Gegen diesen Bescheid steht dem Antragsteller binnen zwei Wochen nach Zugang ( 30.3.2015) die Beschwerde schriftlich in deutscher Sprache an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Elßholzstrasse 30-33 10781 Berlin, zu. WIRD GEMACHT !
Gegen diesen Bescheid steht dem Antragsteller binnen zwei Wochen nach Zugang ( 30.3.2015) die Beschwerde schriftlich in deutscher Sprache an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Elßholzstrasse 30-33 10781 Berlin, zu. WIRD GEMACHT !