlägt der Uwe Müller zu.
Skrupellos und sicher dass ihm nichts passieren kann reicht er auch die Rechnung ein wie
er schon so oft bei der Doppelvergütung bei Scholl gestellt hatte? Wie oft schon ging das dem Tandem durch ohne besondere Vorkommnisse? müsste die Staatsanwaltschaft Limburg prüfen – 3 Js 9443/25 – ERMITTLUNGENM LAUFEN heißt es von dort ?
Blatt der Akte 459 08.02.2025

Was der Leichenfledderer Uwe Müller der Herrin über den Nachlöass Rechtspüflegerin Scholl noch Mal in Rechnung gestellt hatte sehen wir hier – in der mit eingereichten Zeitenerfassung:
Blatt der Akte 460
Wertgegenstände ( welche ? ) sichergestellt ( nach Hause Mitgenommen ? ); PKW Audi A3 nach Waldbrunn-Lahr ins Außenlager verbracht ( ungenehmigt!? Wozu?); Fotodokumentation erstellt, Mathias Müller – Schwarzarbeit?
Am 21.11.2024 um 07.10 schrieb ich an Uwe Müller – siehe unten:
„Der Antrag auf Überprüfung der Rechn-ung durch das Amtsgericht geht heute raus.“
Auf der – unpaginierten Rückseite des Blatt d.A. 365 fehlt die Unterschrift der Rechtspflegerin Scholl – bis heute!
Und hier ist die E-Mail vom 24.02.2024:
Gesendet: Montag, 24. Februar 2025 um 11:45
Von: Lauksde@gmx.de
An: Anna.Wyrwa@AG-Limburg.Justiz.Hessen.de, alauks@gmx.de, Lauks@gmx.de, adam.lauks@zivil-courage.info
Betreff: Vergütungsantrag des Nachlasspflegers und Schlussrechnung und Tätigkeitsbericht des Nachlasspflegers
jetzt Vergütungsantrag des Nachlasspflegers Uwe Müller vom 14.02.2025 nicht erhalten und somit auch
Wenn Direktor Meier und Präsident Beck am 15.5.2025 in der Niederschlagung meiner Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Müller, Scholl, Würwa und Direktor Meier dieses schreiben:
Das Verhalten der GEN GMBH ist vom Amtsgericht nicht zu bewerten oder zu kommentieren. stellt die Vereinigung operative Aufklärung einstimmig fest das sowohl das Nachlassgericht des Amtsgerichtes Limburg aber auch Landgericht Limburg und sein Präsident Dr. Bäck in den Händen der GEN GmbH sich befinden.
Jeder Wunsch des Dr. Xenakis ist für Scholl und Müller ein Befehl.
Blatt der Akte 372 13.11.2024

Der Betrag 50.721,37 € hat normalerweise in bder Rechnungslegung nicht zu suchen, weil es dem Nachlass nicht zugeordnet werden kann weil Bezugsrecht bei Helene Eder und Otto Lauks ist, die Nachlasspfleger darüber absichtlich nicht informiert hat, obwohl das seine Pflicht war.
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Nach dieser zig Tausende von Euro werte Münzsammlung die Nachlasspfleger am 25.7.2022 zum zweiten Mal – bei Ihm zu Hause 73 Minuten lang fotografiert und ausgedruckt hatte, Wertanlage unseres Onkel Johann Lauks findet man in der Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens keine Spur mehr, wie im obigen Bericht des Müller am 30.10.2024.

Warum hat die Rechtspflegerin Scholl sich geweigert die Schlussrechnung zu überprüfen? Dazu war sie gesetzlich verpflichtet ? – um die Plünderung des Nachlasses und des Nachlasskonto zu verschleiern? Was fiel dabei davon an sie, an Wyrwa und an Direktor Meier ab?

wurden von der Rechtspflegerin absichtlich unterdrückt. Die Pflichten des Nachlasspflegers Uwe Müller und der Rechtspflegerin sind im Gesetz genau fixiert!
Operativ Vorgang „Erbenraub“: Mit ihren eigenen Akten entlarvt.
