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Gott segne den Deutschen Bundestagspräsidenten( und mache IHN zum 12. Bundespräsidenten!) Professor Dr. Norbert Lammert !- Gott schütze Deutschland vor dem Bösen aus dem ehemaligen Osten !!!

 

Sie Erinnerungen an Adam!s Bettund Folter in Berlin Rummelsburg 1.-21.3.1984 wurden lebendig

In der Schlichtzelle des Zuchthauses Luckau fand ich dieses Schlichtbett

In der DDR liefen die FOLTERUNGEN,MISSHANDLUNGEN,GEWALTANWENDUNG,ENTWÜRDIGUNG und ZERSETZUNG in solchen TIGERKÄFIGEN die in allen Zuchthäusen der DDR in dunklen Kellern in Arrestzellen eingebaut wurden.  DA in Einzelunterbringung war der Strafgefangene seinen Folterknechten und Schlägern ausgeliefert.

Nebst der juristischen Aufarbeitung und nebst Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des Joachim Gauck ist auch  Dr. Knabe  Leiter der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen an die Vorgaben aus der Politik (durch die STASI erpresstes Kabunett Kohl´s) gebunden wenn ER den 450.000 Besuchern im Jahr 2015 einen einfachen Freistundenhof des Haftkrankenhauses als TIEGERKÄFIG  vergauckelnd und verdummend „verkauft“, wobei es in der STASI-U-Haft auch Arrestzellen gab mit TIGERKÄFIGEN die nicht so engmaschig geflochten wurden.

Wir brauchen JEDE Unterschrift um Würde des Menschen in Deutschland auch gesetzlich zu schützen im StGB !? Jede Unterschrift zählt ! Um die Würde des Menschen gesetzlich zu schützen MUSS § FOLTER in das nationale StGB des „Rechtsstaates“ aufgenommen werden, wodurch das Völkerrecht erst in Gänze auch in Deutschland Gültigkeit hätte. Folter im Amt wäre dadurch strafbar ab 10 Jahre aufwärts und wäre UNVERJÄHRBAR ! Vielleicht würden die Folterknechte sich DANN Gedanken machen und auch ihre Anstifter !?
EUER ALLER
Unterschrift wird hierfür gebraucht !??http://www.change.org/petitions/deutscher-bundestag-rechtsausschuss-implementierung-oder-aufnahme-des-folter-im-amt-und-anstiftung-zur-folter-im-amt-in-das-nationale-strafgesetzbuch-von-deutschland?share_id=BASFsSAXLl&utm_campaign=share_button_action_box&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition
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DEUTSCHER BUNDESTAG – RECHTSAUSSCHUSS: Implementierung oder Aufnahme des § Folter /im Amt/ und §…
http://www.change.org
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –

Adam Lauks
Zossener Str 66
12629 Berlin

Deutscher Bundestag
Bundestagspräsident Professor Dr. Norbert Lammert
Platz der Republik 1

In meinem DEM BÖSEN erklärten Krieg, folgte ich unwissend dem MLK als ich denen die WAHRHEIT über Deutschland und die DDR niederschrieb am 18.5.1984: AN DIE MÖRDER

AN DIE MÖRDER schrienb ich und lehnte mich an DAS BÖSE GEWISSEN von Kurt Tucholsky an – dafür sollte es Nachschlag setzen! STASI knickte ei…

OFFENER BRIEF AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG und  BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN LAMMERT – Berlin 12.11.2013

Joachim Gauck in Halle vor 20 Jahren: ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten.

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer: Zitat  vom Galileo Galilei

Sehr geehrter Her Bundestagspresident,

Hochverehrter Professor Dr. Lammert,

nach meiner OFFENEN DANKSAGUNG an Sie,  vom 18.5.2013,  für Ihre Verwendung  und Ihre Reaktionen  auf meine vorgetragene Anliegen ist einiges in Bewegung geraten, und einiges ist auch  in falsche Richtung aus meiner Sicht und Sicht der Opfer der STAZIS und des SED Regimes gelaufen.

