Professor Dr. Jörg Arnold – erörtete die Rechtslage der Folter betreffend
Ataatsanwaltschaft Berlin musste die Strafvereitelung im Amt im Verfahren 30 Js 1792/93 decken,vertuschen.
Professor Dr. Jörg Arnold – erörtete die Rechtslage der Folter betreffend
Ataatsanwaltschaft Berlin musste die Strafvereitelung im Amt im Verfahren 30 Js 1792/93 decken,vertuschen.
Was Professor Dr. Jörg Arnold alias IMS „Altmann“ mir und auch der Staatsanwaltschaft verschwiegen hatte ist dass die DDR einen § 91a FOLTER hatte. Weil die juristische Aufarbeitung auf der Grundlage des DDR StGB abgewickelt wurde hätte man dieses auch im Falle 272 Js 2215/11 tun können ? RECHTSBEUGUNG.. von Oben!?