Die Mitteilung der XVIII die triumphierend auf der Ebene des Ministers des MfS triumphierend herumgereicht wird beinhaltet für das Objekt MERKUR entlastende Tatsachen. Aus der Mitteilung ergibt sich dass den Schmuggel oder unerlaubten Import über die Grenze der DDR aus Westberlin der Kraftfahrer der jugoslawischen Botschaft Nikola K. und ein Mitarbeiter (Geschäftsträger) der kostarikanischen Botschaft in der DDR getätigt hatten- im Operativ Vorgang MERKUR enthalten – und nicht das Objekt MERKUR der DAFÜR rechtsbeugerisch zu 7 Jahre Freiheitsentzug zu unrecht verurteilt wurde 1983, trotz Mangels an Beweisen.