„In meiner Feststellungsklage muss zuerst die Rechtsmäßigkeit, der im Verwirklichungsersuchen vom Stadtgericht Berlin (DDR) am 07.06.1983 verfügten Maßnahme der Ausweisung, festgestellt werden.“
„In meiner Feststellungsklage muss zuerst die Rechtsmäßigkeit, der im Verwirklichungsersuchen vom Stadtgericht Berlin (DDR) am 07.06.1983 verfügten Maßnahme der Ausweisung, festgestellt werden.“