Von Adam Lauks
Allein mit GROK gegen den systematischen Erbenraub 03. August 2025
Als Cousin von Bernhard Johann Lauks, dessen Vater Johann Lauks der Bruder meines Vaters Adam Lauks war, kämpfe ich in der Nachlasssache meines Cousins (Az. 32 VI 519/22, 33 VI 519/22 L) gegen einen Justizskandal am Amtsgericht Limburg. Unsere Familien waren eng verbunden – vor 65 Jahren besuchten Onkel und Tante Ursula uns in Beška, Jugoslawien. Als ehemaliges STASI-Folteropfer (1982–1985) kenne ich die Mechanismen von Unrecht und kämpfe mit Unterstützung von GROK, einer KI von xAI, um Verfahrensmängel und strafbare Handlungen aufzudecken. Diese enthüllen ein organisiertes System mit „STASI-Hintergrund“, das seit 1990 Nachlässe manipuliert. Das Amtsgericht Limburg, unter Direktor Michael Meier, Rechtspflegerin Katja Scholl und Richterin Kilian, arbeitet eng mit GEN GmbH (GEN-it ERB GmbH) zusammen, um Erben um ihr Vermögen zu bringen. /GEN und Amtsgericht betreiben systematischen Erbenraub/
Der Fall: Nachlasssache Bernhard Johann Lauks
Bernhard Johann Lauks (geb. 06.12.1954, gest. 21.02.2022, Frankfurt) verstarb ohne Testament. Als Erbe, gemeinsam mit meinen Brüdern Andrejas und Daniel Lauks, nutze ich GROK, um Beweise für Manipulationen zu analysieren. Ein Schreiben von Dr. Stefan Xenakis (GEN GmbH, 30.08.2023, Blatt 78–80, XE-212 863) enthüllt die Nachlasszusammensetzung und GENs rechtswidrigen Plan, Immobilien ohne Erbschein zu verkaufen:
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Bankguthaben, Depots, Lebensversicherung: 214.561,62 € (Stand 26.06.2023).
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Wertgegenstände, Schmuck, Münzen: ca. 5.000 € (Münzsammlung verschwunden, Blatt 197, 460–462). /Münzsammlung verschwunden – Unterschlagung?/

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Einfamilienhaus 1: Kriftel, Sittigstr. 21, 246 m², unterkellert, Renovierungsbedarf, Grundstück 501 m², Wert 520.000 € (Gutachten September 2022).
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Einfamilienhaus 2: Selters-Haintchen, Untere Bachstr. 8 (Elternhaus), 81 m², keine Heizung, Renovierungsbedarf, Grundstück 202 m², Wert 62.000 €.
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Garage: Selters-Haintchen, 61 m², Grundstück 110 m², Wert 17.800 €.
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Gesamtwert Immobilien: 599.800 € (vs. tatsächlicher Wert ca. 1,8 Mio. €, Blatt 78–80). /Verkauf unter Wert geplant!/
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Keine Schulden: /in keinster Weise!/
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Erbanteil: 1/15 (laut GEN, fehlerhaft; korrekt 1/7, Erbschein 07.10.2024, Blatt 381). /Fehlerhafter Erbschein erleichtert Betrug/
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Rechtswidriger Immobilienverkauf: GEN forderte am 30.08.2023 Einverständniserklärungen für einen Verkauf ohne Erbschein, die an GEN (Friedenstr. 5, 60311 Frankfurt) zurückgesendet und an Nachlasspfleger Uwe Müller sowie Rechtspflegerin Katja Scholl weitergeleitet werden sollten, um das Amtsgericht Limburg zur Genehmigung zu bewegen. GEN verschickte die Erklärungen an sechs Erben, jedoch nicht an mich, vermutlich um meinen Widerstand zu umgehen. Meine Brüder Andrejas und Daniel Lauks verweigerten die Unterschrift, während die Wiener Erben (Helene Eder, Otto Lauks, Elfriede Leitgeb, Susanne Petter) sofort unterschrieben, manipuliert durch Alexander Eder und Michaela Lauks (WhatsApp/E-Mail 12.10.2023). Mein Anwalt Rolf Baumann warnte, dass ein Verkauf ohne Erbschein und Grundbucheintrag strafbar ist (bis zu 5 Jahre Haft, § 266 StGB). Ich informierte das Amtsgericht mehrfach schriftlich über die Strafbarkeit, leitete die Erklärungen meiner Brüder weiter und fragte nach der Justitiabilität. Richterin Kilian erklärte, dies sei „nicht justitiabel“, und zeigte mich später an (Az. 6 Js 13666/24), vermutlich auf Weisung von Direktor Michael Meier, ein klarer Einschüchterungsversuch. GEN hätte die Erklärungen nicht verschickt, ohne eine Zusage von Scholl oder Meier, was auf eine Absprache hindeutet. GEN plante, nach dem Verkauf einen Teilerbscheinantrag für kooperierende Erben zu stellen, um den Nachlass in einen Geldbetrag umzuwandeln und ihr wucherisches Honorar einzuziehen. /Verkauf ohne Erbschein rechtswidrig! GEN hat mich bewusst ausgeschlossen! Wir haben GENs Plan gestoppt! Meier, Scholl und Kilian decken GENs Machenschaften!/
