551 RH 218/15 >> OVG 11 L 37.14 Beschwerde über : VG 9 K 441.14 Verwaltungsgericht Berlin an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg : Feststellungsklage über die Nichtverwirklichung einer zeitnahen Ausweisung aus dem Verwirklichungsersuchen des Stadtgerichtes Berlin – DDR vom 7.6.1983

Rüge an das OVG OVG 11.RL 1.15 001

Nach dem Sie mich an das OVG verwiesen hatten, weil in Ihrem Hause keiner sich wagte „festzustellen“ was der letzte Absatz bedeutet:
Die vorstehende Abschrift der Urteilsvormel wird beglaubigt. Das urteil ist seit dem 27.05.1983 rechtskräftig-
Sie werden ersucht, die sich aus der obigen Urteilsformel ergebende MAßNAHME der AUSWEISUNG zu verwirklichen.

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