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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweigerte die Veröffentlichung der – Pet 4-17-07-4513-033382, lehnt dadurch die Anpassung des StGB an das Völketrrecht !???- um Täter und Folterknechte zu schützen !???

„And no one, no government agency has jurisdiction over the truth.“ [Fox Mulder, X-files series 1: Fallen Angel]

http://www.change.org/petitions/antrag-auf-aufnahme-strafrechtlicher-ermittlungen#share?utm_medium=email&utm_source=notification&utm_campaign=new_petition_recruit

http://www.avaaz.org/de/petition/SS_Folter_und_SS_Anstiftung_zur_Folter_in_das_Deutsche_StGB_ENDLICH/?fHJUjeb&pv=9

Laut neuesten Erhebungen durch ZDF sind 80% der Deutschen gegen die Folter… Trotzdem lehnt der Deutsche Bundestag ab in sein Gesetzbuch den fehlenden § Folter und § Anstiftung zur Folter zu implementieren. Falls die  dann doch vorkommen sollten – wie in der DDR – bagattelisiert sie  die Folter und bestraft sie nach § Körperverletzung oder § Schwere Körperverletzung, den Grundsatz IUS COGENS und das Völkerrecht missachtend !?? Wie viel % müssen dagegen sein damit es in das StGB  komt, bei wieviel % fängt die Demokratie in unserem Rechtsstaat an !??

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Weil die Frau Kersten Steinke (Die Linke) es abgelehnt hatte die Petition zu veröffentlichen, machen wir es, die ehrbaren Bürger von Deutschland um die Gesetzgebung unseres Rechtsstaates in Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen. Deshalb ist die Unterschrift jeden Deutschen uns kostbar…um die Demokratie nach vorne zu bringen!


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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweigerte eine Petition für die Implementierung des § Folter ff in das Nnationale StGB !??

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