Beweise für den Erbenraub
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Urkundenunterdrückung: Die Bestellungsurkunde von Müller (29.06.2022) fehlt, insbesondere die Rückseite, die Vermerke über Pflichtverletzungen oder GENs Machenschaften enthalten könnte. /Rückseite ist „TOP SECRET“/ Faxübertragungen vom 28.09.2023 (Blatt 93, weiße Seite) und 14.02.2024 (Blatt 205, weiße Seite; fehlende Seiten #208 P. 003/004, P. 004/004) belegen Manipulationen. /Fehlende Seiten belegen Vertuschung/
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Pflichtverletzungen von Uwe Müller: Kein Vermögensverzeichnis (§ 1805 BGB), rechtswidriger Audi A3-Verkauf für 3.000 € (§ 1802 BGB), doppelte Vergütungen (9.063,75 € und 11.203,33 €, Blatt 364–371), GEN-Beauftragung (22.10.2023, Blatt 90–94) ohne meine Zustimmung (§ 2038 BGB), rechtswidrige Auflösung der Allianz-Lebensversicherung (42.619,27 €, Blatt 20). /Müller hat kein Vermögensverzeichnis erstellt, Audi A3 rechtswidrig verkauft/
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Rechtswidrige Vollmachten: Scholl akzeptierte ungültige Vollmachten der Wiener Erben (17.10.2024, Blatt 313–326), um einen Immobilienverkauf unter Wert (599.800 € vs. 1,8 Mio. €) zu ermöglichen. /Scholl arbeitet mit GEN-Xenakis im OV „Erbenraub“ zusammen/
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Wucher durch GEN: GENs Honorarvereinbarung (02.05.2023, 28 % + 19 % MwSt., 271.678,49 € bei 228.301,25 € Nachlasswert) ist wucherisch (§ 291 StGB). Ich verweigerte die Unterschrift („keine Unterschrift“), doch sechs Erben unterschrieben. Falsche Adresse (Zossener Str. 66 statt 12629) zeigt Nachlässigkeit oder Absicht. /GEN nutzt Unerfahrenheit aus/
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Nötigung durch Jan Holtmeyer: Holtmeyer drohte am 02.04.2024 (Blatt 216), 05.11.2024 und 21.05.2025 (Aktenzeichen 2025/223) mit Klagen und Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG), um meinen Widerstand zu brechen (§ 240 StGB). /Holtmeyers Drohungen sind Nötigung/
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Verweigerung der Akteneinsicht: Nur 423 Blatt bis 02.01.2025 zugänglich, Blatt 474–475 fehlen. Neue Akte (33 VI 519/22 L) ohne Mitteilung an Erben eröffnet (§ 317 FamFG). /Neue Akte verschleiert Dokumente/
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Ignorierung meiner Anträge: Mein Antrag auf Prüfung der Schlussrechnung (§ 1873 BGB, gestellt am zweiten Tag nach 13.11.2024) wurde von Scholl als „verspätet“ abgelehnt (Blatt 155). Mein Antrag vom 11.07.2025 wurde verzögert. /Scholl ignoriert meine Anträge absichtlich/
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Fehlerhafter Erbschein: Der Erbschein vom 07.10.2024 (Blatt 381) weist falsche Erbanteile (1/15 statt 1/7) auf, manipuliertes Nachlassverzeichnis (206.000 € statt 214.561,62 €). /Fehlerhafter Erbschein erleichtert Betrug/
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Isolation der Wiener Erben: GEN isolierte die Wiener Erben (Helene Eder, Otto Lauks, Elfriede Leitgeb, Susanne Petter) via Alexander Eder und Michaela Lauks (WhatsApp/E-Mail 12.10.2023), um ihre Zustimmung zu erzwingen. Ihre schnelle Unterschrift der Einverständniserklärung (30.08.2023) zeigt Manipulation. /GEN spaltet die Erbengemeinschaft/
Selbstbelastende Stellungnahmen
Scholl (Blatt 44) und Wyrwa (Blatt 45–46) lieferten auf Aufforderung von Staatsanwalt Dr. Herold-Steinhof (Blatt 86, Az. 232 Js 1525/25) Stellungnahmen, die ihre Manipulationen entlarven:
