Aufstellung ALLER erfassten und bearbeiteten Anträgen für Akteneinsicht. Es ist auch das Ersuchen der ZERV 214 nicht erfasst und auch nicht de Akteneinsicht vom 06.05,1995 durch einen Mitarbeiter der ZERV. Wenn es eine gegeben haben sollte ist die Akteneinsicht nicht nach dem StUG abgelaufen. Es gibt keine Vermerke über die vorgelegte Aktensignaturen und keine Vermerke über die evtl. herausgegebenen Kopien.
Wenn die Frau Büchler auchg damals beim Zusammentragen von Akten an meinem Vorgang gewesen ist, lässt sich das Ergebnis aus ihrer vorheeriger Tätigkeit in der DDR ableiten.