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Generalmajor Lustik vertritt als Leiter des Strafvollzuges der DDR dem Oberstleutnant Feig seine Auffassung klar, „daß ein weiterer Verbleib des SG Lauks, Bürger der SFR Jugoslawiens, im SV der DDR nicht mehr ratsam ist.“ – NANU, warum den nicht !?? Die Hälfte der Strafe ist 21.12.1985 und ich hatte Endstrafeantrag eingerecht TE 19.5.1989!?
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