Abschließend möchte ich Sie auf DIE OFFENE ANFRAGE verweisen, die Ihnen als Brief am 17.8.2015 postalisch zugesandt wird zur Kenntnisnahme und evtl. weitere Verwendung bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in den drei Fällen von offensichlichen Rechtsbeugung , die wegen Weisungen von unbekannter Stelle durch den Generalbundesanwalt Range und Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin, womöglich auch durch das Landgericht Berlin begangen wurden.