Gauck Behörde unterschlug die Beweise für schwere Körperverletzung am ungesühnten Folteropfer der STAZIS, und bremste das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 aus und gab die Richtung der Staatsanwaltschaft an, die dann folgte und ermittelte strafvereitelnd weiter, in dem Beweise unterdrückt und übersehen, bzw. nicht gewertet wurden. Man ermittelte GEGEN das Opfer !??