Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte gegen das MfS/STASI zum Zweiten Mal: 272 Js 2215/11 & 1 Zs 2589/11 – Die „Ermittlungsakte“ der Berliner Justiz – alles zum Täterschutz meiner Folterknechte. Solche Männer braucht das Land !??

Ermittlungsverfahren auf Strafanzeige und Strafantrag wg. Folter 272 Js 2215 -11 035 gegen Verbindungsoffizier des MfS OSL Neifhardt in StVE Berlin Ruimmelsburg

Mangels § FOLTER und § Anstiftung zur Folter im StGB des Rechtsstaates stellte der stasi-freundliche Staatsanwalr Dietmar Reichelt dasd Verfahren nach 2 Tagen ein! und arbeitete dabei mit dem IMS "Altmann" danach einwandfrei zusammen.

Generalbundesanwalt bestätigte im April 1992 dass die Verurteilung auf keiner rechtsstaatlichen Grundlage erfolgt war. Das wahre Verbrechen der verbrüderten Deutschen Justiz bestand daruin, dass BGH beschloß die juristische Aufarbeitung nach dem StGB eines nicht mehr exuistierenden Rechtsstaates abzuwickeln mit dem Wegfall von Rechtswidrigkeiten dazu!

Strafverfolgungsverhinderung des Joachim Gauck schlug sich im 5,5 Jahre dauerndem Ermittlungsverfahren

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