Nach dem Sie, den von mir an Sie zugesandten Konvolut mit den kompletten Akten des  vereitelten und ausgebremsten Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93  erhalten hatten, mit der Bitte  das darin enthaltene Ermittlungsverfahren auf seine Rechtsstaatlichkeit überprüfen zu lassen, haben Sie wohlwollend und Zuständigkeitshalber die Sache an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages  geschickt, mit  einem Begleitschreiben, dass als Folge eine Prüfung  hätte nach sich ziehen müssen. Als dann Ende April  das Schrei-ben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages  bei mir ankam, war ich über die Mitteilung dass die Akte von Ihnen zugeleitet wurde erfreut und gleichzeitig wieder  enttäuscht, als ich sah dass der Petitionsausschuss der Angelegenheit  als 222 UJs 662/13  : Die Strafvereitelung im Am des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der DDR in dem oben erwähnten Verfahren im Jahre 1994, unter dem Aktenzeichen einer vor-angegangenen und erledigten Petition mit dem Titel Straftaten gegen das Leben  bearbeitet wurde!? Tief verletzte mich  auch die Mitteilung des Sachbearbeiters Wolfgang Dierig,  der  mich auf das Schreiben vom 3.Juli 2013 verwies, in dem er mich  belehrte dass die Beschwerde über die Berliner Justiz Sache der Länder sei, und ich mich ergo  an das Petitions-ausschuss des Abgeordnetenhauses zu wenden hatte!?

Oberamtsrat Wolfgang Dieri hat  die ihm zugesandte Akte nicht mal durchgesehenn; ich kannmir nicht vorstellen dass er  das Ersuchen des Polizeipräsidente in berlin vom 20.12.1993 an den Sonderbeauftragten Jo-achim Gauck übersehen hatte, so wie die falsche Mitteilung der BStU vom 5.7.1994 was eindeutig  e Arbeit einer Bundesbehörde betrifft !?

Hier die zwei Akte in Kopie:

„Herr Adam Lauks gibt in seiner Petition u.a. an, dass es im Zusammenhanmg mit dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 zu einer falschen Mitteilung der Behörde des Bundesbeauftragten gekommen sei. Herr Lauks wirft dem ehemaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensten ( Joachim Gauck-A.L. ) Strafvereitelung im Amt vor.

 

„Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu erhalten.“ „Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original.“

 

 

Die falsche Mitteilug der Gauck Behörde ist Werk dieser zwei größten Lügner der Wende und  das sie DIE WAHRHEIT über den Operatoiv Vorgag „Merkur“ und an mir verübten Verbrechen und Übergriffe der IMS Ärzte und STASI-Schergen kannten, sid sie menschenfeindliche Verbrecher die beide in die Lehre der STASI gegangen sind.

Nach 7 Monaten der intensieven Recherche stand das „Ergebnis“ fest: „Anhand der hierüber L. vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und AU 3455/83) lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.“

 

 

 

 

Antwort auf den OFFENEN BRIEF AN DEN BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN

Ich hatte mich telephonisch bei der Frau Liebig gemeldet und  wies Sie  darauf, hin dass  man im Petitionsausschuss  die Akte  76 Js 1792/93  nicht angerührt geschweige den durchgesehen hätte, sonst hätte man  das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin  vom 20.12.1993 an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS/AfNS  der ehemaligen DDR , das an seiner Deutlichkeit nicht den geringsten Zweifel ließ: Keine Akteneinsicht und keine Mitteilung der Gauck Behörde wären erwünscht,  sondern und ausschließlich Augenscheinsobjekte – Akte Lauks im Original, weil  ein Verdacht auf schwere Körperverletzung vorlag. Am 5.7.1994  nötigte die Gauck Behörde  den Polizeipräsidenten regelrecht mit einer  mit Lügen behafteten Mitteilung, es würden sich in der Gauck Behörde keine Akte über eine Körperveröletzung befinden oder solche die auf eine  solche  hindeuten würden. Dies habe ich so  der Frau Liebig mitgeteilt die  etwa einen Monat zuvor mir die Akte zurückschicken wollte.