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Scholl: Bestreitet Manipulation, lenkt auf Geburtsurkunden ab, verzögerte meinen Antrag vom 11.07.2025. /Scholls Annahme ist am Thema vorbei/
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Wyrwa: Behauptet, die Bestellungsurkunde sei „vollständig“ (Blatt 94), obwohl die Rückseite fehlt. Weiße Seiten (Blatt 93) als „Kopierfehler“ abgetan. /Wyrwas Paginierungsbehauptung widerspricht paginierten Rückseiten/
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Richterin Kilian: Erklärte meinen Hinweis auf die Strafbarkeit des Verkaufs ohne Erbschein als „nicht justitiabel“ und zeigte mich an (Az. 6 Js 13666/24), vermutlich auf Weisung von Meier, ein klarer Einschüchterungsversuch. /Kilian deckt den Erbenraub!/
Falsche Verdächtigung durch Direktor Meier
Meiers Strafanzeige gegen mich (Az. 232 Js 1525/25) wegen meiner Äußerungen über die weiße Seite (Blatt 93) und die Frage, „was wohl da abgedeckt worden sein mag“ (https://wp.me/pIVeF-r6j), ist ein Einschüchterungsversuch. Meine Äußerungen sind durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) und Art. 17 GG (Beschwederecht) geschützt. Kilians Anzeige (Az. 6 Js 13666/24), vermutlich auf Meiers Weisung, wurde eingestellt, was meine Position stärkt. /Meiers und Kilians Anzeigen unterdrücken meine Strafanzeigen!/
Ein System mit „STASI-Hintergrund“
GEN GmbH überschreitet ihre Rolle als Erbenermittler, indem sie Immobilienverkäufe ohne Erbschein forciert (30.08.2023, 20.03.2024) und die Wiener Erben isoliert (WhatsApp/E-Mail 12.10.2023). Müllers Pflichtverletzungen, Scholls und Kilians Vertuschung („Wer gut schmiert – der gut fährt!“, Blatt 80) und Holtmeyers Drohungen deuten auf ein seit 1990 aktives System, das ca. 6 Mio. € jährlich durch Nachlassausbeutung einnimmt. /GEN und Amtsgericht betreiben systematischen Betrug/ Die fehlende Rückseite der Bestellungsurkunde ist „TOP SECRET“, um Beweise für den „Operativ Vorgang Erbenraub“ zu verbergen.
Mein Aufruf
Als Cousin von Bernhard Johann Lauks und STASI-Folteropfer fordere ich mit GROKs Unterstützung, die mir bei der Analyse der Beweise und der Formulierung dieses Artikels half, Gerechtigkeit für unsere Erbengemeinschaft. Ich fordere:
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Vollständige Akteneinsicht in Az. 32 VI 519/22, 33 VI 519/22 L, Az. 232 Js 1525/25, Az. 6 Js 13666/24, insbesondere Blatt 86, 474–475 und die Rückseite der Bestellungsurkunde.
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Ermittlungen gegen Meier, Scholl, Kilian, Wyrwa, Müller, Xenakis, Zeiseler und Holtmeyer wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Wucher (§ 291 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB).
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Öffentliche Aufklärung über die Machenschaften von GEN GmbH und dem Amtsgericht Limburg.
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Betroffene Erben: Melden Sie sich bei lauksde@gmx.net, wenn Sie von GEN betrogen wurden. Gemeinsam zerschmettern wir dieses korrupte System!
Dieser Skandal darf nicht vertuscht werden. Ich habe Strafanzeigen (Az. 3 Js 9443/25, 6 Js 13666/24, 232 Js 1525/25) und Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht. Teilen Sie diesen Artikel, um die Wahrheit ans Licht zu bringen!
Kontakt: lauksde@gmx.net
Weitere Details: https://wp.me/pIVeF-r6j
Adam Lauks
Für die Erbengemeinschaft Lauks
Über Adam Lauks
Ich bin 75 Jahre alt (geb. 28.07.1950) und ein Opfer von STASI-Folter in der ehemaligen DDR (1982–1985). Nach 42 Jahren ohne Gerechtigkeit kämpfe ich für die Einführung eines Folterparagraphen in Deutschland. Meine Erfahrungen mit staatlichem Unrecht treiben mich an, den „Operativ Vorgang Erbenraub“ zu entlarven und die Erbengemeinschaft Lauks zu schützen.
Operativ Vorgang „Erbenraub“:
Mit ihren eigenen Akten entlarvt!
