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Öffentliche Aufforderung: „Zwecks Klärung eines Sachverhaltes“ an die Ministerin Leutheuser – Schnarrenber-ger, wegen des Verdachts der Verschlei-erung der Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregier-ung für personnenbezogenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR -Joachim Gauck und der Staatsanwaltsch-aft II im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 durch Staatsanwaltschaft II Berlin! HEUTE nach 21 Jahre !? Außern Sie sich !!!

„And no one, no government agency has jurisdiction over the truth.“ [Fox Mulder, X-files series 1: Fallen Angel]

Was hat die Ministerin Leuthäuser – Schnarrenberger getan???  N I C H T S! GESCHWIEFGEN!  Nach Vorgaben des Kabinetts Merkel oder der Geheimdienste !??

Gauck´s verbrecherische URKUNDENUNTERDRÜCKUNG 1994

Folter ist Strafbestand im StGB der DDR gewesen – nicht aber im StGB des Rechtsstaates!?

Zum gleichen Zeiotpunkt werden zwei Maßnahme an Adam Lauks vollstreckt !

Ich stand allein am 17.1.15 von 11.-18.30 vor Mielkes Ministerium mit meinem Plakat und verteilte an Interessierte 500 Flyer…Gegen die Lügen die seit 25 Gauck Behörde nach Belieben verbreitet,

Weitere Akte im Bezug auf Folterbank und den Folterschergen gab es nicht in der Akte des Internisten Erhard Zels !?? Seine Akte wurde 1991 neu erfasst – GESÄUBERT dem Stasi Unterlagen Gesetz angepasst!?

 

Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” – Professor. Dr. Winnfried Hassemer 2003 – Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D.

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Eine Gegenüberstellung mit meinen Folterern und IM ÄRZTEN hatte es 1992-1997 nicht gegeben !? – Von Ermittlungen kann da  keine Rede sein! Hier ist die Ermittlungsakte  für die Juristen unter den Hunderten von Lesern die täglich diese Schande der Gesamtdeutschen Justiz  zur Kenntnis nehmen. http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

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In der Schlichtzelle des Zuchthauses Luckau fand ich das Schlichtbett..

Auch nach 21 Jahren nach dem  Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93,  – das als  doppelte Strafvereitelung im Amt  als Beispiel  für die Juristische Aufarbeitung des DDR-Unrechts bzw.  für  (nicht)Ahndung und Verschleierung von mittleren und schweren Straftaaten gegen das Leben seitens der STAZIS in 40 Jahren DDR, bleiben wird, –  (v)erkennt die Berliner-  und die Gesamtdeutsche  Justiz den erfüllten Strafbestand der vollstreckten Folter aus der obigen Verfügung des Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt im Haus 6 des Zuchthauses Berlin Rummelsburg !?

Frau Ministerin für Just,iz äußern Sie sich dazu !?? – Sie hatten die Gesamtakte des Ermittlungsverfahrens vom ungesühnten Folteropfer zur Prüfung des E-Verfahrens auf Rechtsstaatlichkeit in seinem Ablauf übersandt bekommen, und die an die Senatsverwaltung für Justiz  zugeleitet, die  unterschlug den Vorgang der Generalstaatsanwaltschaft und ließ mir die Akte per Kurier nach Hause bringen !?? Eine Überprüfung hat nicht stattgefunden, Bescheid  über Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde ist bei mir eingeganmgen,(?) bei Ihnen mit Sicherheit nicht !?? – und damit hat sich die Sache  für die Generalstaatsanwaltschaft  und für den Senator Heilmann eohl erledigt !??

SOMIT  hat die Senatsverwaltung die Generalstaatsanwaltschaft von diesem NEUEN und für das Verfahren 76 Js 1792/93 kardinalen Anhaltspunkt i in der Strafanzeige  222 UJs 662/13  vollständig enthalten http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/ verschont, die Beweise für Strafvereitelung im Amt des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des Staatssiocherheits  Dienstes der DDR  absichtlich unterschlagen !!! Da  SIE die Akte in ihrem Hause hatten wird der Vorwurf des Übersehens und des Verschleierns  an Ihnen haften bleiben, MEINE und GAUCK`S Wahrheit  zu verschleiern? – die heutigen Täter zu schützen !??

