Website-Icon AdamLauks Blog

OFFENER BRIEF an den DEUTSCHEN BUNDESTAG und Bundestagspräsident Lammert…. ich bettle nicht – Stoppt die Verhöhnung der Gefolterten,Gequälten und Getöteten !!!

Im   A ( Anton) Kellertrakt - rechts gegenüber  von Duschräumen stand die  Zelle 068  mit der in Betonboden eingelassenen und vom ChA, OMR Oberstleutnant Dr.Erhard Jürgen Zels beschriebene Folterbank.

Im A ( Anton) Kellertrakt – rechts gegenüber von Duschräumen stand die Zelle 068 mit der in Betonboden eingelassenen und vom ChA, OMR Oberstleutnant Dr.Erhard Jürgen Zels beschriebene Folterbank.

Mein Rechtsanwalt N.Schoppmann schrieb an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz von Berlin:

 “ Dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland würde es kaum zu Ehre gereichen , wenn dessen Strafverfolgungsbehörden einem Fall wie vorliegendem  nicht gründlich anfassen würde – sei es aus Gründen der Bequemlichkeit, aus politischen Gründen oder aus Befürchtungen darüber, das ein entsprechendes Verfahren und möglicherweise eine Verurteilung vielleicht eine Vielzahl ähnlicher Verfahren nach sich ziehen würde. „

*******

Unterbleiben hingegen Aktivitäten und Ermittlungen, wird den Opfern – denen Sie sicher nicht unterstellen wollen, dass Ihre Vorwürfe Hirngespinste sind – Respekt und Genugtuung versagt.

“ In diesem Sinne bitte ich Sie höflich und ebenso dringlich im Namen meines Mandanten, die bisher in der Angelegenheit ergangenen Entscheidungen zu überdenken und zu revidieren und Ihren Beitrag zur Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels zu leisten. Es wäre traurig, wen dies nur in solchen Fällen geschehen kann, in denen es vorher massiven politischen und medialen Druck auf die entsprechenden Entscheidungsträger gegeben hat. Rchtliche Hindernisse dürften nach den oben dargestellten Argumenten jedenfalls nicht bestehen. „

Bremsen die zu viele Übernommenen aus dem B-Kader des MfS die Gerechtigkeit und den Rechtsstaat aus !??Dies  ist die Frage an Rechtsausschuss und Auschuss für Menschenrechte gleichzeitig und auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und Bundesjustizministerin und Senatsverwaltung für Justiz !

Er trat an mich heran, wollte meine Akte zu wissenschaftlichen Zwecken aufarbeiten, mich bei der Suche nach Gerechtigkeit als RA vertreten…

Professor Dr. Jörg Arnold > IME ALTMANN > B-Kader des MfS enterte MAX PLANCK INSTITUT Freiburg im Breisgau bereits 1991 !??

Vom Hilfsmonteur 1975 inm das Brain des Max-Planck-Instituts 1991

2010 trat er an mich heran als Kundschafter, nicht als Wissenschaftler…

Über GVS B Kader – Elite des MfS wussten nur wenige Eingeweihte im MfS.

Sie zerrissen auch Julchens Bild und warfen es zu Boden, das einzige was mich mit Vergangenheit und Jugoslawien noch verband…

Das Ersuchen der Staatsanwaltschaft an Gauck und seine Behörde.

Vergauckelt durch Gauck und seine Behörde ! Dieser Fall generalisiert erklärt die Schlüsselrolle von Gauck und somit seine VERDIENSTE bei der juristischen und geschichtlichen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen und der SED Diktatur die auf Täterschutz und Verharmlosung,Klitterung aus war !

Kraft ihres  Amtes schlagen Gauck und Dr.Geiger auf das Folteropfer ein, aus dem unkontrollierten außenparlamentarischen Raum Ihrer Behörde, missachten das Ersuchen, brechen das Gesetz in dem sie die Beweise nicht  an die Ermittelnde Staatsanwalt II im Original aushändigen, in dem sie die Akte Lauks auch in Kopie nicht überstellen. Strafvereitlung und aktiver Täterschutz. Erklärung des Dr. Werthebach dass man die STASAI-Verbrecheer nicht  kraft des Gesetzes  angefasst  hätte  um den sozialen Frieden zu bewahren und  aus Angst vor Hauptamtlichen die ihre Dienstwaffen noch hatten überlasse ich den Lesern zum Auslachen.  Hier erst die unterschlagenen -unterdrückten Akte seitens der Gauck Behörde.

Deckblatt zu den Beweisen für schwere Körperverletzung am 23.6.1985 in xder Absonderung von Waldheim Zelle „4“

Gauck riss die STASI-Akte an sich, schuf das Gesetz dazu mit, um Täter, Verbrecher des MfS zu schützen.