Beim wiederholten Anruf teilte mir Frau Liebig mit, dass  die Sache  in einem anderen Dezernat  gelandet wäre und die neue Petition mit neuem Aktenzeichen mir in Kürze zugesandt würde. Deshalb war ich angenehm und unangenehm überrascht als  wieder  Post aus dem Petitionsausschuss kam :

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach die Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

Aus dem Schreiben vernahm ich  dass die  Beschwerde  über die  Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der ehemaligen DDR immer noch  das Aktenzeichen einen alten und erledigten Petition trug. Gleichzeitig war ich froh dass Herr Dierig, im wessen Auftrag auch immer, eine Prüfung eingeleitet hatte. Den schließlich stand meine Beschuldigung dass der Sonderbeauftragter der Bundesregierung nicht nur im Fall Adam Lauks – im obigen Verfahren ersichtlich – sondern bei allen mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS die strafrechtlich relevanten Augenscheinobjekte die zu einer empfindlichen Verurteilung geführt hätten einfach nicht herausgegeben hatte, schlicht und einfach strafvereitelnd unterdrückt  oder womöglich verschwinden ließ. Die Mitteilung dass die Prüfung  einige Zeit in Anspruch nehmen wird  nahm ich selbstverständlich in Kauf. Ich hatte mich achon mit einer Wartezeit über Monate oder Jahre eingerichtet.

Inzwischen ging beim Petitionsausschuss des Bundestages  auch ein Schreiben aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ein, dass vorher gesichtet wurde. Das heißt Ausschuss für Menschenrechte hat das Problem auf das sich die Beschwerde bezieht sehr wohl erkannt und zuständigkeitshalber  weitergeleitet.

Es ist nicht ersichtlich ob dieses Schreiben, oder womöglich ein Anruf aus dem Rechtsausschuss und dem Gemischten Ausschuss Bundesrat/Bundestag  für Folge hatte, die zwischenzeitlich eingeleitete Prüfung doch nicht so lang und so gründlich werden zu lassen, die die wahren Verdienste  des Joachim Gauck und  die wahren  Aufgaben seiner außenparlamentarischen  Behörde  zu Tage fördern könnten !?

Nach der Wahl hat sich nicht geändert im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages !?

Galileo Galilei sagte:

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

In  Sachen Vergangenheitsbewältigung – in diesem Falle  geht es um die mittlere und schwere Verbrechen der STAZIS in 40 Jahren der DDR nicht – sondern um die Beschwerde über die Art der  Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der  erwähnten Verbrechen, um die nachweisliche Gesetzesverletzung durch den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der ehemaligen DDR bei der Bearbeitung des  Ersuchens des Polizeipräsidenten in Berlin am 5.07.1994.

Herr Dierig  bekam offensichtlich von irgendwo gewaltigen Druck die Sache  aus der Welt zu schaffen und statt  den Schriftverkehr aus der  Ermittlungsakte zu ziehen, und praktisch 1 + 1  zusammenzuziehen,  wendet er sich an  BKM um die Hilfe bei der Prüfung !?? Und auf einmal ist BKM bereit zwei DIN A4 Seiten voll zuschreiben !? Das Zweitwichtigste für die Opfer, für mich  und für die Öffentlichkeit finden wir, nach dem Gutachten aus  Mai 2007 Schröder/Klein/Alisch,  im vorletzten Absatz  die damals aufgestllte These volends  bestätigt, diesmal vom Geldgeber der Gauck/Birthler/Jahn Behörden dass es sich um eine außenparlamentarische Behörde handle, die  praktisch keinerlei Kontrolle unterliegt.

Zitat:  Inhaltlich ist der Stellungnahme der BStU nichts hinzuzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der  Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt.

