Nebst der juristischen Aufarbeitung und nebst Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des Joachim Gauck ist auch Dr. Knabe Leiter der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen an die Vorgaben aus der Politik (durch die STASI erpresstes Kabunett Kohl´s) gebunden wenn ER den 450.000 Besuchern im Jahr 2015 einen einfachen Freistundenhof des Haftkrankenhauses als TIEGERKÄFIG vergauckelnd und verdummend „verkauft“, wobei es in der STASI-U-Haft auch Arrestzellen gab mit TIGERKÄFIGEN die nicht so engmaschig geflochten wurden.
Adam Lauks
Zossener Str 66
12629 Berlin
Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident Professor Dr. Norbert Lammert
Platz der Republik 1
In meinem DEM BÖSEN erklärten Krieg, folgte ich unwissend dem MLK als ich denen die WAHRHEIT über Deutschland und die DDR niederschrieb am 18.5.1984: AN DIE MÖRDER
OFFENER BRIEF AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG und BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN LAMMERT – Berlin 12.11.2013
Joachim Gauck in Halle vor 20 Jahren: ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten.
Sehr geehrter Her Bundestagspresident,
Hochverehrter Professor Dr. Lammert,
nach meiner OFFENEN DANKSAGUNG an Sie, vom 18.5.2013, für Ihre Verwendung und Ihre Reaktionen auf meine vorgetragene Anliegen ist einiges in Bewegung geraten, und einiges ist auch in falsche Richtung aus meiner Sicht und Sicht der Opfer der STAZIS und des SED Regimes gelaufen.
Nach dem Sie, den von mir an Sie zugesandten Konvolut mit den kompletten Akten des vereitelten und ausgebremsten Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 erhalten hatten, mit der Bitte das darin enthaltene Ermittlungsverfahren auf seine Rechtsstaatlichkeit überprüfen zu lassen, haben Sie wohlwollend und Zuständigkeitshalber die Sache an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschickt, mit einem Begleitschreiben, dass als Folge eine Prüfung hätte nach sich ziehen müssen. Als dann Ende April das Schrei-ben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages bei mir ankam, war ich über die Mitteilung dass die Akte von Ihnen zugeleitet wurde erfreut und gleichzeitig wieder enttäuscht, als ich sah dass der Petitionsausschuss der Angelegenheit als 222 UJs 662/13 : Die Strafvereitelung im Am des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der DDR in dem oben erwähnten Verfahren im Jahre 1994, unter dem Aktenzeichen einer vor-angegangenen und erledigten Petition mit dem Titel Straftaten gegen das Leben bearbeitet wurde!? Tief verletzte mich auch die Mitteilung des Sachbearbeiters Wolfgang Dierig, der mich auf das Schreiben vom 3.Juli 2013 verwies, in dem er mich belehrte dass die Beschwerde über die Berliner Justiz Sache der Länder sei, und ich mich ergo an das Petitions-ausschuss des Abgeordnetenhauses zu wenden hatte!?
Oberamtsrat Wolfgang Dieri hat die ihm zugesandte Akte nicht mal durchgesehenn; ich kannmir nicht vorstellen dass er das Ersuchen des Polizeipräsidente in berlin vom 20.12.1993 an den Sonderbeauftragten Jo-achim Gauck übersehen hatte, so wie die falsche Mitteilung der BStU vom 5.7.1994 was eindeutig e Arbeit einer Bundesbehörde betrifft !?
Hier die zwei Akte in Kopie:
Die falsche Mitteilug der Gauck Behörde ist Werk dieser zwei größten Lügner der Wende und das sie DIE WAHRHEIT über den Operatoiv Vorgag „Merkur“ und an mir verübten Verbrechen und Übergriffe der IMS Ärzte und STASI-Schergen kannten, sid sie menschenfeindliche Verbrecher die beide in die Lehre der STASI gegangen sind.
