Als es an Beweisen für eine Republikflucht haperte.“Beschuldigung“ der Freundin wäre lediglich Aussage gegen Aussage rückte man drei Wochen später mit der nächsten Anschuldigung raus. Ungesetzliche Einfuhr von mindestens Quarzuhren. Von einer Verhaftung auf frischer Tat kann keine Rede sein. Die Beweise müssen erst „erarbeitet“ werden heißt es in der Richtlinie 1/76