Wer bitte schön auf dieser Welf kann, darf und soll diese Unterlage der Gaucks/Jahns Behörde in Frage stellen. Was kann ein Sachbearbeiter ses LaGeSo aus dieser geheimdienstlicher Recherche nachvolziehen können im Bezug auf die Richtigkeit der Mitteilung und Ablauf der Recherche !??
Die Mitteilung der Gaucks/Jahns Behörde hat für alle anderen Behörden den Wert eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes- Möglichkeit die Ergebnisse anzuzweifeln oder zu püberprüfen gibt es nicht. Das Gesetz sieht daseinfach nicht voir- die Behörde fachlich zu kontrollieren vermag nicht mal ihr Geld-oder Brötchengeber Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt.
ICH Adam Lauks MERKUR mache es vor der deutschen und Weltöffentlichkeit.