10.09.1985 stand die Entscheidung des MfS fest: Von der Einleitung eines EV(Ermittlungsverfahrens abzusehen da eindeutig Notwehrsituation bei Verdächtigen SG Hunholz Vorlag- Unterlagen (welche ?) durch Haftstättenstaatsanwalt geprüft.
Der Gott oder sein Engel begleitete bmich auf meinem Gang in den Tod durch Hungerstreik… und sorgtedafürvdass ich auch für diese Lüge und Verleumdung auch schriftlichen Beweis habe.