Ich hatte mich telephonisch bei der Frau Liebig gemeldet und wies Sie darauf, hin dass man im Petitionsausschuss die Akte 76 Js 1792/93 nicht angerührt geschweige den durchgesehen hätte, sonst hätte man das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS/AfNS der ehemaligen DDR , das an seiner Deutlichkeit nicht den geringsten Zweifel ließ: Keine Akteneinsicht und keine Mitteilung der Gauck Behörde wären erwünscht, sondern und ausschließlich Augenscheinsobjekte – Akte Lauks im Original, weil ein Verdacht auf schwere Körperverletzung vorlag. Am 5.7.1994 nötigte die Gauck Behörde den Polizeipräsidenten regelrecht mit einer mit Lügen behafteten Mitteilung, es würden sich in der Gauck Behörde keine Akte über eine Körperveröletzung befinden oder solche die auf eine solche hindeuten würden. Dies habe ich so der Frau Liebig mitgeteilt die etwa einen Monat zuvor mir die Akte zurückschicken wollte.
Beim wiederholten Anruf teilte mir Frau Liebig mit, dass die Sache in einem anderen Dezernat gelandet wäre und die neue Petition mit neuem Aktenzeichen mir in Kürze zugesandt würde. Deshalb war ich angenehm und unangenehm überrascht als wieder Post aus dem Petitionsausschuss kam :
Aus dem Schreiben vernahm ich dass die Beschwerde über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der ehemaligen DDR immer noch das Aktenzeichen einen alten und erledigten Petition trug. Gleichzeitig war ich froh dass Herr Dierig, im wessen Auftrag auch immer, eine Prüfung eingeleitet hatte. Den schließlich stand meine Beschuldigung dass der Sonderbeauftragter der Bundesregierung nicht nur im Fall Adam Lauks – im obigen Verfahren ersichtlich – sondern bei allen mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS die strafrechtlich relevanten Augenscheinobjekte die zu einer empfindlichen Verurteilung geführt hätten einfach nicht herausgegeben hatte, schlicht und einfach strafvereitelnd unterdrückt oder womöglich verschwinden ließ. Die Mitteilung dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird nahm ich selbstverständlich in Kauf. Ich hatte mich achon mit einer Wartezeit über Monate oder Jahre eingerichtet.
Inzwischen ging beim Petitionsausschuss des Bundestages auch ein Schreiben aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ein, dass vorher gesichtet wurde. Das heißt Ausschuss für Menschenrechte hat das Problem auf das sich die Beschwerde bezieht sehr wohl erkannt und zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Es ist nicht ersichtlich ob dieses Schreiben, oder womöglich ein Anruf aus dem Rechtsausschuss und dem Gemischten Ausschuss Bundesrat/Bundestag für Folge hatte, die zwischenzeitlich eingeleitete Prüfung doch nicht so lang und so gründlich werden zu lassen, die die wahren Verdienste des Joachim Gauck und die wahren Aufgaben seiner außenparlamentarischen Behörde zu Tage fördern könnten !?
Galileo Galilei sagte:
In Sachen Vergangenheitsbewältigung – in diesem Falle geht es um die mittlere und schwere Verbrechen der STAZIS in 40 Jahren der DDR nicht – sondern um die Beschwerde über die Art der Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der erwähnten Verbrechen, um die nachweisliche Gesetzesverletzung durch den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der ehemaligen DDR bei der Bearbeitung des Ersuchens des Polizeipräsidenten in Berlin am 5.07.1994.
