Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.