← 222 UJs 662/13 Strafanzeige gegen Joachim Gauck den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbe-zogenen Unterlagen des MfS der DDR – aus der für Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierbarer der verfassungswidriger Behörde aus der Zeit unter dem Leiter Joachim Gauck

Petitionsausschuss – Ablehnung 001

Es war eindeutig eine Beschwerde gegen die Strafvereitelung im Amt des Sonmderbeauftragten der Bundesregierung f.STASI-Unterlagen

Schon die Berschriftung der Petition wurde vom Petitionsausschuss manipuliert

So wird vertuscht-verharmlost, verdeckt die Täter geschützt.

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar