Generalbundesanwalt bestätigte im April 1992 dass die Verurteilung auf keiner rechtsstaatlichen Grundlage erfolgt war. Das wahre Verbrechen der verbrüderten Deutschen Justiz bestand daruin, dass BGH beschloß die juristische Aufarbeitung nach dem StGB eines nicht mehr exuistierenden Rechtsstaates abzuwickeln mit dem Wegfall von Rechtswidrigkeiten dazu!