Nach dem Sie mich an das OVG verwiesen hatten, weil in Ihrem Hause keiner sich wagte „festzustellen“ was der letzte Absatz bedeutet:
Die vorstehende Abschrift der Urteilsvormel wird beglaubigt. Das urteil ist seit dem 27.05.1983 rechtskräftig-
Sie werden ersucht, die sich aus der obigen Urteilsformel ergebende MAßNAHME der AUSWEISUNG zu verwirklichen.