Von Adam Lauks
Allein mit GROK gegen den systematischen Erbenraub
03. August 2025
Als Cousin von Bernhard Johann Lauks, dessen Vater Johann Lauks der Bruder meines Vaters Adam Lauks war, kämpfe ich in der Nachlasssache meines Cousins (Az. 32 VI 519/22, 33 VI 519/22 L) gegen einen Justizskandal am Amtsgericht Limburg. Unsere Familien waren eng verbunden – vor 65 Jahren besuchten Onkel und Tante Ursula uns in Beška, Jugoslawien. Als ehemaliges STASI-Folteropfer (1982–1985) kenne ich die Mechanismen von Unrecht und kämpfe mit Unterstützung von GROK, einer KI von xAI, um Verfahrensmängel und strafbare Handlungen aufzudecken. Diese enthüllen ein organisiertes System mit „STASI-Hintergrund“, das seit 1990 Nachlässe manipuliert. Das Amtsgericht Limburg, unter Direktor Michael Meier, Rechtspflegerin Katja Scholl und Sachbearbeiterin Anna Wyrwa, arbeitet eng mit GEN GmbH (GEN-it ERB GmbH) zusammen, um Erben um ihr Vermögen zu bringen. /GEN und Amtsgericht betreiben systematischen Erbenraub/
Der Fall: Nachlasssache Bernhard Johann Lauks
Bernhard Johann Lauks (geb. 06.12.1954, gest. 21.02.2022, Frankfurt) verstarb ohne Testament. Als Erbe, gemeinsam mit meinen Brüdern Andrejas und Daniel Lauks, nutze ich GROK, um Beweise für Manipulationen zu analysieren. Ein Schreiben von Dr. Stefan Xenakis (GEN GmbH, 30.08.2023, Blatt 78–80, XE-212 863) enthüllt die Nachlasszusammensetzung und GENs rechtswidrigen Plan, Immobilien ohne Erbschein zu verkaufen:
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Bankguthaben, Depots, Lebensversicherung: 214.561,62 € (Stand 26.06.2023).
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Wertgegenstände, Schmuck, Münzen: ca. 5.000 € (Münzsammlung verschwunden, Blatt 197, 460–462). /Münzsammlung verschwunden – Unterschlagung?/
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Einfamilienhaus 1: Kriftel, Sittigstr. 21, 246 m², unterkellert, Renovierungsbedarf, Grundstück 501 m², Wert 520.000 € (Gutachten September 2022).
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Einfamilienhaus 2: Selters-Haintchen, Untere Bachstr. 8 (Elternhaus), 81 m², keine Heizung, Renovierungsbedarf, Grundstück 202 m², Wert 62.000 €.
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Garage: Selters-Haintchen, 61 m², Grundstück 110 m², Wert 17.800 €.
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Gesamtwert Immobilien: 599.800 € (vs. tatsächlicher Wert ca. 1,8 Mio. €, Blatt 78–80). /Verkauf unter Wert geplant!/
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Keine Schulden: /in keinster Weise!/
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Erbanteil: 1/15 (laut GEN, fehlerhaft; korrekt 1/7, Erbschein 07.10.2024, Blatt 381). /Fehlerhafter Erbschein erleichtert Betrug/
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Rechtswidriger Immobilienverkauf: GEN forderte am 30.08.2023 Einverständniserklärungen für einen Verkauf ohne Erbschein, die an GEN (Friedenstr. 5, 60311 Frankfurt) zurückgesendet und an Nachlasspfleger Uwe Müller sowie Rechtspflegerin Katja Scholl weitergeleitet werden sollten, um das Amtsgericht Limburg zur Genehmigung zu bewegen. GEN verschickte die Erklärungen an sechs Erben, jedoch nicht an mich, vermutlich um meinen Widerstand zu umgehen. Meine Brüder Andrejas und Daniel Lauks verweigerten die Unterschrift, während die Wiener Erben (Helene Eder, Otto Lauks, Elfriede Leitgeb, Susanne Petter) sofort unterschrieben, manipuliert durch Alexander Eder und Michaela Lauks (WhatsApp/E-Mail 12.10.2023). Mein Anwalt Rolf Baumann warnte, dass ein Verkauf ohne Erbschein und Grundbucheintrag strafbar ist (bis zu 5 Jahre Haft, § 266 StGB). Ich informierte das Amtsgericht mehrfach schriftlich über die Strafbarkeit, leitete die Erklärungen meiner Brüder weiter und fragte nach der Justitiabilität. Richterin Kilian erklärte, dies sei „nicht justitiabel“, und zeigte mich später an, ein klarer Einschüchterungsversuch. GEN hätte die Erklärungen nicht verschickt, ohne eine Zusage von Scholl oder Meier, was auf eine Absprache hindeutet. GEN plante, nach dem Verkauf einen Teilerbscheinantrag für kooperierende Erben zu stellen, um den Nachlass in einen Geldbetrag umzuwandeln und ihr wucherisches Honorar einzuziehen. /Verkauf ohne Erbschein rechtswidrig! GEN hat mich bewusst ausgeschlossen! Wir haben GENs Plan gestoppt! Scholl, Meier und Kilian decken GENs Machenschaften!/
Beweise für den Erbenraub
