← 282 Js 1922/14 zuständigkeitshalber seit 19.5.14 bei der Staatsanwaltschaft Berlin !? – 143 AR 269/14 OFFENE Strafanzeige und Strafantrag gegen den Herrn Roland Jahn, vor dem Gesetz verantwortlichen Leiter als Bundesbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen dess Sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR § 272 Urkundenunterdrückung

Oberstaatsanwältin Nielsen

„Zuständigkeitshalber“ kam die Strafanzeige vom Generalbundesanwalt zu Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die leitete die Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Berlin. Obwrstaatsanwältin tut so als ob sie das Thema „Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation in der Recherche der BStU nicht begriffen hat !??

Aus dem kompletten „Behördenvorgang der BStU sieht die Oberstaatsanwältin Nielsen di Unterdrückung der Mappe 577/85 nicht !??

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