Frau Ministerin äußern Sie sich gegenüber den  allen ungesühnten Folteropfern, gegenüber dem Deutschen Volke !!!?

„Immer wieder fällt uns auch auf das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten.“

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

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Frau  Bundesministerin für Justiz- Frau Leutheuser- Schnarrenberger !

Hier steht eine Sachbegutachtung eines  Deutschen Juristen im Bezug auf die begangene Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung in der Gauck Behörde 1994 und aller die ihm,in der Staatsanwaltschaft und weiteren Justizorganen  kadavergehorsam folgten. Äußern Sie sich dazu vor dem Deutschen Volk  JETZT ! -nach Zurkenntnisnahme dieser Zeilen:

“Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichtenum die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).”

https://www.facebook.com/photo.php?v=559187290783987&set=vb.186134704900759&type=2&theater  Gauck spricht in Leipzig von FOLTER und MKISSBRAUCH  … und ich liege da ungesühnt und unrehabilitiert seit 1992 !? -MIT SEINEM ZUTUN UND SEIT FEBRUAR 2013  mit SEINEM WISSERN !!? Und seinem Schweigen und Schweigen ALLER, Medien und der freien Deutschen Presse !!???  Wie lange noch !?? Hat der Gott einen Menschen geschickt diese Mauer des Schweigens endlich einzureißen !??

Original lag vor der Tür meiner Krankenzelle in Leipzig Meusdorf  zum Jahreswechsel 1984/1985. Solange ich in der Zelle lag durfte keiner die Zelle  betreten und  Das STAZI-Kreuz blieb liegen und mahnen und spottrn, beleidigen und entwürdigen das entlarfte nichtentnaziffizierte System der Kommunisten in NAZIhaut.

Er spricht von FOLTER und Missbrauch – schaffte aber keinen Folterer der Staatsanwaltschaft zu presentieren !? Sie laufen alle ungesühnt mit blutigen Händen und  in die Fundamente des vereinten Deutschlands sind eingemauert die Folterungen Tausender die nie Gerecjhtigkeit für Erlittenes erfuhren… dank der ZUARBEIT  zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS  Gegen das Leben in 40 Jahren DDR. DAS SIND  VERDIENSTE des kleinenj unbedeutenden Pfarrer aus Frischland… und NICHTS weiter. Armselig sei das Land dessen Präsident als VERDIENSTE unforstellbare Schuld vor den Herren und in die Geschichte mitnimmt !!! https://www.facebook.com/photo.php?v=559187290783987

 von Joachim Gauck in Halle an der Saale

Wie Recht  Euer  Bundespräsident und Freiheitprediger Joachim Gauck mit dem obigen Zitat hat, kann man sich versichern erst wenn man das heutige Schreiben des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin  verinnerlicht, das am 18.September 2013  geschrieben wurde vom Vorsitzenden  Andreas Kugler – genau 23 Jahre  nach der Unterzeichnung der geheimen ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG zwischen den vereinigten Geheimdienstlern beiden Deutschen Staaten. worin das Schicksal der Opfer besiegelt wurde und ewige Welpen-und Täterschutz für Verbrechen und Verbrecher der STAZIS verankert wurde. Was genau da drin steht brauchen  die Sterblichen und die Opfer nie zu erfahren. Das dies zur Wahrung des sozialen Frieden geschah, kann Dr.Schäuble, Dr. Werthebach, Dr Kohl und Konsorten ihren Enkelkindern erzählen… nicht mir. KEINER ROTEN SOCKE DARF EIN HAAR GEKRÜMMT WERDEN-ZEITLEBENS !??

Das Schreiben lasse ich hier der Bundesministerin für Justiz zum inhalieren… mein Kommentar kommt im gesonderten Blog.