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Urkundenunterdrückung: Die Bestellungsurkunde von Müller (29.06.2022) fehlt, insbesondere die Rückseite, die Vermerke über Pflichtverletzungen oder GENs Machenschaften enthalten könnte. /Rückseite ist „TOP SECRET“/ Faxübertragungen vom 28.09.2023 (Blatt 93, weiße Seite) und 14.02.2024 (Blatt 205, weiße Seite; fehlende Seiten #208 P. 003/004, P. 004/004) belegen Manipulationen. /Fehlende Seiten belegen Vertuschung/
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Pflichtverletzungen von Uwe Müller: Kein Vermögensverzeichnis (§ 1805 BGB), rechtswidriger Audi A3-Verkauf für 3.000 € (§ 1802 BGB), doppelte Vergütungen (9.063,75 € und 11.203,33 €, Blatt 364–371), GEN-Beauftragung (22.10.2023, Blatt 90–94) ohne meine Zustimmung (§ 2038 BGB), rechtswidrige Auflösung der Allianz-Lebensversicherung (42.619,27 €, Blatt 20). /Müller hat kein Vermögensverzeichnis erstellt, Audi A3 rechtswidrig verkauft/
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Rechtswidrige Vollmachten: Scholl akzeptierte ungültige Vollmachten der Wiener Erben (17.10.2024, Blatt 313–326), um einen Immobilienverkauf unter Wert (599.800 € vs. 1,8 Mio. €) zu ermöglichen. /Scholl arbeitet mit GEN-Xenakis im OV „Erbenraub“ zusammen/
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Wucher durch GEN: GENs Honorarvereinbarung (02.05.2023, 28 % + 19 % MwSt., 271.678,49 € bei 228.301,25 € Nachlasswert) ist wucherisch (§ 291 StGB). Ich verweigerte die Unterschrift („keine Unterschrift“), doch sechs Erben unterschrieben. Falsche Adresse (Zossener Str. 66 statt 12629) zeigt Nachlässigkeit oder Absicht. /GEN nutzt Unerfahrenheit aus/
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Nötigung durch Jan Holtmeyer: Holtmeyer drohte am 02.04.2024 (Blatt 216), 05.11.2024 und 21.05.2025 (Aktenzeichen 2025/223) mit Klagen und Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG), um meinen Widerstand zu brechen (§ 240 StGB). /Holtmeyers Drohungen sind Nötigung/
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Verweigerung der Akteneinsicht: Nur 423 Blatt bis 02.01.2025 zugänglich, Blatt 474–475 fehlen. Neue Akte (33 VI 519/22 L) ohne Mitteilung an Erben eröffnet (§ 317 FamFG). /Neue Akte verschleiert Dokumente/
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Ignorierung meiner Anträge: Mein Antrag auf Prüfung der Schlussrechnung (§ 1873 BGB, gestellt am zweiten Tag nach 13.11.2024) wurde von Scholl als „verspätet“ abgelehnt (Blatt 155). Mein Antrag vom 11.07.2025 wurde verzögert. /Scholl ignoriert meine Anträge absichtlich/
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Fehlerhafter Erbschein: Der Erbschein vom 07.10.2024 (Blatt 381) weist falsche Erbanteile (1/15 statt 1/7) auf, manipuliertes Nachlassverzeichnis (206.000 € statt 214.561,62 €). /Fehlerhafter Erbschein erleichtert Betrug/
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Isolation der Wiener Erben: GEN isolierte die Wiener Erben (Helene Eder, Otto Lauks, Elfriede Leitgeb, Susanne Petter) via Alexander Eder und Michaela Lauks (WhatsApp/E-Mail 12.10.2023), um ihre Zustimmung zu erzwingen. Ihre schnelle Unterschrift der Einverständniserklärung (30.08.2023) zeigt Manipulation. /GEN spaltet die Erbengemeinschaft/
Selbstbelastende Stellungnahmen
Scholl (Blatt 44) und Wyrwa (Blatt 45–46) lieferten auf Aufforderung von Staatsanwalt Dr. Herold-Steinhof (Blatt 86, Az. 232 Js 1525/25) Stellungnahmen, die ihre Manipulationen entlarven:
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Scholl: Bestreitet Manipulation, lenkt auf Geburtsurkunden ab, verzögerte meinen Antrag vom 11.07.2025. /Scholls Annahme ist am Thema vorbei/
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Wyrwa: Behauptet, die Bestellungsurkunde sei „vollständig“ (Blatt 94), obwohl die Rückseite fehlt. Weiße Seiten (Blatt 93) als „Kopierfehler“ abgetan. /Wyrwas Paginierungsbehauptung widerspricht paginierten Rückseiten/
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Richterin Kilian: Erklärte meinen Hinweis auf die Strafbarkeit des Verkaufs ohne Erbschein als „nicht justitiabel“ und zeigte mich später an, ein klarer Einschüchterungsversuch. /Kilian deckt den Erbenraub!/
Falsche Verdächtigung durch Direktor Meier
Meiers Strafanzeige gegen mich (Az. 232 Js 1525/25) wegen meiner Äußerungen über die weiße Seite (Blatt 93) und die Frage, „was wohl da abgedeckt worden sein mag“ (https://wp.me/pIVeF-r6j), ist ein Einschüchterungsversuch. Meine Äußerungen sind durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) und Art. 17 GG (Beschwederecht) geschützt. /Meiers Anzeige unterdrückt meine Strafanzeigen/ Eine frühere Anzeige (Az. 6 Js 13666/24) wurde eingestellt.
