27.Juli 1984

Hinsichtlich einer unbedingt erforderlichen Reaktion auf das vorliegende Schreiben wird vorgeschlagen:
-durch den für die Strafvollzugsaufsicht zuständigen Staatsanwalt mit LAUKS eine Aussprache zu führen, in deren Verlauf dieser unter Hinweis auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen nachdrücklich verwarnt wird;( Zu dieser Begegnung mit dem Haftstätten Staatsanwalt ist es leider nicht gekommen – ich hätte ihm so gerne ins Gesicht gespuckt )

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