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Zitat: Galileo Galilei auf dem Bild:

Frau Ministerin Leutheuser – Scnarrenberger, wie man sieht die Berliner Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft  harmonieren lückenlos, die beiden Rechtssysteme haben sich als äußerst kompatibel herausgestellt, keine Dienstaufsichtsbeschwerde, keine Sachaufsichtsbeschwerde oder Antrag auf Klageerzwingung kann  eingereicht  werden ohne dass die eingestampft wird. .. Natürlich hat es die Aktenlage ergeben dass im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 keine neue Anhaltspunkte  nach 21 Jahren gibt die auf Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung Joachim Gauck hindeuten, geschweige den beweisen- siehe  die entsprechende Strafanzeige unter 222 UJs 662/13!??

Sollte  es auch bei der Prüfung die im Petitionsausschuss des Bundestages  ähnlich wie beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses ähnlich beschieden werden, würde das heißen dass  Sie(?)  oder jemand den Rechtsstaat und seine Legislative, Judicative und  Exekutive fest im griff hat, wodurch die Frage an mangelnder Gerechtigkeit und Verletzungen von Würde und Menschenrechte  erklärbar,  als Felanzeige hervorgehen würde !??

20 Jahre suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer

Generalstaatsanwaltschaft verschleiert die Strafvereitelung im Amt im Verfahren 76 Js 1792/93 und die Strafvereitelung im Amt – die VERDIENSTE des Sonderbeauftragten der Bundesregierung Joachim Gauck.

Ich hatte lange mit der Oberstaatsanwältin telefoniert

In meinem  „OFFENER BRIEF AN DAS BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ “

http://adamlauks.com/2013/03/12/offener-brief-an-das-bundesministerium-der-justiz-frau-leutheuser-schnarrenberger-die-wahrheit-uber-juristische-aufarbeitung-der-stasi-verbrechen-im-falle-adam-lauks-generalisiert/  vom 12.03.2013  bat ich Sie freundlichst um die Überprüfung des Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft Berlin II – das Der Polizeipräsident in Berlin Zentrale Ermittlungsstelle Regierungs und Vereinigungskriminalität ZERV   auf meine Srafanzeige , bzw. meinen Strafantrag vom 30.04.1992 ( 76 Jd 452/92-vernichtet!?) ,nach dem Auftrag der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Berlin, seit dem 30.September(?) 1993 unter 30 Js 1792/93  – bis zu seir Einstellung am 03.09.1997 durch den jetzigen Oberstaatsanwalt Lorke „wegen Mangels an Beweisse“- war eine Lüge von ihm – eingestellt wurde.

Die komplette Akte  des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93  bekam ich  LEIDER erst mitte Januar 2013 in die Hände und stelle fest, dass es sich dabei  auf über 280 Seiten um gleich zwei Strafvereitelungen im Amt handelte: Die Strafvereitelung -Urkundenunterdrückung  – im Amt des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR Joachim Gauck  war richtungsweisend für die  Ermittlungen der ZERV und führten zwangsläufig zur Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft Berlin II.

Vom 19.März 2013 erreichte mich das Schreiben aus Ihrem Ministerium – gezeichnet i.A. Petroschke – das mir den Eingang des Aktenkonwolut`s  bestätigte und ordentlich über die Zuständigkeit belehrte.

Antwort des Bundesministerium der Justiz – zuständigkeitshalber ( ungeöffnet? ) an

Wer auch immer  die Akte 76 Js 1792/93  im Bundesministerium der Justiz in den Händen hatte, hatte sie  womöglich gar nicht geöffnet,(oder doch und hat die darin bewiesene  Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde erkannt) und. darauf nicht eingehend. sich der Äüßerung auf meine Bitte versperrt, die heiße Akte  zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung weitergeleitet !??  Ob die Ministerin  darin erhaltene Akte  die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für…Joachim Gauck wahr genommen oder registriert hatte , wird Sie uns im Rahmen der „Klärung eines Sachverhaltes“ beantworten, oder auch nicht !? Oder hat sie  das sehr wohl gesehen, unnd  verzichtet hatte  den Fall  der bewiesenen  Unterdrückung der Beweise durch die Gauck Behörde (1994),  als Ausnahme in Betracht ziehend , doch an sich zu ziehen. und meine Bitte  von der höchsten Stelle  zu beantworten !?

