222 UJs 662/13 Strafanzeige gegen Joachim Gauck den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbe-zogenen Unterlagen des MfS der DDR – aus der für Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierbarer der verfassungswidriger Behörde aus der Zeit unter dem Leiter Joachim Gauck

Das Ersuchen des Polizeipräsidenten io9n Berlin

Das Ersuchen wurde schlichtweg ignoriert... die Beweise wurden unterdrückt.

Der Polizeipräsident in Berlin wußte 1993 nicht mal wie die Gauck Behörde hieß !??

Das Ersuchen wurde seitens der5 Gauckbehörde grob ignoriert .. Gesetz verletzt ! Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde hatte die Strafvereitelung im Amt der Ermittlungsbehörde als Folge.

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