Toilette und Waschbecken – verschließbar, daß heißt der VOPO konnte den zu Umformung Weggesperrten „kurz schließen“. Der Strafgefangene mußte dann um auf Toilette gehen zu können oder Wasser trinken zu dürfen bitten und betteln. Andersrum, dadurch war man gezwungen die reingereichte „Negerpisse“ zu trinken die man zur „Ausspeisung“ bekam. Dass darin Sedative waren, konnte sich ein Ersttäter nicht denken… auch wenn, trinken muss man um nicht auszutrocknen.