So gesehen ist  das zweiseitige Schreiben des Beauftragten  der Bundesregierung schlichtweg eine  Schutzbehauptung, die einer  gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten kann oder könnte.

Das Wichtigste  und noch fehlende Beweis für die Strafvereitelung im Amt findet sich im vierten Absatz der Anlage von Günter Winands – wofür mein aufrichtigster Dank , Zitat:

„Von seinem Recht auf Zugang zu den vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Informationen hat Herr Lauks erstmals mit seinem  Antrag auf Akteneinsicht vom 29.01.1992 Gebrauch gemacht. Am 17.03.1994 und am 19.04.1994 erhielt er die Möglichkeit seine Unterlagen  einzusehen.“  -DAS ist der Beweis dass  die Anlage 29 : MfS HA VII/8 ZMA  Nr.577/85 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.

Denn als ich den Bundespräsidenten  mit dem Aktenkonvolut beehrte, damit er  einsieht  was er mit  nichtherausgabe der Beweise für die schwere Körperverletzung  in meinem Leben verursacht hatte und mein SWchreiben ohne Antwort blieb. http://adamlauks.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/ erstattete ich  gegen die  Gauck Behörde  eine Strafanzeige wegen § 528a -Strafvereitelung im Amt. Das Ermittlungsverfahren wurde  GEGEN UNBEKANNT angeblich geführt und  WEGEN VERJÄHRUNG eingestellt. Damit  Herr Günter Winands vom BKM und Herr Dierig, wenigstens  NACH der abgeschloissenen Prüfung begreifen worum es in meiner Beschwerde ging – hier die Strafanzeige: http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/

Für Aussenstehende und sehr interessierte Leser meiner Beiträge  hier  nochmals  der Schriftverkehr  zwischen dem Ermittlungsorgan: Der Polizeipräsident im Berlin- Zentrale Ermittlung Regierungs-und Vereinigungskriminalitet ZERV 214 und dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes. Das die ZERV 214  1993 noch nicht wusste wie ihr Ansprechspartner bzw Hauptquelle von Beweisen heißt, spricht für fachliche Kompetenz der ZERV 214 die aus Überhangskräften aus dem Bundesgebiet  mit Buschzulage ausgestattet, zusammengetrommelt wurde, um in Berlin 40 Jahre des SED Unrechts und STAZI-Verbrechen juriostiosch aufarbeiten zu helfen. Ich bitte um Verständnis für den Sarkasmus… die TOP- Ermittler vom Schlage Schaikas haben nur ihre Arbeit getan, ihre Weisungen befolgt.

An den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenjbezogenen STASI-Unterlagen…

ein kleiner Hinweis oder Lesehilfe  für Herren Winands und Dierig:  auf der seite zwei des Ersuchens sind alle § genau angeführt die der Sonderbeauftragter der Bundesregierung  mit der Nichtherausgabe der Akte im Orihginal verletzt hat und sich damit strafbar gemacht.

Der Polizeipräsident in Berlin wußte 1993 nicht mal wie die Gauck Behörde hieß !??

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Nach der Tagebuchnummer kam dieses Schreiben der Gauckbehörde. Eine Akteneinsicht oder eine Mitteilung der Gauck Behörde lehnte die Ermittlungsbehörde in ihrem Ersuchen kategorisch ab !

Damit   war die „Bearbeitung“ des Ersuchens des Polizeipräsidenten auf Ignoranz grenzende  Art  und Weise  erfolgt und erledigt. Es fällt regelrecht auf dass sich  weder Polizeipräsident in Berlin noch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht gewagt hatten  nachzufragen, warum man ihnen eine  von vorn hereinm und deutlich ausgeschlagene Mitteilung der Behörde  aufgezwungen hatte und warum man darin benannten Akte, wie im Ersuchen  verlangt nicht im Original überstellt hatte. Das  und nicht nur das stellt unter Beweis dass der Sonderbeauftragte  sich im Umgang mit den  auch  und vor allem strafrechtlich relevanten Akten wie der Allmächtige  benahm, und ER entscheiden durfte was die Ermittler zu sehen bekommen dürfen und was nicht. Damit hat er wissentlich  das selbst mit entworfene StUG nach Belieben  verletzt. Dabei wurde die  Behörde ursprünglich angedacht  für  die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und der Verbrechen der STAZIS.

