Gaucks persönliche Sonderrechercheure Oberst Becker und Oberstleutnant Hopfer fanden schnell und zu einem frühen Zeitpunkt die MfS Akte HA VII/8 Nr.577/85 mit brisantem und strafrechtlich noch relevantem Inhalt : Körperverletzung nach § 116 des StGB der DDR die Gauck, Geiger,Both unterdrückten dem Polizeipräsidenten in Berlin gegenüber !!?