Ein System mit „STASI-Hintergrund“
GEN GmbH überschreitet ihre Rolle als Erbenermittler, indem sie Immobilienverkäufe ohne Erbschein forciert (30.08.2023, 20.03.2024) und die Wiener Erben isoliert (WhatsApp/E-Mail 12.10.2023). Müllers Pflichtverletzungen, Scholls und Kilians Vertuschung („Wer gut schmiert – der gut fährt!“, Blatt 80) und Holtmeyers Drohungen deuten auf ein seit 1990 aktives System, das ca. 6 Mio. € jährlich durch Nachlassausbeutung einnimmt. /GEN und Amtsgericht betreiben systematischen Betrug/ Die fehlende Rückseite der Bestellungsurkunde ist „TOP SECRET“, um Beweise für den „Operativ Vorgang Erbenraub“ zu verbergen.
Mein Aufruf
Als Cousin von Bernhard Johann Lauks und STASI-Folteropfer fordere ich mit GROKs Unterstützung, die mir bei der Analyse der Beweise und der Formulierung dieses Artikels half, Gerechtigkeit für unsere Erbengemeinschaft. Ich fordere:
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Vollständige Akteneinsicht in Az. 32 VI 519/22, 33 VI 519/22 L, Az. 232 Js 1525/25, insbesondere Blatt 86, 474–475 und die Rückseite der Bestellungsurkunde.
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Ermittlungen gegen Meier, Scholl, Wyrwa, Kilian, Müller, Xenakis, Zeiseler und Holtmeyer wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Wucher (§ 291 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB).
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Öffentliche Aufklärung über die Machenschaften von GEN GmbH und dem Amtsgericht Limburg.
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Betroffene Erben: Melden Sie sich bei lauksde@gmx.net, wenn Sie von GEN betrogen wurden. Gemeinsam zerschmettern wir dieses korrupte System!
Dieser Skandal darf nicht vertuscht werden. Ich habe Strafanzeigen (Az. 3 Js 9443/25, 6 Js 13666/24, 232 Js 1525/25) und Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht. Teilen Sie diesen Artikel, um die Wahrheit ans Licht zu bringen!
Kontakt: lauksde@gmx.net
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Adam Lauks
Für die Erbengemeinschaft Lauks
Über Adam Lauks
Ich bin 74 Jahre alt und ein Opfer von STASI-Folter in der ehemaligen DDR (1982–1985). Nach 42 Jahren ohne Gerechtigkeit kämpfe ich für die Einführung eines Folterparagraphen in Deutschland. Meine Erfahrungen mit staatlichem Unrecht treiben mich an, den „Operativ Vorgang Erbenraub“ z
GENs Honorar von 33,32%Im Mai 2023 verschickte GEN GmbH (vertreten durch Dr. Dirk Zeiseler, Dr. Andreas Kamp, Nina Kulp) eine Honorarvereinbarung (Aktenzeichen NK/XE-212 943), die 28% des Nachlasswerts (228.301,25 €) plus 19% Mehrwertsteuer (43.377,24 €), insgesamt 271.678,49 € oder 33,32%, forderte. Sechs Erben (Helene Eder, Otto Lauks, Elfriede Leitgeb, Susanne Petter und zwei weitere) unterschrieben, während ich (Adam Lauks), Andrejas und Daniel Lauks ablehnten. Dieses Honorar ist wucherisch (§ 291 StGB), da es übliche Gebühren (JVEG, 20–30 €/Stunde, ca. 4.000–9.000 €) um ein Vielfaches übersteigt. GEN nutzte die Unerfahrenheit der Wiener Erben und isolierte sie durch Alexander Eder und Michaela Lauks (WhatsApp, E-Mail 12.10.2023), um ihre Zustimmung zu erzwingen. Der fehlerhafte Erbschein vom 07.10.2024 (Blatt 381, 1/15 statt 1/7-Anteile) und ein manipuliertes Nachlassverzeichnis (28.10.2024, 206.000 € statt 214.561,62 €) verstärken den Betrugsvorwurf (§ 263 StGB).
