Konnte die Genössin Büchler di Blätter 32 & 33 übersehen oder falsch verstanden haben, wenn Sie auf der Seite 2 ( Blatt 67) der Mitteilung derJahns Behörde an die LaGeSo am 20.06.2012 svchicksalentscheidend von sich gibt: „Nach sekundärquellen hat Herr Lauks in der StVE zeitweise die Nahrung verweigert3. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und 02.12.1985 nach Jugoslawien entlassen.
Jahns Behörde manipuliert mit falschen Sekundärquellen, obwohl sie genügend Primärquellen hat zum OV MERKUR !?