Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu Erhalten.- Dazu wurde die Gauck Behörde ins Leben gerufen: Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts incl mittleren und schweren Verbrechen der STASI:
Begehr: KEINE AKTENEINSICHT ! – KEINE MITTEILUNG DER BEHÖRDE !!- die Übergabe von Originalen unerlässlivch !!!( §19 Abs.7 Satz 1 StUG)
Da hat die Gauchs Behörde drauf geschissen.