Anlage:

Schon die Berschriftung der Petition wurde vom Petitionsausschuss manipuliert

Wie viel Falschheit und Verlogenheit gehört dazu ein solches Schreiben zu verfassen !??

Für die Herren  Winands und Dierig  auch die Kopien der Beweise für schwere Körperverletzung im Waldheim vom 23.6.1985 die ich  zum Zeitpunkt der Abgabe der  besagten Falschmitteilung der Gauck Behörde längst in meinem Besitz befanden.

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Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).”

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Mappe mit unterschlagenen Beweisen

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Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident !

Aus dem Dargelegten über die Vergangenheitsbewältigung  des Petitionsausschusses und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien  und vor allem über die Art der Bearbeitung der Beschwerden über die Aufarbeitung der Gauck Behörde und ihre Rolle  bei der juristischen Aufarbeitung der jüngsten Deutschen Geschichte, iost ersichtlich dass man noch nicht so weit ist die wahre Aufarbeitung einzuleiten. Es entstehen berechtigte Zweifel dass die Vernichtung der Beweise und ihre Manipulation noch im Gange sind.

Aus ihrem Amt bekam ich in der ersten Antwort die bemerkenswerte Mitteilung, dass die Verbrechen der STASIS mit den Verbrechen der NAZIS gleichzusetzen wären und man sie so behandeln müsste. Vor paar Tagen hatte ich  im Fernsehen ein Bericht gesehen     , wo man gezeigt hatte, dass man  jetzt noch an die Akten ehemaliger KZ Insaßen noch kommen konnte. Als wertvollste Zeugniss der Schicksale der Häftlinge wurden die Gefangenenpersonalakte  des ehem Strafvollzugs Berlin Eummelsburg  2006  geschreddert bis auf  per Zufall ausgezupfte 150 Akte die unaufgearbeitet im Landesarchiv liegen. Meine ist 151.ste blieb unvernichtet dank der Tatsache dass  die Staatsanwaltschaft II die 1997  nach Leipzig zutrückgeschickt hatte, wo die als nicht existent erklärt wurde.

Ich weiß nicht über  welche  Befugnisse Sie als Bundestagspräsident über die Ausschüsse  verfügen. In diesem Falle ist einberufung eines Untersuchungsausschusses  ersichtlich, und der Gerechtigkeitswegen zwingend.

Ich  habe wahrgenommen, das dunkle Kräfte des Bösen in diesem Lande  sich auch an Ihre  Ehre und Würde   wagten und versuchten  Sie zu fällen. Ich vermute die Altlasten  dahinter, die mich  in meiner Armut und Not noch heute vor´s Gericht zerren: http://adamlauks.com/2013/01/08/seit-40-jahren-im-visir-der-stasi-der-letzte-anschlag-am-5-1-2013-paranoja-ja-eines-ungesuhnten-folteropfers-des-mfs/

Ich wollte  in letzten 21 Jahren meine Ehre und Würde wieder haben und endlich den Status eines Folteropfer der STAZIS zu erlangen… Präsidenmt Gauck  sprach in Leipzig von Folter und Mißhandlungen… ein Folteropfer oder verurteilten Folterknecht haben wir bis heute nicht, was erstrangig  sein VERDIENST war. Ich befürchte dass das auch der größte VERDIENST  war der ausgereicht hatte  ihn dem Deutschen Volke  als obersten Repräsentanten  vorzusetzen.

Es ist armselig wenn Roland Jahn  auf seinen RTeisen durch die Länder die unter Dikatatur litten, die Art der Aufarbeitung seiner Behörde lobpreisen und als beispielhaft vorschlagen.

