Hinsichtlich Ihres bevorstehenden Rehabilitierungsverfahrens darf ich Sie darauf aufnmerksam machen, dass die zusrtändigen Gerichte gehalten sind, die für die Bearbeitung von Rehabilitierungsanträgen notwendigen Akten und sonstigen Unterlagen durekt bei meiner Behörde anzufordern, bzw einzusehen.
Die Rehabilitierungsgerichte hat überhaupt nicht interessiert was nach dem Urteil geschah,