„Zuständigkeitshalber“ kam die Strafanzeige vom Generalbundesanwalt zu Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die leitete die Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Berlin. Obwrstaatsanwältin tut so als ob sie das Thema „Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation in der Recherche der BStU nicht begriffen hat !??
Aus dem kompletten „Behördenvorgang der BStU sieht die Oberstaatsanwältin Nielsen di Unterdrückung der Mappe 577/85 nicht !??