Nach 25 Jahren „Aufarbeitung “ der BStU und des klaren StUG ist es bis zur Staatsanwaltschaft Berlin und auch nicht bis zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin gänzlich durchgedrungen, daß ein Mitarbeiter des MfS der Jenige ist der ein Dienstverhältnis zum MfS eingegangen war… und RA Helge Bayer war ein Dienstverhältnis eingegengen!