Herr Dierig bekam offensichtlich von irgendwo gewaltigen Druck die Sache aus der Welt zu schaffen und statt den Schriftverkehr aus der Ermittlungsakte zu ziehen, und praktisch 1 + 1 zusammenzuziehen, wendet er sich an BKM um die Hilfe bei der Prüfung !?? Und auf einmal ist BKM bereit zwei DIN A4 Seiten voll zuschreiben !? Das Zweitwichtigste für die Opfer, für mich und für die Öffentlichkeit finden wir, nach dem Gutachten aus Mai 2007 Schröder/Klein/Alisch, im vorletzten Absatz die damals aufgestllte These volends bestätigt, diesmal vom Geldgeber der Gauck/Birthler/Jahn Behörden dass es sich um eine außenparlamentarische Behörde handle, die praktisch keinerlei Kontrolle unterliegt.
Zitat: Inhaltlich ist der Stellungnahme der BStU nichts hinzuzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt.
So gesehen ist das zweiseitige Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung schlichtweg eine Schutzbehauptung, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten kann oder könnte.
Das Wichtigste und noch fehlende Beweis für die Strafvereitelung im Amt findet sich im vierten Absatz der Anlage von Günter Winands – wofür mein aufrichtigster Dank , Zitat:
„Von seinem Recht auf Zugang zu den vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Informationen hat Herr Lauks erstmals mit seinem Antrag auf Akteneinsicht vom 29.01.1992 Gebrauch gemacht. Am 17.03.1994 und am 19.04.1994 erhielt er die Möglichkeit seine Unterlagen einzusehen.“ -DAS ist der Beweis dass die Anlage 29 : MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Denn als ich den Bundespräsidenten mit dem Aktenkonvolut beehrte, damit er einsieht was er mit nichtherausgabe der Beweise für die schwere Körperverletzung in meinem Leben verursacht hatte und mein SWchreiben ohne Antwort blieb. http://adamlauks.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/ erstattete ich gegen die Gauck Behörde eine Strafanzeige wegen § 528a -Strafvereitelung im Amt. Das Ermittlungsverfahren wurde GEGEN UNBEKANNT angeblich geführt und WEGEN VERJÄHRUNG eingestellt. Damit Herr Günter Winands vom BKM und Herr Dierig, wenigstens NACH der abgeschloissenen Prüfung begreifen worum es in meiner Beschwerde ging – hier die Strafanzeige: http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/
Für Aussenstehende und sehr interessierte Leser meiner Beiträge hier nochmals der Schriftverkehr zwischen dem Ermittlungsorgan: Der Polizeipräsident im Berlin- Zentrale Ermittlung Regierungs-und Vereinigungskriminalitet ZERV 214 und dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes. Das die ZERV 214 1993 noch nicht wusste wie ihr Ansprechspartner bzw Hauptquelle von Beweisen heißt, spricht für fachliche Kompetenz der ZERV 214 die aus Überhangskräften aus dem Bundesgebiet mit Buschzulage ausgestattet, zusammengetrommelt wurde, um in Berlin 40 Jahre des SED Unrechts und STAZI-Verbrechen juriostiosch aufarbeiten zu helfen. Ich bitte um Verständnis für den Sarkasmus… die TOP- Ermittler vom Schlage Schaikas haben nur ihre Arbeit getan, ihre Weisungen befolgt.
ein kleiner Hinweis oder Lesehilfe für Herren Winands und Dierig: auf der seite zwei des Ersuchens sind alle § genau angeführt die der Sonderbeauftragter der Bundesregierung mit der Nichtherausgabe der Akte im Orihginal verletzt hat und sich damit strafbar gemacht.
*******
Damit war die „Bearbeitung“ des Ersuchens des Polizeipräsidenten auf Ignoranz grenzende Art und Weise erfolgt und erledigt. Es fällt regelrecht auf dass sich weder Polizeipräsident in Berlin noch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht gewagt hatten nachzufragen, warum man ihnen eine von vorn hereinm und deutlich ausgeschlagene Mitteilung der Behörde aufgezwungen hatte und warum man darin benannten Akte, wie im Ersuchen verlangt nicht im Original überstellt hatte. Das und nicht nur das stellt unter Beweis dass der Sonderbeauftragte sich im Umgang mit den auch und vor allem strafrechtlich relevanten Akten wie der Allmächtige benahm, und ER entscheiden durfte was die Ermittler zu sehen bekommen dürfen und was nicht. Damit hat er wissentlich das selbst mit entworfene StUG nach Belieben verletzt. Dabei wurde die Behörde ursprünglich angedacht für die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und der Verbrechen der STAZIS.