Ich habe  zu Ihnen persönlich uneingeschränktes Vertrauen und wünsche Ihnen noch viel Gesundheit und Schaffenskraft für Ihr Amt das Sie so großartig ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Adam Lauks

ungesühntes Folteropfer der STAZIS – ohne Status

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Original Message —–
From: Stueber Sabine Mitarbeiter 01 Kai Lange
To: lauksde@yahoo.de
Sent: Monday, February 25, 2013 12:36 PM
Subject: http://adamlauks.com/2012/01/15/deutscher-bundestag-petitionsausschuss-pet-4-17-07-4513-031242-folter-in-der-ddr-an-adam-lauks-19841985-ist-nun-amtlich-auch-im-bundestag/
Sehr geehrter Herr Lauks, vielen Dank für Ihre E-Mail. Als Mitglied des Petitionsausschusses weise ich Sie darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, sich mit Ihrem Anliegen förmlich an den Petitionsausschuss zu wenden. Hierzu müssen Sie eine konkrete Forderung formulieren, mit der sich dann der Petitionsausschuss befassen wird. Bezüglich Ihrer Forderung, Ihre Angelegenheit durch den Rechtsausschuss des Bundestages prüfen zu lassen, bin ich die falsche Ansprechpartnerin. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Rechtsausschuss oder seine Mitglieder. Mit freundlichen Grüßen Sabine Stüber, MdB, DIE LINKE Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Mitglied im Petitionsausschuss Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-72138 Fax:     +49 30 227-76138 sabine.stueber.@bundestag.de http://www.sabine-stueber.de http://www.nachhaltig-links.de Links wirkt: Sozial. Gerecht. Friedlich. http://www.linksfraktion.de Abonnieren Sie jetzt: www.linksfraktion.de/newsletter.php Ansehen, Abonnieren, Einbinden: www.youtube.de/linksfraktion
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swen.schulz.ma02@bundestag.de> >
To: <lauksde@yahoo.de> >
Sent: Friday, February 15, 2013 2:42 PM >
Subject: Überprüfung von Ermittlungsverfahren > > >
Sehr geehrter Herr Lauks, > > vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Februar 2013, in dem sie darum bitten,  dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die von Ihnen erwähnten  Ermittlungsverfahren überprüfen möge. > > Unabhängig von Ihrem persönlichen Schicksal kann ich Ihr Anliegen leider  nicht unterstützen. > > Das Grundprinzip der Bundesrepublik Deutschland ist die Gewaltenteilung > zwischen Legislative, Exekutive und Judikative nach Artikel 20 des > Grundgesetzes. Dies bedeutet, dass staatliche Befugnisse auf mehrere Teile > verteilt werden, um eine Bündelung von Macht zu verhindern und > Unabhängigkeit zu wahren. > Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist Teil der Legislative, also  der gesetzgebenden Gewalt. Sie verabschiedet und beschließt Gesetze. > Für die Ermittlungsverfahren ist die Judikative, also die rechtsprechende > Gewalt, die über die Einhaltung der Gesetze wacht, zuständig. Sie handelt im > Rahmen der Gesetze. > Natürlich kontrollieren sich die drei Gewalten gegenseitig, jedoch ist es > nicht Aufgabe der Legislative, über Entscheidungen beziehungsweise Verfahren > im Einzelfall der Judikative zu richten. Die Judikative ist völlig > unabhängig und lediglich an geltendes Gesetz gebunden. > >
Mit den besten Grüßen > > Swen Schulz, MdB > > >
Corinna Heiland > Büro: > Swen Schulz > Mitglied des Deutschen Bundestages > > Platz der Republik 1 > 11011 Berlin > Tel: (030) 227 – 70195 > Fax: (030) 227 – 76143 > eMail: swen.schulz.ma02@bundestag.de > Internet: http://www.swen-schulz.de *******
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