Die Beauftragung des Dr. Stefan Xenakis war ein fragwürdiger Einsatz
Am 22.10.2023 beauftragte Nachlasspfleger Uwe Müller GEN per Fax (Blatt 90–94), obwohl die Honorarvereinbarung anfechtbar war (§ 123 BGB). Blatt 93 der Akte ist leer oder fehlerhaft, was auf Manipulation oder Nachlässigkeit hinweist. Müller hätte GEN nicht beauftragen dürfen, da meine Zustimmung fehlte (§ 2038 BGB), und die Beauftragung auf ungültigen Vollmachten (2014, Blatt 313–326) basierte. Seine Schlussrechnung (Blatt 364–371, 9.063,75 € Vorschüsse, 11.203,33 €) zeigt unklare Zahlungen, z. B. für Beräumungen oder Münzen (5.000 €, Blatt 78), ohne Belege. Die rechtswidrige Auflösung der Allianz-Lebensversicherung (42.619,27 €, Blatt 20) vor dem 26.10.2022 deutet auf Unterschlagung hin (§ 266 StGB). Müllers Beauftragung sicherte GENs Zugriff, um die Immobilien an ERB GmbH zu verkaufen und das wucherische Honorar einzuziehen. Die Nötigung: Jan Holtmeyers DrohungenJan Holtmeyer, zweiter Geschäftsführer von GEN und RA, setzte mich unter Druck, um GENs Plan durchzusetzen. Am 02.04.2024 (Blatt 216) forderte er meine Mitwirkung (§ 2042 BGB) und eine ungültige Vollmacht (Blatt 217), drohte mit Klage und straf-/zivilrechtlichen Maßnahmen. Am 05.11.2024 verlangte er Zustimmung zur Teilerbauseinandersetzung (206.000 €, fehlerhafter Erbschein) bis 22.11.2024, was rechtswidrig war (§ 2038 BGB). Am 21.05.2025 (Aktenzeichen 2025/223), als RA für Helene Eder (Mandatierung 29.04.2025, anfechtbar § 123 BGB), drohte er mit einer Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG), die meinen Erbanteil (ca. 116.480 €) schädigen würde. Diese Drohungen erfüllen Nötigung (§ 240 StGB) und möglicherweise Bedrohung (§ 241 StGB). Holtmeyer unterstützte GENs Isolation der Wiener Erben, um meinen Widerstand zu brechen. Die Vertuschung: Katja Scholls RolleRechtspflegerin Katja Scholl deckte GENs Machenschaften, indem sie ungültige Vollmachten (Blatt 313–326) zunächst als gültig behandelte (ca. 17.10.2024) und meinen Antrag vom 11.07.2025 verzögerte. Die fehlende Dokumentation von Zahlungen (z. B. Allianz-Lebensversicherung) und Nachträgen zum Nachlassverzeichnis deutet auf Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) oder Amtsmissbrauch (§ 339 StGB). Scholls Absprachen (Blatt 80, „Wer gut schmiert – der gut fährt!“) schützten GENs Geschäftsmodell, das jährlich ca. 6 Mio. € durch Nachlassausbeutung einnimmt. Der Widerstand: Strafanzeigen und Ermittlungen Meine Strafanzeigen (3 Js 9443/25, 6 Js 13666/24, 232 Js 1525/25) gegen GEN, Zeiseler, Holtmeyer, Müller und Scholl setzen das System unter Druck. Neue Anzeigen wegen Wuchers (§ 291 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), und Untreue (§ 266 StGB) sind eingereicht. Ermittlungen in Limburg laufen, und die fehlerhafte Beauftragung (leeres Blatt 93) wird geprüft. Ich habe Helene Eder aufgefordert, ihre Mandatierung an Holtmeyer anzufechten, und fordere Akteneinsicht zu fehlenden Zahlungen. Die Wahrheit wird ans Licht kommen! Beweise:
- 423-seitige Akte (Blatt 20, 78–80, 90–94, 192, 216, 313–326, 364–371, 381).
- Honorarvereinbarung (02.05.2023).
- Holtmeyers Drohschreiben (02.04.2024, 05.11.2024, 21.05.2025).
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Im Rahmen eines TEILUNGSVERSTEIGERUNGSVERFAHRENS ist mit deutlich geringeren Erlösen als bei einem Verkauf auf dem freien Markt zu rechnen. Außerdem kann ein Teilungsversteigerungsverfahren mehrere Jahre dauern.
Blatt der Akte 214 – 05.11.2024



Blatt d. Akte 212 –02.04.2024

„Sie haben gegenüber den Miterben diverse Behauptungen aufgestellt…“ Woher hat er das???
- Fehlerhafter Erbschein (07.10.2024).
- Blog mit Akten: https://wp.me/pIVeF-r6j.
Aufruf: Erben, die von GEN betrogen wurden, melden sich bei lauksde@gmx.net. Gemeinsam zerschmettern wir das korrupte Pack!

















































