Zersetzung gemäß Richtlinie 1/76 hieß: „Lückenlose medizinische Betreuung nach Weisungen und Befehlen des MfS“ bis in den Tod.

G-Akte Bln S.137

Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, daß die von L. vorgebrachten Beschwerden über dem Medizinischen Dienst einer sachlichen Grundlagen entbehren.( Ich hatte am 1.7.83 an Generalmajor Prof.Dr. Kelch geschrieben – ich schrieb buchstäblich um mein Leben). Die bisher erfolgten medizinischen Maßnahmen waren dem objektiven Zustandsbild angepasst. Es liegt bei L. eine offenbar zwecksgerichtete Überbewertung von körperlichen und funktionellen Störungen vor.

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