Deshalb fordere ich die BStU hiermit wiederholt auf, die auf meinen Wiederholungsantrag aus dem Jahr 2010 aufgefundenen Akte mir zur letztmaligen Akteneinsicht im Original und vollständig vorzulegen, nach dem Protokoll über die Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht – siehe Seiten 262 bis 268 der Akteneinsicht nach IFG.