Sofortmeldung des MDI Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS vom 23.06.20.35

Unterschlagene Beweise für § 116 StGB der DDR – Schwere Körperverletzung

Der Schläger des MfS und Zellen IM R.Hunholz wurde gedeckt durch Stab der Volkspolizei und durch die Gauck Behörde

 

 

Die 13 Secunden im ZDF Bericht waren ein Teil von seinem kaum über eine Minute dauerndem Bad in der Menge. Bei Obama oder Putin sieht das besser aus..die sind anscheinend viel viel wichtiger..

Was vor 20 Jahren passiert war erfuhr ich erst im Dezember 2012 aus der  Ermittlungsakte der Generalstaatsanwaltschaft II Berlin die mir in Kopie vorliegt. Diese strafbare Handlung der Gauckbehörde bremste  eindeutig  das Ermittlungsverfahren maßgeblich aus  und  durch illegale Zuspielung zwei Akten in Kopie  wies den Ermittlern die Richtung. Als  ich mit dem Transparent am 18.3.2012 am Hintereingang des Bundestages dem neugewählten Bundespräsidenten  das Bad in der Menge  vermießte dass er fluchtartig das Bad abbrach, wußte ich nicht wie sehr Joachim Gauck  als Oberverantwortliche  der Gauckbehörde die 20 Jahre meines Lebens und vergeblicher Suche nach  Gerechtigkeit und Status eines Folteropfers herumirrte und in der Berliner Justiz überel geschlossene Türen, Ohren und Herzen vorfand, eine Ablehnung nach der anderen. Man schaute  auf mich wie auf einen Außerirdischen und Aussätzigen als ich von der Folter erzählte.

 

im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf im 2.ten Hungerstreik 20.12.84 -30.9.85

 

Und Hier ist  JUDAS LOHN für die Verräter der STASI-Folteropfer – da hat  vermutlich der ehemalige Fälscher des MfS die ganze Arbeit geleistet. Als er mir das im Anhang zuschickte  fühlte ich mich geehrt und nahm es als Orden für Tapferkeid vor dem Feind.

 

 

anlässlich des 1.Mais – mit Begleittext :
Wir kehren zurück – das Geld ist schon in Arbeit !!!

 

Die Unterdrückung und Verleumdung meiner Folter fing  schon 1986 an in einem Artikel des SPIEGELS von damaligen Chef der DDR SPIEGEL-Vertretung Herrn Schwarz, der keine Mühe scheute und  fand den Weg in den Schwarzwald und interviewte  mich, bis alle seine Bänder  voll waren- veröffentlichte er einen unautorisierten Artikel für den Er von der STASI gelobt wurde….

Versuchten ein den anderen dabei zu übertreffen… es war nicht fair ich lag in Hand und Fussfesseln

*******

Wie aus den Akten  meines Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93  eindeutig hervorgeht scheint Gauck   die Reste, die nicht vernichtete Aktenbestände vor der Überführung in das Bundesarchiv „gerettet“ zu haben, sich an der Ausarbeitung des StUG maßgeblich beteiligt zu haben, um anschließend an die Spitze der  für die Vollstreckung dieses Gesetzes gesetzt zu werden, um die Beweise  von strafrechtlicher Bedeutung auszusortieren, damit die den Ermittlöern der ZERV und Staatsanwaltschaften nicht in die Hände geraten, mit einem einzigen Ziel, die Verbrecher und Täter  vor Strafe zu schützen. Und das geschah unter dem Vorwand den sozialen Frieden zu bewahren !??

Ihnen wurde  durch kommunistische Gewaltherrschaft Unrecht zugefügt !

Zu der Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages hätten die Regimeopfer  heute folgendes zu sagen:

Wenn unsere geliebte FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda den KGB-Führungsoffizier Putin nicht bei sich haben will, dann sollte unsere lupenreine Demokratin ihn einfach wieder ausladen.
Wir dürfen uns nicht vor den Karren der Merkel-Propaganda spannen lassen.
Seid über 20 Jahren werden wir, die Opfer des DDR-Regimes, nach Strich und Faden vertröstet.
Lasst uns vor dem Bundeskanzleramt für unsere eigenen Rechte demonstrieren,
damit die Ehrenerklärung des Bundestages vom 17-06-1992 endlich mit Leben erfüllt wird.
Eine angemessene und würdevolle Ehrenpension für alle Opfer der DDR-Diktatur ist mehr als überfällig.
In zehntausenden von Entschädigungs-Verfahren gingen die Opfer leer aus.
Das Verwaltungs-Personal, die Gutachter und Richter überprüften gewissenhaft, kleinlich und meist erfolgreich alle Verweigerungsgründe.
Es ist die Fortsetzung der nicht enden wollenden Demütigungen des deutschen Staates gegenüber den Opfern der kommunistischen Verbrechen.
Viele der Opfer sind in den letzten 20 Jahren in Verbitterung verstorben.
Sie mussten mit ansehen, dass die Bundesrepublik Deutschland alles für die Integration der Täter tat.
Die Diktatur-Anhänger bekamen eine zweite Chance geschenkt.
Die zerstörten Lebensläufe der Opfer, das Unverständnis der Gesellschaft, die gesundheitlichen Folgeerscheinungen körperlicher und psychischer Gewaltanwendung, führte dazu, dass viele von uns in finanzieller Armut leben.
Wir müssen unseren Einsatz für Freiheit und Demokratie bis heute teuer bezahlen.
Das Einzigste wofür ich auf die Straße gehe, ist eine würdevolle Ehrenpension.

