Antwort auf den OFFENEN BRIEF kam am 26.3.2013
Bundesministerium der Justiz hatte das ganze Ermittlungsverfahren 30 Js 1792/93 an die Senatsverwaltung für Justiz geschickt – Strafvereitlung im Amt unübersehbar.
Bundesministerium der Justiz hatte das ganze Ermittlungsverfahren 30 Js 1792/93 an die Senatsverwaltung für Justiz geschickt – Strafvereitlung im Amt unübersehbar.