Anlage:
Für die Herren Winands und Dierig auch die Kopien der Beweise für schwere Körperverletzung im Waldheim vom 23.6.1985 die ich zum Zeitpunkt der Abgabe der besagten Falschmitteilung der Gauck Behörde längst in meinem Besitz befanden.
*******
”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).”
*******
*******
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident !
Aus dem Dargelegten über die Vergangenheitsbewältigung des Petitionsausschusses und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und vor allem über die Art der Bearbeitung der Beschwerden über die Aufarbeitung der Gauck Behörde und ihre Rolle bei der juristischen Aufarbeitung der jüngsten Deutschen Geschichte, iost ersichtlich dass man noch nicht so weit ist die wahre Aufarbeitung einzuleiten. Es entstehen berechtigte Zweifel dass die Vernichtung der Beweise und ihre Manipulation noch im Gange sind.
Aus ihrem Amt bekam ich in der ersten Antwort die bemerkenswerte Mitteilung, dass die Verbrechen der STASIS mit den Verbrechen der NAZIS gleichzusetzen wären und man sie so behandeln müsste. Vor paar Tagen hatte ich im Fernsehen ein Bericht gesehen , wo man gezeigt hatte, dass man jetzt noch an die Akten ehemaliger KZ Insaßen noch kommen konnte. Als wertvollste Zeugniss der Schicksale der Häftlinge wurden die Gefangenenpersonalakte des ehem Strafvollzugs Berlin Eummelsburg 2006 geschreddert bis auf per Zufall ausgezupfte 150 Akte die unaufgearbeitet im Landesarchiv liegen. Meine ist 151.ste blieb unvernichtet dank der Tatsache dass die Staatsanwaltschaft II die 1997 nach Leipzig zutrückgeschickt hatte, wo die als nicht existent erklärt wurde.
Ich weiß nicht über welche Befugnisse Sie als Bundestagspräsident über die Ausschüsse verfügen. In diesem Falle ist einberufung eines Untersuchungsausschusses ersichtlich, und der Gerechtigkeitswegen zwingend.
Ich habe wahrgenommen, das dunkle Kräfte des Bösen in diesem Lande sich auch an Ihre Ehre und Würde wagten und versuchten Sie zu fällen. Ich vermute die Altlasten dahinter, die mich in meiner Armut und Not noch heute vor´s Gericht zerren: http://adamlauks.com/2013/01/08/seit-40-jahren-im-visir-der-stasi-der-letzte-anschlag-am-5-1-2013-paranoja-ja-eines-ungesuhnten-folteropfers-des-mfs/
Ich wollte in letzten 21 Jahren meine Ehre und Würde wieder haben und endlich den Status eines Folteropfer der STAZIS zu erlangen… Präsidenmt Gauck sprach in Leipzig von Folter und Mißhandlungen… ein Folteropfer oder verurteilten Folterknecht haben wir bis heute nicht, was erstrangig sein VERDIENST war. Ich befürchte dass das auch der größte VERDIENST war der ausgereicht hatte ihn dem Deutschen Volke als obersten Repräsentanten vorzusetzen.
Es ist armselig wenn Roland Jahn auf seinen RTeisen durch die Länder die unter Dikatatur litten, die Art der Aufarbeitung seiner Behörde lobpreisen und als beispielhaft vorschlagen.
Ich habe zu Ihnen persönlich uneingeschränktes Vertrauen und wünsche Ihnen noch viel Gesundheit und Schaffenskraft für Ihr Amt das Sie so großartig ausüben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STAZIS – ohne Status
*******