In dem Schreiben beruft man sich  doch auf ein Schreiben vom 20.September 2011 über meine gemachten Ausführungen zum 2. Ermittlungsvefahren 272 Js 2215/11,  das am 26.4.2011 eröffnet und am 24.4.2011durch den stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt  wegen Verjährung  eigestelt wurde. am 11.4.2011 wofür die Begründung  mein (damals) RA Professor Dr. Jörg Arnold, Leiter der Forschungsgruppe internationales und ausländisches Strafrecht am Max Planck Institut im Fraiburg im Breisgau, lieferte. Das deutet, dass man sich daraufhin,  die Akte doch etwas gründlicher angeschaut hatte !?

Professor Dr. Jörg Arnold – erörtete die Rechtslage der Folter betreffend…blieb vom OStA Reichelt ungewertet

Nach der Veröffentlichung seines einzigen Schreibens rief mich Professor Dr.Arnold an, teilte mir mit, dass er ein Telefonanruf erhalten hatte, und dass er sein Mandat niederlegen muss, wäre jedoch bereit, mich außerhalb des Mandates zu beraten bei meinen Bemüungen um  die Gerechtigkeit, um Status eines Folteropfers der STAZIS.(?) zu erreichen – Daß er ein Richter am Obersten Gert der DDR gewesen wußte ich nicht. Am 6.5.2012 enttarnte ich ihn als  IMS „Altmann“ der am 18.8.1988 no0ch als B-Kader des MfS für das Oberste Gericht bestätigt wurde – im Kriegsfall  das Oberste Gericht zu übernehmen. Das „Freisler von Dresden„? stammt aus dem MPI.

Da ich die Akte  mit der  Strafvereitelung im Amt  im  Ermittlungsverfahren  76 Js 1792/93 erst  Januar ( 2013) dieses Jahres in die Hände bekam, ist bereits  der Verweis auf das Schreiben vom 20.September 2011 mehr als  irreführend.

I B 2 – 3133/E/1218/2011
Dienstaufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft ergangen..

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sorgt weiter für Verwirrung, hängt sich wieder auf das Verfahren 272 Ja 2215/11 an, das mit meiner Bitte an die Ministerin Leutheuser Schnarrenberger vom 12.3.2013  absolut nichts zu tun hat.

Mit dem den früheren Ablehnungsbescheiden über Dienstaufsichts- und Sachaufsichtsbeschwerden zum Ermittlungsverfahren 272 Js 2215/11  wird von  den völlig neuen Anhaltspunkten in der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93  abgelenkt. weggesehen, übersehen,fallengelassen, die evtl. zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens  hätten führen müssen, denn:

“Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichtenum die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren.)

Schon  als man dien Konvolut  mit der Akte 76 Js 1792/93 an die Senatsverwaltung für Justiz  weiterleitet,  wird  der Bock zum Gärtner gemacht: Die Frau  Marth kann nicht wissen, dass die Akte dem Senator Heilmann nicht von mir, sondern vom Bundesministerium der Justiz  zur Prüfung zugeleitet wurde, keinesfalls als eine Dienstaufsichtsbeschwehrde von mir !? Wenn sie mein Schreiben ( OFFENER BRIEF AN DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ – siehe oben) an die Staatsanwaltschaft geletet haben sollte( wann?) handelte sie falsch, denn eine Dienstaufsichtsbeschwehrde gehört  an die Generalstaatsanwaltschaft, und nicht an die Staatsanwaltschaft die 1992-1997 im E-Verfahren 76 Js 1792/93 die Strafvereitelung im Amt begangen hatte !?? Das heißt dass die Staatsanwaltschaft  die Dienstaufsichsbeshwerde an die Generaltasanwaltschaft weiterleiten musste. Wann die Beschwerde  die taatsanwatschaft erreicht habn sollite ist  in ihrem obigen  Schreiben vom 10.9.2013 nicht erkennbar.

Auf keinen Fall hat  die Akte des Ermittlngserfahrens 76 Js 1792/93 die  Staatsawaltschaft oder Generalstaanwaltschaft in ihrem vollem Umfang  erreiche könen, um bereits sich am 9.April 2013 in der Setsverwaltung für Justiz zu befiden, als ich die  telefonisch zurückgefordert hatte und die dann am 19. April 2013per TAXI-Kuriedienst mir überbracht wurde.

