Am 10.11.2011 an das Kammergericht Berlin gerichteter Antrag
auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 StPO und Antrag auf Prozesskostenhilfe – unbeantwortet – KEIN Aktenzeichen !??
Auch unsere Dienstaufsichtsbeschwerde auf die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft – blieb bis jetzt unbeantwortet.Ich hatte NIEMALS eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Oberleutnant Wilk und OSL Neidhardt gestellt weil Ihre Unterschrift unter die Verfügung den Strafbestand der Anstiftung zur Folter darstellt – mit Haftstrafe bis zu 10 Jahren zu bestrafen !?? Auch verjährt !?
Die neu gewählte Volkskammer wollte ein besseres Deutschland sein als es die BRD je gewesen war. Die DDR glich das StGN dem Völkerstrafgesetzbuch an und implementierte dwn § FOLTER in das StGB der DDR mit Gültigkeit vom 1.Juli 1989 -. aber mit Rückwirkungsverbot!
Ein Folteropfer und feind der STASI, der am 28.7.1983 den Kommufaschisten in der DDR den Krieg in der Haft erklärte hatte im vereinigten Deutschland keine Chance Gerechtigkeit – lese Ehre und Würde wieder zu erlangen. Die verbrüderten Geheimdienste und die ubernommene Polizei und Justiz der BRD verhindert(e) das bis heute 2016.
So wurden die Regimegegner und STASI- und Staatsfeinde als solche in das NEUE DEUTSCHLAND übernommen und behielten den Status eines Staatsfeindes. Ausnahme sind ehemalige Schleuser und Menschenhändlerbanden die rehabilitiert wurden und so mancher vom Joachim Gauck mit Bundesverdienstkreuz behangen wurdfe – weil er beweisen konnte (ß) für keins der 32 Schleusungen Geld genommen zu haben.