In den Klauen von Dr. Bästlein und RA Th. Lerche

1. Dem Antragsteller durch mündliche Anhörung rechtliches Gehör verschaffen

2 Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht sämtliche Erkenntnismöglichkeiten zum vorliegenden Fall – insbesondere in Hinblick auf die politischen Implikationen und Maßnahmen zur Steuerung des Verfahren- ausztuschöpfen.

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