Es ist verwunderlich, dass man sich an  das im Februar eingeleitete Ermittungsverfaren 222 UJs 662/13,  das wegen Verjährung eigestellt wurde, – nicht weil die darin angezeigte Strafvereitetung im  Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung Joahim Gauck nicht bewiesen gewesen  wären -: http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/ nicht berufen hat !ß

Für „Aussenstehende“ hier ist die Chronologie  der Staatsawaltschaft und der Generalstaatsawaltschaft, seitens der Senatsverwaltng für  Justiz undVerbraucherschutz in der Akte 76 Js 1792/93  nicht zugeleitee, unterschlagene neue Anhaltspunkte die  für die Enttarnung der Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten oachim Gauck ausreichen müssten, aber auch für die Strafvereitelung im Amt der daaligen Staatsanwaltschaft II führen würden:

Mitteilung der Gauck Behörde war dem Polizeiptäsidenten in Berlin aufgezwungen und enthield die alles entscheidende Lüge-Unwahrheit

Die Kopien der durch Gauck Behörde  nicht ausgehändigten AugenscheinobjekteBeweise für lebensgefährliche schwere Körperverletzung in der Absonderung des Hochsicherheitstraktes der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim:

Mappe mit unterschlagenen Beweisen

 

Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung war die erste Aufgabe der Gaucks Behörde.

Diese Mappe 577/85 ist Vorgang: Schwere Körperverletzung ist erfasst auch in einer Liste „Anwendung von Gewalt“

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Der Krieg Lauks – STAZIS tobt – Generalmajor Lustik geht in die Knie, bittet um Amtshilfe den Ruh des humanitären Rechtsstaates zu retten !

 

General Major Lustik – Leiter der Verwaltung Strafvollzug der DDR – wurde als IMS des MfS geführt

 

 

 

Vielleicht könnte  das Schreiben der Ministerin  Leutheuser-Schnarrenberger helfen,  endlich einzuschreiten und diese neue Anhaltspunkte… bzw. das ganze Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93, auch ohne die Böcke der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft  und letztendlich auch der Senatsverwaltung der Justiz von Berlin, auf  Rechtsstaatlichkeit  zu prüfen… eigentlich ein  mittlerweile national und international öffetliches Geheimnis – wozu auch ein blinder mit Krückstock in der Lage wäre, vorausgesetzt das Ermittlungsverfahren 76 Js 179293  würde man im Blindenschrift vorsetzen!

Frau Ministerin, wie lange wollen und können Sie noch schweigen, verschweigen, wegsehen, übersehen !?? – Sie machen sich mitschuldig und mit dem Sonderbeauftragten Joachim Gauck solidarisch !? müssen sie das wirklich !???

Oder wollen Sie sich der eingeleiteten Prüfung gegen den Sonderbeauftragten Gauck im Petitionsausschuss verschließen !?? Sind Sie  in der Lage HIER Recht un Gerechtigkeit für ein ungesühntes Folteropfer zusammenzuführen !?? Das Deutsche Volk und  die Welt schaut auf SIE !!! – und auf  den Petitionsausshss des Deutschen Bundestages bei dieser Prüfung !!!

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

http://adamlauks.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/

Während man den 11. Bundespräsidenten „wählte“

In der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93, aus den Jahren 1992-1997, ging die  Urkundenunterdrückung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des  Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen  DDR, Joachim Gauck,der Strafvereiteung im Amt der Staatsanwaltschaft II Berlin und der ZERV 214 voraus!!!:

http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

Meinen OFFENEN BRIEF MIT RÜCKTRITTFORDERUNG hat Joachim Gauck  Bundespräsident NIE beantwortet ! Als er den Brief erhielt  wurde die HEUTE-Sendung vom 18.März 2012 – Tag seiner5 Wahl- aus der Mediathek „aus rechtlichen Gründen“ entfernt !?? CRNSUR !?? – VON WEM !??

http://adamlauks.com/2013/02/16/offener-brief-des-folteropfersder-stsdi-adam-lauks-an-den-bundesprasidenten-joachim-gauck/

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