Dirk Lahrmann  und Adam Lauks  im Namen aller die gefoltert, gequält, getötet, denen durch die kommunistische Gewaltherrschaft und verbrecherische Umtriebe der Justiz, der STASI und der Exekutive, Unrecht  zugefügt wurde. Kommentar hierzu ist am Ende dieses Postings erwünscht und willkommen.

die Strafverfolgungsbehörden einem Fall wie dem vorliegenden nicht gründlich anfassen würden- sei es aus Gründen der Bequemlichkeit, aus politischen Gründen oder aus Befürchtungen darüber, das ein entsprechendes Verfahren und möglicherweise eine Verurteilung vielleicht eine Vielzahl ähnlicher Verfahren nach sich ziehen würde.

Durch diese Entscheidung des Sekretariats des Petitionsausschusses, dem Genössin Steinke  SED > PdS > LINKE voransteht,  bleibt die Ehrung und Verneigung vor den Opfern, den Gefolterten, Gequälten und Getöteten ein reinster Hohn.

Dadurch ist die juristische Aufarbeitung die zur Gerechtigkeit für die Opfer und Täter führen würde  ausgehebelt. Den Vorwurf der Justiz und dem Petitionsausschuss  :  Um die Gewährleistung des Täterschutzes vom Anfang an bemüht gewesen zu sein… wird man  so da stehen sehen müssen. Mit Entscheidungen  RT und Arafat grenzt die „juristische Aufarbeitung“ an Rechtsbeugung. Dass es Möglichkeiten gegeben hatte und gibt die Folter und Anstiftung von Folter zu ahnden und zu verurteilen geht aus dem Schreiben der Rechtsanwälte Schoppmann und Häusler eindeutig hervor. Das der Ausschussdienst entscheidet über die Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung der Petition über die Implementierung des § Folter in das Strafgesetzbuch der BRD und schließung dieser Gesetzeslücke im Bezug auf das Völkerrecht, macht friedliebende und ehrbare Deutsche bedänklich. Dabei geht es um Folter seitens der Staatsgewalt aber auch seitens der Täter aus dem Alltag.

weil es weder im StGB der DDR noch im StGB unseres Rechttsstaates keine § für Folter gibt.. Die unterschriebene Antifolterkonvention dient nicht dazu den Strafbestand Folter zu ahnden.

Aus dem Folgenden Schreiben der RA Schoppmann und Häusler  geht eindeutig hervor , dass den Worten der Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages in Sachen Folter in DDR Strafvollzug und U-Haften und Haftkrankenhäusern sowie Speziallstrafvollzugsabteilung Waldheim und allen Anzeigen  in der Erdassungsstelle Salzgitter hätten gründlichere Ermittlungsverfahren durchgeführt werden müssen. Statt dessen wurde Folter als Körperverletzung abgetan, devalviert und

rechtsbeugerisch mild verurteilt. Weder die Gefolterten noch besonders die Folterer erreichte die Gerechtigkeit. Die dargelegte Rechtslage ist eindeutig. Es gibt Gesetze die so aber selten zur Anwendung gekommen sind.

Am 28.6.2012 verlangte mein jetzige Rechtsanwalt umgehende Anonymisierung.
Nach dem er das bei der Verfassungsbeschwerde auch verlangte – feuerte ich ihn aus meinen Angelegenheiten wo es um Gerechtigkeit für Folteropfer und um Meine Menschenrechte geht…

Es war ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz,  Salzburger Strasse 21-25  vom 23.05.2012  – Der Berliner Justiz wurde die Rechtslage  um die Folterungen  aus der DDR-Haft  trotz JURA NOVIT CURIA

rein Wein eingeschenkt. “ Dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland würde es kaum zu Ehre gereichen , wenn dessen Strafverfolgungsbehörden einem Fall wie vorliegendem  nicht gründlich anfassen würde – sei es aus Gründen der Bequemlichkeit, aus politischen Gründen oder aus Befürchtungen darüber, das ein entsprechendes Verfahren und möglicherweise eine Verurteilung vielleicht eine Vielzahl ähnlicher Verfahren nach sich ziehen würde. „

Der ius-cogens-Grundsatz verbietet Folter in jeglicher Form.Ein Verstoß dagegen ist zu prüfen. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Hinweis darauf konfrontiert war, hat sie bislang eine Befassung unterlassen.

Die mobile Version verlassen